Schreiben an die Stadtverwaltung Ravensburg: Bittende Forderung zur unverzüglichen Einrichtung eines barrierefreien Buswartehäuschens an der Haltestelle „Hirschgraben“
Betreff: Bittende Forderung zur unverzüglichen Einrichtung eines barrierefreien Buswartehäuschens an der Haltestelle „Hirschgraben“
Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Dr. Honikel-Günther, sehr geehrter Herr Baubürgermeister Bastin, sehr geehrte Damen und Herren des Ravensburger Gemeinderats,
ich wende mich heute mit einer dringlichen, aber zugleich konstruktiven Bitte an Sie: Die Bushaltestelle „Hirschgraben“ benötigt unverzüglich ein barrierefreies, witterungsgeschütztes Wartehäuschen, das den Anforderungen moderner Mobilität und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger entspricht.
Seit dem 1. Januar 2022 schreibt das Personenbeförderungsgesetz vor, dass Haltestellen grundsätzlich barrierefrei sein müssen, sofern keine begründeten Ausnahmen in der Nahverkehrsplanung festgelegt sind. Dies wird durch die UN‑Behindertenrechtskonvention
Baden‑Württemberg verfügt – anders als NRW – zwar über keinen eigenen, detaillierten baulichen Standard für Bushaltestellen, jedoch über einen Kriterienkatalog der NVBW, der ausdrücklich die Prüfung von Unterständen, Sitzmöglichkeiten und Zugänglichkeit vorsieht. Dieser Kriterienkatalog bildet die Grundlage für Förderprogramme des Landes und zeigt klar: Ein Haltepunkt ohne Witterungsschutz ist nicht barrierefrei.
Die Situation am Hirschgraben ist unhaltbar.Die Haltestelle „Hirschgraben“ ist stark frequentiert – von Schülerinnen und Schülern, älteren Menschen, Pendlern, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Familien. Gerade diese Gruppen sind auf einen geschützten Wartebereich angewiesen:
bei Regen, Schnee und Hitze
bei längeren Wartezeiten aufgrund von Verspätungen
zur sicheren Nutzung des ÖPNV ohne gesundheitliche Risiken
Der derzeitige Zustand widerspricht dem Anspruch einer inklusiven Stadt, die allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen möchte.
Warum die Stadt jetzt handeln sollte.Fördermittel des Landes BW stehen bereit und können genutzt werden.
Die Umsetzung eines Wartehäuschens ist kostengünstig, schnell realisierbar und hat eine hohe soziale Wirkung.
Die Maßnahme stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die kommunale Daseinsvorsorge.
Sie setzt ein sichtbares Zeichen dafür, dass Barrierefreiheit nicht nur ein abstrakter Begriff ist, sondern gelebte Realität werden soll.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten,
ob die Stadt bereits Planungen für diesen Standort verfolgt,
ob Fördermittel beantragt wurden oder werden,
und bis wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist.
Für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement für eine barrierefreie Stadt danke ich Ihnen im Voraus. Ich bitte um eine zeitnahe Eingangsbestätigung dieses Schreibens, das im Sinne Artikel 17 GG und Artikel 44 EU-Charta für Bürgerrechte erfolgt.
Bitte beachten Sie auch den Anhang *), der explizit Teil dieses Briefes ist.
Mit Respekt und Freundlichkeit,
Stefan Weinert Ravensburg
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a) Ergebnislage
Eine direkt vergleichbare, klar formulierte Handlungsempfehlung wie in NRW (mit konkreten Mindestmaßen für Witterungsschutz, Bewegungsflächen etc.) existiert für Baden‑Württemberg nicht. Das bestätigen die verfügbaren Quellen:
Baden‑Württemberg arbeitet mit einem Kriterienkatalog zur Barrierefreiheit an Haltestellen, erstellt durch die NVBW (Nahverkehrsgesellschaft BW). Dieser basiert auf dem bundesweiten DELFI‑Standard „Barrierefreie Reiseketten“.
Das Verkehrsministerium BW fördert barrierefreie Haltestellen, nennt aber keine konkreten Mindeststandards für Unterstände. Es verweist nur auf allgemeine Anforderungen wie abgesenkte Bordsteine, taktile Elemente, Rampen, niveaugleiche Einstiege.
Der Erfassungsleitfaden ÖPNV BW enthält Prüfkriterien, darunter auch „zentrale Sitze oder Unterstand“, aber ohne verbindliche bauliche Vorgaben wie Maße, Tiefe, Breite oder Witterungsschutzqualität.
Eine Landtagsdrucksache bestätigt, dass es Förderprogramme gibt, aber keine landesweit normierten baulichen Standards für Bushaltestellen.
BW hat keinen eigenen, detaillierten Standard wie NRW.
Kommunen müssen sich an UN‑BRK, Personenbeförderungsgesetz (Barrierefreiheit seit 2022) und an den NVBW‑Kriterienkatalog halten.
Ein fehlender Unterstand widerspricht dem Ziel der Barrierefreiheit – besonders für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, chronischen Erkrankungen, ältere Menschen, Kinder, Schwangere.
Stefan Weinert, 19.04. 2026