Viel zu mildes Urteil gegen Aktivistin die öffentlich skandierte, dass der 7. Oktober 2023 eine "gelungene Widerstandsaktion" war ... Herzlicher Gruß aus Ravensburg? ...
Blogger: Das ist irgendwie passend zu dem, was ich in meinem Artikel vor wenigen Tagen über die "Palästinensische Szene" in 88212 Ravensburg (Deutschland) schrieb:
Ich bin mir nicht sicher. Aber ich kann mir vorstellen, dass auch heute in der Ravensburger "Räuberhöhle" (Kneipe, siehe Artikel oben) dieses milde Urteil - sollte es dort bekannt sein - gefeiert wird. Wundern würde es mich nicht ... aber wer weiß: Vielleicht sind ja auch diese meine "Freunde" mal bereit, mit beiden Augen hinzuschauen.
Eine spontane Kundgebung vor einem Justizgebäude in Frankfurt sorgt für Empörung in der jüdischen Gemeinschaft. Am Dienstag wurde am Frankfurter Amtsgericht gegen die propalästinensische Aktivistin Aitak B. verhandelt. B. hatte den Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 wenige Tage danach als „gelungene Widerstandsaktion“ bezeichnet.
Das Gericht hat die Einundfünfzigjährige deshalb nun wegen der Billigung von Straftaten verwarnt. Schuldig gesprochen wurde sie auch wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz: B. hatte ebenfalls im Oktober 2023 trotz gerichtlichem Verbot eine Protestversammlung durchgeführt, ist das Amtsgericht überzeugt.
Nach der Urteilsverkündung wurde B. von ihren Unterstützern am Eingang des Gerichts mit Sprechchören empfangen. Gerufen wurde die umstrittene Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“, die von vielen als Aufruf zur Vernichtung Israel gesehen wird. In einigen Fällen führte das Skandieren der Parole zu Verurteilungen an deutschen Gerichten.
Aktivisten rufen zur Intifada aufVor dem Gerichtsgebäude zu hören waren auch „Intifada“-Rufe. Mit zwei bewaffneten Aufständen hatten Palästinenser dabei gegen Israel gekämpft. Die zweite Intifada, zwischen 2000 und 2005, führte zum Aufstieg der islamistischen Hamas. Sie war geprägt von zahlreichen Selbstmordanschlägen und Raketenangriffen, mehr als 1000 Israelis wurden getötet. Auf Arabisch wurde bei der Versammlung vor dem Gericht auch „Palästina ist arabisch“ gerufen. Das zeigt ein auf der Plattform Instagram veröffentlichtes Video.
„Dass solche Parolen widerspruchsfrei vor einem deutschen Gericht skandiert werden können, schockiert mich“, sagt Benjamin Graumann, einer der zwei Vorstandsvorsitzenden der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt. Ihn ärgere, dass sich die Aktivistin nach dem Urteilsspruch vor dem Justizgebäude „wie eine Heldin“ habe feiern lassen können. „Ich hätte mir gewünscht, dass jemand vom Gericht hinausgegangen wäre und klargestellt hätte: So etwas wollen wir hier nicht“, sagt Graumann. „Solche Aktionen machen uns große Sorgen.“
Graumann kann auch nicht nachvollziehen, warum der Richter bei seiner Begründung des Urteils gesagt hat, dass es sich bei der Aktivistin um „keine Radikale“ handele. „Wenn jemand den 7. Oktober als, gelungene Widerstandsaktion‘ bezeichnet, dann weiß ich nicht, was daran nicht radikal sein soll“, sagt er. Mit einer solchen Einschätzung würde die „Billigung eines Massakers als Bagatelle“ hingenommen, meint Graumann.
Kritik am Urteil des Amtsgerichts kommt auch vom Verband Jüdischer Studierender Hessen. Die jüdischen Studenten sind empört, dass die gegen die Aktivistin verhängte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro zur Bewährung ausgesetzt wurde: Zahlen muss B. die Strafe nur, wenn sie erneut straffällig würde.
Diese Entscheidung kritisiert der Verband als „zu mild“. Mit seinem Urteil habe der Richter eine terrorverharmlosende Ideologie „mit Nachsicht“ behandelt. Nicht glaubhaft sei auch, dass B. sich beim Prozess dagegen verwehrte, Antisemitismus zu verbreiten. „Wer die Hamas und ihre Taten billigt, fördert eine Terrororganisation, deren Kernideologie der Antisemitismus ist“, schreiben die Studenten in einer Mitteilung.
Das Urteil gegen Aitak B. ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Aktivistin wie auch die Staatsanwaltschaft können dagegen bis Mitte nächster Woche Beschwerde einlegen. Die Staatsanwaltschaft hatte sich für eine deutlich härtere Verurteilung der Aktivistin ausgesprochen und eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro gefordert.