OB-Wahlkampf: Neun (9) Bürgergespräche in 15 Tagen – oder doch Wahlkampf am "laufenden Band"?“
Neun (9) Bürgergespräche in zwei Wochen – ein Rhythmus, der in Ravensburg bislang unbekannt war. Während der OB-Amtsinhaber ungewöhnlich präsent ist, bleibt die Einordnung der "Schwäbischen Zeitung" auffallend still. Mein folgender Artikel soll zeigen, wie stark diese Häufung vom üblichen Muster abweicht und welche medienethischen Fragen sich daraus ergeben.
Ravensburg - In der Ausgabe der "Schwäbischen Zeitung" vom 12./13. Februar 2026 wurden insgesamt neun (9) Bürgergesprächstermine mit dem amtierenden Ravensburger Oberbürgermeister angekündigt – verteilt über einen Zeitraum von nur gut zwei Wochen. Die Termine sind öffentlich, kostenfrei und werden als niedrigschwellige Gesprächsangebote im Rahmen der Geh-Struktur *) für Bürgerinnen und Bürger dargestellt.
*) Komm-Strukturen sind darauf ausgerichtet, dass Personen eigenaktiv ein Angebot aufsuchen. In diesem Fall ins Rathaus gehen, um mit dem OB zu sprechen. Geh-Strukturen hingegen tragen die Angebote insofern an die Bürgerinnen heran, dass die Amtsperson (in diesem Fall der OB) die Personen vor Ort aufsucht.
Ein genauer Blick wirft Fragen auf: Handelt es sich hier tatsächlich um reguläre Bürgersprechstunden – oder um Wahlkampfveranstaltungen, die als Bürgerdialoge etikettiert wurden?
Was normalerweise in Ravensburg giltNach öffentlich zugänglichen Informationen bietet der Oberbürgermeister Ravensburgs klassische Bürgersprechstunden im Rahmen der Komm-Struktur (siehe oben) an – allerdings in deutlich geringerer Frequenz. Beispiele aus den letzten Jahren:
5. November 2024: Sprechstunde in Eschach, 15–19 Uhr, begrenzte Plätze, Anmeldung erforderlich.
18. November 2024: Weitere Sprechstunde, ebenfalls mit Anmeldung.
5. November (vermutlich 2025): Sprechstunde in Schmalegg.
5. März 2015: Sprechstunde im Rathaus, Anmeldung empfohlen.
Diese Beispiele zeigen ein klares Muster:
Einzeltermine,
Komm-Struktur
monatlich oder seltener,
mit Anmeldung,
unter vier Augen,
begrenzte Kapazität.
Eine Serie von neun Terminen innerhalb von 15 Tagen ist nach meinen Recherchen in den öffentlich auffindbaren Quellen nicht dokumentiert - und weicht deutlich vom üblichen Rhythmus ab.
Damit stützt die Recherche die Einschätzung, dass die jetzt veröffentlichten Termine nicht dem üblichen Muster regulärer Bürgersprechstunden entsprechen.
Der Verdacht der VermischungIch weiß von zwei kontextuellen (zur OB-Wahl und zu einseitiger Medienunterstützung) kritischen Leserzuschriften an die "Schwäbische Zeitung", die nicht abgedruckt wurden. Ob dies redaktionelle Auswahl, Platzgründe oder politische Zurückhaltung waren, lässt sich von außen nicht beurteilen. Doch der Eindruck entsteht, dass die Zeitung durch die Veröffentlichung der neun Termine Einfluss auf die Wahrnehmung des Wahlkampfs nimmt.
Hier lohnt ein Blick in die medienethischen Grundlagen.
Pressekodex, Ziffer 6 („Trennung von Werbung und Redaktion“):„Die Veröffentlichung von Nachrichten und Kommentaren darf nicht durch private oder geschäftliche Interessen beeinflusst werden.“
Und weiter:
„Eine Vermischung von redaktionellen Texten und Werbung ist unzulässig.“
Die kostenlose, unkommentierte Veröffentlichung einer Serie von Terminen eines Amtsinhabers kurz vor einer Wahl berührt genau diese Grenze. Auch wenn es sich formal nicht um Werbung handelt, entsteht eine strukturelle Einseitigkeit, die der Pressekodex ausdrücklich problematisiert.
Pressekodex, Ziffer 1 („Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde“):„Die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit ist oberstes Gebot der Presse.“
Wahrhaftige Unterrichtung bedeutet auch, Ungewöhnliches als ungewöhnlich zu benennen. Die Häufung der Termine wäre ein solcher Hinweis gewesen.
Transparenzpflicht der PresseDas Landespressegesetz Baden-Württemberg formuliert in § 11:
„Die Presse hat die Aufgabe, die Öffentlichkeit umfassend zu unterrichten und zur Meinungsbildung beizutragen.“
Zur Meinungsbildung gehört Pluralität. Pluralität bedeutet, dass kritische Stimmen sichtbar werden – nicht nur die Termine eines Amtsinhabers.
Wenn aber kritische Leserbriefe zu einem Thema nicht erscheinen, entsteht der Eindruck einer einseitigen redaktionellen Gewichtung. Dazu gehört auch die verkürzte und niederschmetternde Berichterstattung über die drei Gegenkandidaten Umut Bulut, Roman Urban und Samuel Bosch.
Die grundsätzliche Rolle der Zeitung im WahlkampfMedien müssen nicht nur neutral sein – sie müssen Neutralität sichtbar machen. Das bedeutet:
Einordnung,
Kontext,
Vergleich,
Transparenz.
Wenn eine Zeitung neun Termine eines Amtsinhabers abdruckt, ohne zu erwähnen, dass dies eine (historische) Ausnahme darstellt, dann ist das keine Neutralität. Es ist Unterlassung – und Unterlassung kann genauso wirksam sein wie Handlung.
In SummaDie ungewöhnliche Häufung von Bürgergesprächen des OB in der Aufsuch-Manier der Bürger/innen kurz vor der Wahl, kombiniert mit der kostenlosen Veröffentlichung durch die "Schwäbische Zeitung", dem Ausbleiben kritischer Leserbriefe und der negativ gestalteten Berichterstattung über die drei Gegenkandidaten, wirft Fragen nach der medialen Ausgewogenheit auf.
Mit Recht und zum Schutz der Gegenkandidaten sowie eigentlich auch des gesamten Wahlvolkes, muss dies hier deutlich benannt werden. Es geht auch um Transparenz, journalistische Sorgfalt und die Pflicht zur Einordnung.
Denn Demokratie lebt nicht nur von Wahlen, sondern auch von einer Presse, die sichtbar unabhängig bleibt.
Doch wie sagte schon vor Jahren der Oberstudienrat Albert Hagn: "Hätten wir in Ravensburg eine andere Presse, so hätten wir in Ravensburg auch eine andere Politik."