"Ethnische Säuberung" - Zwischen notwendiger Kritik und gefährlicher Übertreibung: Warum Friedrich Merz’ Satz über „ethnische Säuberung“ eine demokratische Grenze berührt ...
Es gehört zu den Konstanten dieses Blogs – und zu meinem persönlichen Kompass –, dass die AfD für mich politisch nicht wählbar ist. Nicht wegen einzelner Positionen, die gelegentlich Missstände korrekt benennen, sondern wegen ihres ideologischen Kerns: rechtsnational, völkisch, in Teilen faschistisch. Wer die Menschenwürde relativiert, die Zugehörigkeit ethnisch definiert oder demokratische Institutionen delegitimiert, stellt sich außerhalb des demokratischen Konsenses. Die Kritik an der AfD ist daher nicht nur legitim, sondern notwendig. Und ein Verbotsverfahren wäre – sofern die Beweislage es trägt – ein Akt demokratischer Selbstverteidigung.
Doch gerade weil dieser Kampf so wichtig ist, muss er mit präziser Sprache geführt werden. Und genau hier liegt das Problem der jüngsten Äußerung von Bundeskanzler Friedrich Merz im Bundestag.
1. Der Satz, der alles überschattetMerz sagte in Richtung der AfD, ihr Begriff der „Remigration“ sei „nichts anderes als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“.
Dieser Satz traf mich wie ein Schlag. Nicht, weil die AfD zu schützen wäre – sie ist es nicht. Sondern weil Merz hier eine juristisch und historisch hochbelastete Kategorie verwendet, die weit über das hinausgeht, was der Verfassungsschutz selbst formuliert.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt „Remigration“ als Konzept, das auf die Schaffung ethnisch definierter Gesellschaften und die Ausweisung ‚Volksfremder‘ abzielt. Das ist gefährlich, antidemokratisch und menschenverachtend. Aber es ist nicht identisch mit dem, was der Begriff „ethnische Säuberung“ bedeutet.
2. Was „ethnische Säuberung“ tatsächlich meintDer Ausdruck bezeichnet das gewaltsame Entfernen einer ethnischen oder religiösen Gruppe aus einem Gebiet – durch Vertreibung, Deportation, systematische Gewalt oder Mord. Er ist untrennbar verbunden mit den Jugoslawienkriegen, mit Massakern, mit Kriegsverbrechen. Er wurde 1992 zum „Unwort des Jahres“, weil er oft als Euphemismus für Völkermord diente. Bei ethnischer Säuberung und Völkermord sei an die Vertreibung der Armenier durch die Osmanen/Türken gedacht. Auch die Geschehnisse rund um den Gazastreifen im Nahen Osten wird von vielen und vom Internationalen Gerichtshof als solche bezeichnet.
Wer diesen Begriff verwendet, ruft die dunkelsten Kapitel der europäischen und internationalen Geschichte auf. Er ist kein rhetorischer Stein, den man im politischen Schlagabtausch leichtfertig wirft.
3. Die doppelte Gefahr der ÜbertreibungMerz’ Satz ist aus zwei Gründen problematisch:
a) Juristisch: Die Frage der Indemnität *)Art. 46 Abs. 1 GG schützt Abgeordnete für Äußerungen im Parlament – außer bei Verleumdungen. Die AfD hat Strafanzeige gestellt. Ob sie Erfolg haben wird, ist offen. Aber Merz hat sich mit seiner Formulierung zumindest in eine Grauzone begeben, die vermeidbar gewesen wäre.
*) Indemnität bezeichnet die Vera
Wenn selbst die politische Mitte beginnt, Begriffe wie „ethnische Säuberung“ inflationär zu verwenden, verliert die Demokratie ihre semantische Schärfe. Extremismus muss klar benannt werden – aber nicht durch Begriffe, die historisch für Massaker und Deportationen stehen. Wer solche Worte nutzt, riskiert, dass die politische Debatte nicht mehr zwischen gefährlicher Ideologie und tatsächlichen Kriegsverbrechen unterscheidet.
Damit wird paradoxerweise genau das beschädigt, was man schützen will: die Integrität des demokratischen Diskurses.
4. Kritik an der AfD – ja. Aber mit Maß und Verantwortung.Die AfD arbeitet mit Konzepten, die zutiefst antidemokratisch sind. Ihr Remigrationsbegriff ist menschenverachtend und verfassungsfeindlich. Aber er ist – in seiner aktuellen politischen Form – kein Plan zur physischen Vernichtung einer Bevölkerungsgruppe.
Wer ihn dennoch so bezeichnet, begeht eine Überdehnung, die zwei Folgen hat:
Sie banalisiert den historischen Schrecken echter ethnischer Säuberungen.
Sie verwischt die Grenze zwischen politischer Ideologie und Kriegsverbrechen.
Beides ist gefährlich.
5. Die Verantwortung der Sprache – gerade im Kampf gegen ExtremismusDemokratische Politik lebt davon, dass sie die richtigen Begriffe zur richtigen Zeit verwendet. Sie darf nicht verharmlosen – aber sie darf auch nicht übertreiben. Sie muss klar sein – aber nicht hysterisch. Sie muss warnen – aber nicht verzerren.
Merz’ Satz war kein notwendiger Akt der Klarheit, sondern ein rhetorischer Kurzschluss. Er hat die AfD nicht entlarvt, sondern sich selbst angreifbar gemacht. Und er hat die politische Debatte um einen Begriff bereichert, der dort nichts verloren hat.
6. Schluss: Die Demokratie verteidigt man/frau nicht durch Übertreibung, sondern durch PräzisionDie AfD ist eine Gefahr für die freiheitliche Ordnung. Aber die Demokratie verliert ihre Stärke, wenn sie im Kampf gegen Extremismus selbst die Maßstäbe verliert.
Merz hat eine rote Linie berührt – nicht, weil er die AfD kritisiert hat, sondern weil er einen Begriff verwendet hat, der historisch und juristisch eine andere Dimension besitzt.
Demokratie braucht klare Worte. Aber sie braucht auch verantwortungsvolle Worte. Beides zugleich ist ihre Würde.

