EXKLUSIV 👉 Ravensburg-Eschach: Baugenehmigungsverfahren der Stadt erzürnt Bürger und Bürgerinnen und hinterlässt das Gefühl von Ausgeliefertsein ...
Im Ravensburger Teilort Eschach sorgt das Bauvorhaben in der Otto‑Timme‑Straße 4 seit Wochen für erhebliche Irritationen in der Nachbarschaft. Mehrere Anwohner der direkt angrenzenden Fidel-Berger-Straße berichten dem Blog Schussental‑Medial, sie seien ihrer Meinung nach von der Stadtverwaltung – insbesondere dem Bauordnungsamt – und der Ortsverwaltung Eschach nicht ausreichend gehört worden.
Einer der betroffenen Nachbarn schildert in seiner Korrespondenz mit dem Blog, dass die Genehmigung kurz vor dem Rutenfest 2026 und unmittelbar vor den Sommerferien erteilt worden sei. Nach seiner Darstellung sei die Entscheidung „politisch vorab festgelegt“ worden, obwohl das Vorhaben nach dem regulären Baurecht nicht genehmigungsfähig gewesen wäre. Er verweist zudem auf Widersprüche zwischen dem Bescheid und den öffentlich einsehbaren Geodaten der Stadt.
Die Vorgeschichte lässt sich anhand der - durch die betroffenen Bürger - bereitgestellten und dem Blog vorliegenden Unterlagen wie folgt rekonstruieren:
20. Juni 2026 – Rückmeldung aus dem Technischen AusschussEin Mitglied des Technischen Ausschusses teilt den betroffenen Anwohnern mit, dass die Genehmigung „entsprechend der Zielrichtung des Bauturbos“ erteilt werde. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass das Vorhaben nach bisherigem Baurecht nicht zulässig gewesen wäre, jedoch durch Befreiungen ermöglicht werden könne.
6. August 2026 – Schreiben der Ortsverwaltung EschachDie Ortsverwaltung von Eschach bestätigt, dass die Einwendungen der Nachbarschaft bekannt seien. Gleichzeitig erklärt der Ortsvorsteher, dass die Ortsverwaltung „funktional nicht gegen die eigenen Kollegen“ vorgehen könne und keine anwaltliche Vertretung der Bürgerschaft sei. Aus der Nachbarschaft wird dies als strukturelles Problem empfunden. Den Betroffenen wurde in der Korrespondenz mangelnde Fairness vorgeworfen, weil diese ihre Fragen auch an OB und Gemeinderat gerichtet haben, aber die Ortsverwaltung nicht darüber informiert habe.
6. August 2026 – Einwand der Nachbarschaft an den BaubürgermeisterEiner der betroffenen Nachbarn kritisiert gegenüber Baubürgermeister Bastin, dass die genehmigte Nachverdichtung den städtischen Leitlinien zur Entsiegelung widerspreche. Er befürchte, dass die genehmigte Geländeaufschüttung sein tieferliegendes Grundstück bei Starkregen gefährden könnte. Er verweist außerdem auf aus seiner Sicht problematische Pflanzauflagen, die zu Unterschreitungen von Grenzabständen nach dem Nachbarrechtsgesetz führen könnten.
7. August 2026 – Antwort des Baubürgermeisters (einen Tag vor dessen beginnenden Urlaubs wie er selbst schreibt)Der Baubürgermeister betont in seiner schriftlichen Antwort, dass die Stadt aufgrund des Wohnraummangels bewusst Befreiungsmöglichkeiten nutze. Er versichert, dass das Bauordnungsamt die rechtlichen Grenzen sorgfältig geprüft habe. Sachliche Nachbarkritik an dieser Vergabepraxis wird in dem Schreiben bedauerlicherweise als bloße 'wahrgenommene persönliche, politische Motivation' eingeordnet – mit dem Hinweis, es stehe dem Bürger frei, den Rechtsweg zu beschreiten.
Mehrere Nachbarn berichten, dass sie aufgrund der Ferienzeit keine anwaltliche Unterstützung finden konnten. Die Klagefrist fällt in die Sommerferien, was die Situation zusätzlich erschwert.
Die ungeklärten Kernfragen der betroffenen Nachbarschaft lassen sich wie folgt zusammenfassen:Wahrgenommener Widerspruch zwischen Klimazielen und Genehmigungspraxis. Die Anwohner weisen darauf hin, dass die Stadt zwar städtische Projekte zur Entsiegelung und Schwammstadt‑Entwicklung vorgenommen hat, die Genehmigung in Eschach jedoch als unvereinbar mit diesen Leitlinien empfindet.
Fragen zur Zulässigkeit der Nachverdichtung. Nach Einschätzung der Nachbarn wäre das Vorhaben nach bisherigem Baurecht nicht genehmigungsfähig gewesen. Er möchte wissen, ob die Befreiungen im Rahmen des „Bauturbos“ korrekt angewendet wurden.
Sorge wegen der Geländeaufschüttung. Einer der Betroffenen befürchtet, dass sein tieferliegendes Grundstück bei Starkregen stärker gefährdet sein könne und fragt, ob die Auswirkungen auf den Wasserabfluss ausreichend geprüft wurden.
Unklarheiten zu Pflanzauflagen und Grenzabständen. Die Anwohner weisen darauf hin, dass die Auflagen F2 und F3 aus ihrer Sicht zu Konflikten mit dem Nachbarrechtsgesetz führen könnten.
Wahrgenommene fehlende Unterstützung durch die Ortsverwaltung. Die Aussage, man könne „nicht gegen die eigenen Kollegen vorgehen“, empfindet sie als strukturelle Benachteiligung von Bürgern.
Zeitpunkt der Zustellung der Baugenehmigung. Die Zustellung kurz vor dem Rutenfest und die Klagefrist in den Sommerferien sehen die Betroffenen als für Bürger ungünstig.
Erschwerte anwaltliche Vertretung. Aufgrund der Ferienzeit hätten mehrere Anwälte keine Mandate angenommen.
Wunsch nach fachaufsichtlicher Prüfung. Die Betroffenen bitten darum, dass der Baubürgermeister den Bescheid persönlich prüft.
Die Angelegenheit wurde dem Regierungspräsidium zur Prüfung vorgelegt. Dies sagte eine Prüfung und Mitteilung des Ergebnisses zu.
Die wiedergegebenen Punkte beruhen auf den Informationen und Bewertungen der betroffenen Bürger.
Es werden keine Rechtsverstöße behauptet, sondern Fragen formuliert, die aus Sicht der betroffenen Nachbarschaft an den Baubürgermeister ungeklärt sind.
Die Stadtverwaltung betont, dass sie nach geltendem Recht handelt und die gesetzlichen Grenzen prüft.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie komplex die Anwendung neuer Befreiungsinstrumente („Bauturbo“) im nachbarschaftlichen Kontext sein kann.
Mehrere betroffene Nachbarn erwägen nun, eine formwahrende Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einzureichen, um die offenen Fragen rechtlich prüfen zu lassen
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