DIGITALLABOR: Wie ein geplanter Umweltrechtsbruch der Ravensburger Stadtverwaltung und seines OB verhindert werden konnte ...
Stefan Weinert, Blogger mit Aussicht
Wer erinnert sich eigentlich noch an den von der Ravensburger Stadtspitze geplanten Umweltrechtsbruch in Form eines "Digitallabors" auf einem der letzten noch verbliebenen Erholungsparks mitten in Ravensburg?
In einem Zeitungsbericht vom 22. Februar 2022 heißt es, der Gemeinderat habe trotz Bedenken in den eigenen Reihen den Bau genehmigt und er solle 2024 fertig sein. Außerdem steht in dem Bericht, dass der Oberbürgermeister und Stadtspitze den Anspruch habe, das Gebäude klimaneutral zu erbauen und dass dieses das gesamte Areal aufwerte und naturnäher mache.
Genau das ist typisch. Nämlich Umweltsünden wohl formuliert und wohlbegründet mit einem Zauberspruch in eine Wohltätigkeit zu verwandeln. Es folgten der "Schussenpark", der zum "Schussenstreifen mit Durchgangsverkehr" wurde, und es folgte die immer noch im Bau befindliche "Schwammverlegung" unter dem "Holzmarkt", die gefühlt mehr Technik, Kunststoff, Elektronik und Metall aufweist, als Natur.
Genau zehn Tage vor dieser oben erwähnten "Digitalmeldung" durch die hiesige Presse, schrieb der Ravensburger Blogger einen Brief an die drei damals amtierenden Bürgermeister mit Kopie an den grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und an den Regierungspräsidenten Klaus Tappeser. Die Antwort aus Stuttgart und Tübingen erfolgte nicht durch einen Brief an mich, sondern mit der Absage dieses Umweltfrevels. Die Stadt Ravensburg hat bis dato (Vier Jahre!) weder geantwortet noch mir eine Eingangsbestätigung zukommen lassen.
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Zur freundlichen Kenntnisnahme: Herrn Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann; Herrn Regierungspräsident Klaus Tappeser
Dennoch haben Sie gemeinsam mit der Mehrheit des Ravensburger Gemeinderats beschlossen, den "Coswiger Platz" mit dem Digitallabor zu bebauen.
Wie gesagt interpretiere ich den Artikel der Zeitung gleich einer offiziellen Amtserklärung. Gegen dieses Ihr - von der Presse so wiedergegebenes undemokratisches Verhalten - erhebe ich bürgerlichen Einspruch. Warum - und das ist meine weitere Frage - haben Sie die Beteilungswünsche aus der Bürgerschaft, von Klimaaktivist/innen und -Organisationen ignoriert und auch nicht einmal beantwortet?
Das BAUGESETZBUCH (BauGB) fordert in § 1 Abs. 5, dass die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt. Bauleitpläne sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Neben einer Bodenschutzklausel, in der auch beispielhaft auf die Möglichkeiten durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung verwiesen wird, sind Bodenversiegelungen ausdrücklich auf das notwendige Maß zu begrenzen (§ 1a Abs 2)."
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Eine Antwort aus dem Rathaus ist nie erfolgt