Brief an den OB von Ravensburg: Bitte um Rücknahme Ihrer Wiederbewerbung als Oberbürgermeister der Stadt Ravensburg für die Legislaturperiode 2026–2034
Stefan Weinert
88212 Ravensburg
Ravensburg, 22. Februar 2026
An den
Herrn Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp
Stadt Ravensburg
per E‑Mail
Betreff: Bitte um Rücknahme Ihrer Wiederbewerbung als Oberbürgermeister der Stadt Ravensburg für die Legislaturperiode 2026–2034
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Rapp,
ich wende mich an Sie in Ihrer Eigenschaft als amtlich vereidigter und amtierender Oberbürgermeister der Stadt Ravensburg. Zur Dokumentation setze ich den Ravensburger Gemeinderat, das Regierungspräsidium Tübingen sowie die Redaktion Ravensburg der Schwäbischen Zeitung in Kopie dieser Mail.
Hiermit bitte ich Sie, Ihre Wiederbewerbung als Oberbürgermeister der Stadt Ravensburg für die Legislaturperiode 2026–2034 bis zum 28. Februar 2026 zurückzuziehen. Diese Bitte begründe ich mit den folgenden drei Punkten, die für den weiteren Ablauf des anstehenden Wahlverfahrens von Relevanz sind.
Begründung
Falschangaben zu Baukosten. Über die Berichterstattung der "Schwäbischen Zeitung" zur geplanten Sanierung des Kornhauses haben Sie erklärt, die Maßnahme werde infolge "allgemein gesunkener Baukosten" um 2.000.000 Euro günstiger ausfallen. Diese Aussage entspricht nicht den verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamtes. Eine öffentliche Richtigstellung oder Entschuldigung Ihrerseits ist bislang ausgeblieben. Die Verbreitung der ursprünglichen Aussage erfolgte - wie schon erwähnt - über die Schwäbische Zeitung, zu einem Zeitpunkt, zu dem Ihr Entschluss zur erneuten Kandidatur als OB für Ravensburg bereits bekannt war.
Ausfall einer Gemeinderatssitzung. Die für Januar 2026 angesetzte Gemeinderatssitzung wurde mit der Begründung eines angeblichen fehlenden Beratungsbedarfs ersatzlos abgesagt, obwohl meines Erachtens objektiv gesehen, sehr wohl Beratungsbedarf bestand. Nach meiner Auffassung lagen die Voraussetzungen für eine Absage - schon allein der grundsätzlichen Art - nicht im Sinne der Gemeindeordnung Baden‑Württemberg vor. Der Zeitpunkt des Ausfalls fiel zudem relativ kurz vor Ende der Bewerbungsfrist für die Oberbürgermeisterwahl.
Verwendung des Amtsblattes. In der Ausgabe des Amtsblattes „WIR“ (KW 07, 14. Februar 2026) erschien eine halbseitige Anzeige, die Ihre Wiederwahl zum Oberbürgermeister von Ravensburg bewirbt und neun Termine mit der Bezeichnung „Bürgergespräche“ nennt. Die grafische Gestaltung verbindet den Begriff „Bürgergespräche“ untrennbar mit Ihrer Wahlwerbung, sodass diese Termine aus kommunikationspsychologischer Sicht als Bestandteil Ihres Wahlkampfs zu werten sind und daher auch mit "Wahlkampfveranstaltungen" benannt werden müssen. Als Herausgeber der Gesamtausgabe trägt die Stadtverwaltung die Verantwortung für die Veröffentlichung. Die Verbreitung der Anzeige an alle Haushalte und damit an alle potenziellen Wähler/innen in Ravensburg wirft aus meiner Sicht Fragen der Gleichbehandlung und der Zweckbindung des Amtsblattes auf.
Die vorstehenden Punkte sind durch Presseberichte und durch Dokumentation auf meinem Blog belegt. Die Gesamtsituation einschließlich (des auch vorgezogenen) Wahlkampfs über die Schwäbische Zeitung und das Amtsblatt (siehe oben) wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern als problematisch empfunden.
Schlussfolgerung. Da die in den Punkten 1 und 3 genannten Inhalte über die von Ihnen gewählten öffentlichen Kommunikationskanäle – die Schwäbische Zeitung und das Amtsblatt der Stadt Ravensburg – verbreitet wurden, ist eine entsprechende Rücknahme Ihrer Wiederbewerbung auf denselben Ebenen aus Gründen der Transparenz, Symmetrie und Verantwortlichkeit erforderlich. Ob Sie sich für den Ausfall der Gemeinderatssitzung gegenüber dem Gemeinderat entschuldigen, bleibt eine Angelegenheit, die die Öffentlichkeit voraussichtlich nicht unmittelbar erfahren wird.
Ich bitte um eine entsprechende schriftlich verfasste und öffentliche Bestätigung Ihres Rückzugs bis zum 28. Februar 2026.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Weinert Ravensburg Blogger