RAVE / Neubaugebiet ANDERMANNSBERG: Ökologisch unverantwortlich und juristisch unzulässig und angreifbar. "Schwammstadt Holzmarkt" als schlechter Ökowitz ...
Auch unsere Stadt stöhnt und leidet unter der dritten Hitzewelle dieses Jahres. Es leiden vor allem jene, die keinen Schatten spendenden Garten haben, die auf höheren Etagen wohnen, die zu den Alten gehören und die Mitbürger/innen , die unter körperlichen Beeinträchtigungen sowieso schon leiden.
Und da kommt die Stadtverwaltung daher und will uns Bürger/innen eine der letzten Frisch- und Kaltluftschneisen nehmen. Abgesehen davon, dass es nach meiner Kenntnis (siehe weiter unten) rechtlich gar nicht zulässig ist.
Ravensburg steht vor einer der zentralen Fragen der (modernen) Stadtentwicklung. Wie lässt sich dringend benötigter Wohnraum schaffen, ohne die ökologischen und klimatischen Grundlagen der Stadt zu gefährden? Das geplante Neubaugebiet „Andermannsberg“ zeigt exemplarisch, wie schnell dieser Zielkonflikt eskalieren kann. Die dafür vorgesehene öffentliche Grünfläche, ist ein ökologisches Rückgrat der Stadt – und zugleich ein sicherheitsrelevanter Verkehrsraum für Schulkinder. Eine Bebauung an dieser Stelle wäre fachlich falsch, ökologisch unverantwortlich und vor allem rechtlich nicht haltbar.
Die 1,8 Hektar sind weit mehr als eine „Wiese am Rand“. Sie ist ein klimatisch wirksamer Korridor, der die angrenzenden Wohngebiete und die Innenstadt mit Frischluft versorgt und Hitzeinseln reduziert. Unversiegelte Böden ermöglichen die nächtliche Kaltluftentstehung, die für die dicht bebaute Stadt zunehmend Überlebens wichtig wird. Gleichzeitig bildet die Grünzone einen Biotopverbund zwischen den östlichen Hanglagen und dem Gebiet westlich – ein Verbund, der durch Bebauung irreversibel zerstört würde. Wer diese Fläche versiegelt, greift nicht nur in die Natur ein, sondern auch in die klimatische Funktionsfähigkeit der gesamten Stadt. Würde diese Fläche tatsächlich versiegelt, stünde die "Schwammstadt Holzmarkt" als ein schlechter Öko-Witz da.
Die Sorge der Anwohner ist berechtigt: Mehr Autoverkehr in diesem Bereich würde die Sicherheit der Kinder massiv beeinträchtigen. Doch dieses Problem ist lösbar – und zwar ohne die Grünfläche zu opfern. Bauliche Maßnahmen wie eine klare Trennung von Rad- und Kfz-Verkehr, Querungshilfen, Beleuchtung, Tempo 20 und eine konsequente Vorfahrtregelung zugunsten des Radverkehrs können die Sicherheit deutlich erhöhen. Die Stadt hat hier ein Verkehrsproblem, kein Bauproblem.
Juristisch ist die Lage meines Erachtend eindeutig. Der früher häufig missbrauchte § 13b BauGB, der Kommunen erlaubte, Außenbereichsflächen ohne Umweltprüfung zu bebauen, ist seit 2023 endgültig außer Kraft. Er kann nicht mehr angewendet werden – weder für neue Verfahren noch für alte, die nicht fristgerecht abgeschlossen wurden. Doch selbst zu seiner Zeit wäre § 13b für das Gebiet „Andermannsberg“ unzulässig gewesen. Der Paragraph war ausschließlich für kleine Flächen unter 10.000 Quadratmetern (unter einem Hektar) gedacht, die direkt an bestehende Bebauung anschließen und keine erheblichen Umweltwirkungen erwarten lassen. Das geplante Gebiet umfasst rund 1,8 Hektar, liegt in einer klimarelevanten Grünzone, berührt die Sicherheit eines Schulradwegs und hat erhebliche ökologische Auswirkungen. Eine Bebauung ohne Umweltprüfung wäre daher nicht nur fachlich falsch, sondern rechtswidrig.
Die Stadt ist verpflichtet, Klimaschutz, Innenentwicklung und Verkehrssicherheit vorrangig zu berücksichtigen. Das bedeutet: Bevor Außenflächen bebaut werden, müssen alle Potenziale der Innenentwicklung ausgeschöpft sein. Ravensburg hat diese Potenziale – und sie sind erheblich. Nachverdichtung bestehender Quartiere, Dachausbauprogramme, die Umnutzung von Gewerbeflächen, die Mobilisierung von Leerstand, die Förderung genossenschaftlicher Wohnmodelle und sozialer Wohnungsbau in bestehenden Strukturen können den Wohnraumbedarf decken, ohne ökologisch sensible Flächen zu opfern. Innenentwicklung ist nicht nur ökologisch sinnvoller, sondern auch rechtlich vorgeschrieben.
Die Lösung liegt also nicht in weiterer Versiegelung, sondern in einer intelligenten Stadtplanung, die Klimaschutz und Wohnraumschaffung zusammendenkt. Die Frischluftschneise am "Andermannsberg" ist ein ökologischer Diamant. Sie zu erhalten ist nicht nur möglich, sondern rechtlich geboten. Ravensburg muss jetzt beweisen, dass eine moderne Stadt nicht zwischen Wohnraum und Natur wählen muss, sondern beides verantwortungsvoll miteinander verbinden kann.