After "OB-Wahl-Ravensburg": Verzicht auf grundsätzlich berechtigten Wahleinspruch beim Verwaltungsgericht
Im viermonatigen Vorfeld der Oberbürgermeisterwahl in Ravensburg, die mit 78,3 Prozent vom amtierenden OB Dr. Daniel Rapp gewonnen wurde, gab es einige Vorfälle, die aus Sicht des Bloggers auch juristisch gesehen zu einem Wahleinspruch im Falle des vorhergesagten Sieges durchaus berechtigt sind. Tatsächlich hat der Blogger solche Überlegungen für sich angestellt. Aber er wird darauf verzichten. Nicht, weil ihm Mut und Geld dazu fehlen, sondern weil er den Eindruck hat, dass immer nur er es in den zurückliegenden Wochen und Monaten war, der öffentlich Partei gegen die Art des teilweisen unfairen und teilweise widerrechtlichen Wahlkampf des Amtsinhabers ergriffen hat. Vielleicht - so sagt er sich - sind nun auch Mal andere dran.
1. Der Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp hat die für Januar 2026 vorgesehene Gemeinderatssitzung ersatzlos gestrichen; mit der Begründung, es gäbe keinen "Beratungsbedarf", wie es dem Blogger ein Stadtrat mitgeteilt hatte. Das war lauf baden-württembergischer Gemeindeordnung widerrechtlich.
2. Der Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp hat mindestens zweimal im offiziellen Amtsblatt der Stadt Ravensburg eine Wahlwerbeanzeige für sich geschaltet. Das Amtsblatt erscheint wöchentlich und erreicht ALLE Haushalte und damit ALLE potentiellen Wähler/innen.
3. Das zweiköpfige Leitungs-Team der Wahlvorstellung am 27. Februar 2026 im Ravensburger Konzerthaus war besetzt mit dem Ersten Bürgermeister und dem Leiter des städtischen Hauptamtes. Sie leiteten eine Veranstaltung, auf der ihr oberster Chef als Kandidat 20 Minuten sprach. Das ist aus Gründen der gebotenen Neutralität fragwürdig, zumal beide Herren diese bei der Rede ihres Vorgesetzten eklatant fehlen ließen.
4. Im unbestreitbaren Kontext des OB-Wahlkampfes hat der amtierende Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp hinsichtlich der Renovierungskosten für das "Kornhaus" die Unwahrheit gesagt und dies bis zum Tag der Wahl öffentlich nicht eingestanden bzw. eingeräumt. Über die hiesige Presse hatte er behauptet, man könne 2 Millionen von 22 Millionen Euro (= 9,09 Prozent) wegen "allgemeiner gesunkener Baukosten" diese von ihm genannte Summe einsparen. Das widerspricht allerdings den Daten des Statistischen Bundesamts so sehr, dass man/frau hier durchaus von Täuschung reden könnte.
- >>> Der Blogger hatte dies - gut recherchiert - in verschiedensten Artikeln dargelegt. Sie sind hier nachzulesen:
- OB-Wahl in Ravensburg: Seine Niederlage scheint nicht auf der Agenda des Amtsinhabers zu stehen - Trotz brisanter Themen lässt OB Dr. Rapp die Gemeinderatssitzung für Januar 2026 ausfallen!
- OB-Wahl: VORSICHT❗ - Ganz, ganz dünnes Eis / Das "Amtsblatt" als Wahlbroschüre in meinem Briefkasten
- OB-Kandidaten im Ravensburger Konzerthaus: Ein Abend, der die Stadt aufhorchen ließ ...
- Ravensburg: Untersuchungsausschuss gefordert - Schlampigkeit, Fakes, fehlende Transparenz, Wahlkampf in eigener Sache und Gleichgültigkeit ...