18/276 🚩 Petition gegen die Umwandlung der "Oberschwabenhalle" zur Bearbeitung beim Landtag Baden-Württemberg bestätigt
Bekanntlich hatte ich Ende März 2026 beim Ravensburger Oberbürgermeister und beim Ravensburger Gemeinderat (GR) eine Petition gegen die Umwandlung der "Oberschwabenhalle" (OSH) in eine Sporthalle eingereicht. Gleichzeitig zur direkten Petition ins Rathaus hatte ich die Petition bei change.org online gestellt *).
In den sonstigen Ravensburger Medien wurde diese Petition bis dato nie erwähnt. 🚩 Und ohne dass sich die Ravensburger Stadtverwaltung mit diesem Bürgeranliegen zuvor befasst hatte, hat der GR in seiner Sitzung vom 13. Juli 2026 dieser Umwandlung mit großer Mehrheit zugestimmt. Gut, dass ich deshalb vorsorglich am 10. Juli 2026 diese OSH-Petition auch beim Landtag Baden-Württemberg mit folgender Bemerkung eingereicht hatte:
- "Am 13. Juli 2026 will der Ravensburger Gemeinderat darüber beraten, ohne dass zuvor über die dort eingereichte Petition entschieden wurde. Das widerspricht der Vereinbarung Baden-Württembergs von 1968, dass zunächst über eine anhängige Petition entschieden werden soll, bevor in der Sache selbst eine Entscheidung gefallen ist. Deshalb wird diese Petition heute beim Landtag BW eingereicht, um das Verfahren gemäß der o.g. Abmachung durchzuführen."
Von dort erhielt ich heute Briefpost. Unter dem Aktenzeichen 18/276 heißt es:
- Sehr geehrter Herr Weinert, ich bestätige Ihnen hiermit, dass Ihre Petition den Voraussetzungen für eine Veröffentlichung entspricht und diese veröffentlicht wird. Die Mitzeichnungspflicht läuft vom 20.08.2026 bis 01.10.2026. In dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger Ihre Petition durch Mitzeichnung unterstützen ... Sie können den Stand Ihrer Petition jederzeit auf unserem Onlineportal einsehen. Dieses erreichen Sie unter petitionen.landtag-bw.de ...
In dem Schreiben heißt es ergänzend, dass der Petitionsausschuss eine öffentliche Anhörung durchführen wird, falls das Quorum von 10.000 Unterschriften erreicht wird. Andernfalls wird die Petition auf jeden Fall vom Petitionsausschuss weiterbearbeitet.
Für den Erfolg einer Petition sind primär die Relevanz des Themas und die Argumentation entscheidend und nicht so sehr die Anzahl der Unterschriften; gleichwohl verleihen diese natürlich der Petition Nachdruck.
Wer die Petition beim Landtag-BW mitzeichnen möchte, kann das unter dem Link petitionen.landtag-bw.de *) tun. Danke!
*) Eine Doppelunterzeichnung sollte vermieden werden.