Ravensburgs kostenaufwendige Maßnahmen gegen "Fahrradwildwuchs" - Ist der "KOD" bald auch den Hunde(kothaufen)besitzern auf den Fersen?
Der Blogger "hörte", ...
... dass die Stadt Ravensburg seit Jahren einen Kommunalen Ordnungsdienst hat, der mit "KOD" abgekürzt wird. Ob dieses Akronym aus der Stadtverwaltung selbst oder von einer hiesigen Journalistin stammt, ist mir nicht ganz klar. Jedenfalls ist KOD nichts Neues – nur die Abkürzung ist unglücklich gewählt. In einer Stadt, die erst kürzlich die HundeKOTbeutel gestrichen hat, wirkt „KOD“ wie eine Steilvorlage für jeden, der Satire nicht einmal üben muss. *)
Doch das eigentliche Thema ist nicht die Abkürzung. Es ist die Vorgehensweise der Stadt gegenüber dauerhaft abgestellten Fahrrädern respektive deren Eigentümern – und die Frage, ob diese Vorgehensweise juristisch wirklich so sauber ist, wie sie klingt.
I. Die Praxis: Rote Karte, Frist, Entfernung, Einlagerung... dass der KOD regelmäßig abgestellte Fahrräder kontrolliert. Wenn ein Rad offensichtlich lange nicht bewegt wurde, verrostet ist oder nicht mehr fahrbereit wirkt, bekommt es die „Rote Karte“.
Die Stadt setzt dann eine Frist von zwei bis vier Wochen. Wird das Rad nicht abgeholt, wird es entfernt, fotografiert, dokumentiert, das Schloss geöffnet und das Rad eingelagert. Nicht abgeholte, noch brauchbare Räder (also "nicht schrottreife") werden später versteigert.
Soweit, so verwaltungspraktisch und damit auch gewiss teurer als die bei HundKOTbeuteln eingesparten 7.500 Euro per Anno.
Doch juristisch ist das Ganze nicht trivial.
II. Juristische Einordnung: Zwischen Straßenrecht, Ordnungsrecht und Abfallrecht... dass die Stadt sich beruft – je nach Einzelfall – auf:
Straßenrecht (öffentliche Verkehrsfläche, Gemeingebrauch, Störung desselben)
Ordnungsrecht (Gefahrenabwehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung)
Abfallrecht (wenn ein Rad als „Abfall“ eingestuft wird)
Das klingt sauber, ist aber in der Praxis eine Gratwanderung:
Wann ist ein Fahrrad wirklich „Abfall“? Ein verrostetes Rad ist nicht automatisch Müll. Ein nicht bewegtes Rad ist nicht automatisch herrenlos. Ein beschädigtes Rad kann trotzdem Eigentum bleiben.
Wann liegt eine „Störung des Gemeingebrauchs“ vor? Ein abgestelltes Fahrrad blockiert Platz – ja. Aber blockiert es ihn rechtswidrig? Das hängt vom Einzelfall ab.
Wann darf die Stadt ein Fahrradschloss öffnen? Das Öffnen eines Schlosses ist ein Eingriff in das Eigentum. Eigentum ist nach Art. 14 GG geschützt. Ein solcher Eingriff muss verhältnismäßig sein. -
Eine Stadt darf Fahrräder nicht einfach entfernen (Quelle), nur weil sie das Stadtbild stören. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied in einem Fall, dass eine „optische Belästigung“ kein ausreichender Grund sei, um ein Fahrrad zu entfernen. In dem verhandelten Fall hatte die Stadt Göttingen das Schloss eines Fahrrads am Bahnhofsvorplatz aufgebrochen, das Rad abtransportiert und dem Besitzer die Kosten in Rechnung gestellt. Das Gericht stellte klar: Nur wenn Fahrräder andere Menschen behindern oder belästigen, dürfen sie entfernt werden. Das Straßenverkehrsrecht dient der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, nicht der Verschönerung des Stadtbilds. Das Gericht befand, dass ein zwischen zwei Bänken abgestelltes und an einer Armlehne angeschlossenes Fahrrad niemanden nachhaltig beeinträchtige (OVG Lüneburg, 11 LA 172/08).
Wann ist die Entfernung wirklich „erforderlich“? Erforderlich ist eine Maßnahme nur, wenn es kein milderes Mittel gibt. Aber die könnte es geben.
... dass die Stadt womöglich jedes Jahr Dutzende bis achtzig oder womöglich hunderte Räder markiert, entfernt, einlagert, verwaltet, versteigert.
Das ist teuer. Das ist aufwendig. Das bindet Personal. Das schafft Konflikte.
Und es löst das Problem nicht.
Denn die Ursache ist nicht das einzelne Fahrrad. Die Ursache ist:
fehlende Anreize, alte Räder abzugeben,
fehlende Alternativen für Menschen, die ein Rad nicht mehr brauchen.
Die Stadt reagiert auf Symptome – und produziert Verwaltungsaufwand.
IV. Der Vorschlag, der juristisch sauberer und ökonomisch sinnvoller wäre... es eine Idee gäbe, die so pragmatisch ist, dass sie fast schon revolutionär wirkt:
15‑Euro‑Prämie der Stadt Ravensburg für jedes Fahrrad, das freiwillig beim Bauhof oder beim Wertstoffhof "Bausch" abgegeben wird.
Juristisch wäre das:
freiwillig → kein Eingriff in Eigentum
mild → keine Verhältnismäßigkeitsprobleme
klar → keine Abgrenzungsprobleme zwischen Abfall und Eigentum
effektiv → Ursache statt Symptom
billiger → weniger Personal, weniger Dokumentation, weniger Streit
Ökonomisch wäre es ein Geschenk, welches sich die Stadt selbst macht: Die Verwaltung spart Zeit, Geld und Nerven. Die Bürger bekommen einen Anreiz. Die Abstellplätze werden frei.
Und das Beste: Es wäre rechtskonform, verhältnismäßig und nachhaltig.
V. Die Pointe, die sich die Stadt selbst gebaut hatWährend die Stadt also weiterhin Räder markiert, fotografiert, dokumentiert, öffnet, einlagert und versteigert, bleibt die eigentliche Lösung ungenutzt.
Man/frau setzt auf Kontrolle, obwohl Anreize wirksamer wären. Man setzt auf Verwaltung, obwohl Prävention billiger wäre. Man setzt auf den KOD, obwohl die Abkürzung schon nach Satire riecht, sodass man/frau lachen muss.
VI. FazitEine Stadt, die Ordnung will, muss zuerst Ursachen beseitigen. Eine Stadt, die Konflikte vermeiden will, muss zuerst Anreize schaffen. Eine Stadt, die Verhältnismäßigkeit ernst nimmt, muss zuerst mildere Mittel prüfen.
... dass Ravensburg all das gerade nicht tut. Und genau deshalb ist das Vorgehen juristisch fragwürdig – und satirisch kaum noch zu übertreffen.
VII. Schlussbemerkung
*) Wie eigentlich will die Stadt Ravensburg den zukünftigen "Kommunalen Hundekotentfernungsdienst" abkürzen? Den nämlich wird es vermutlich geben müssen, denn die Versuchung ist groß, dass künftig Hundebesitzer den Kot ihrer Vierbeiner - schon allein aus Protest - nicht entsorgen werden. Also bekommt jeder Kothaufen erst eine Rote Karte wird fotografiert und katalogisiert. Und wenn er dann nach zwei oder vier Wochen immer noch daliegt, muss er von den Bauhofmitarbeitern entfernt werden. Und das wird teurer als 7.500 Euro!!