"Ach du Kacke!" - Ravensburg zwischen Kot & Knete, oder: 0,04 Prozent weniger 'Kornhaus' ...
Hinweis: Am Schluss dieses Artikels finden Sie einen Hinweis, wie Sie der Stadt Ravensburg Ihren Unmut über diese Angelegenheit mitteilen können.
Verehrte Leserschaft und insbesondere liebe Ravensburger/innen, liebe Hundehalter/innen!
Kennen Sie die Gemeinde Windorf? Schon von ihr gehört? Und wissen Sie zufällig, wo sich diese Gemeinde in Deutschland befindet? Nun, sie befindet sich dort, wo Herrchen und Frauchen am glücklichsten sind. Denn in dieser kleinen Kommune bei Passau im Bayerischen brauchen er und sie keine Hundesteuer zu bezahlen. DAS GIBT'S DOCH NICHT?! - DOCH, BEI ....!!
Die Hundesteuer ist in nur zwei von 16 Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben: im Saarland und in Baden-Württemberg. Alle anderen Länder zwischen Pinneberg und Passau dürfen, müssen es aber nicht. Und wie gesagt: Es gibt auch einige wenige Kommunen in diesen 14 Bundesländern, die ganz auf die Besteuerung von Bello und Bellinchen verzichten.
Hundesteuer kommt zu 100 Prozent den jeweiligen Kommunen zugute. Sie können damit machen, was sie wollen und für das, was ihnen wichtig erscheint. Fehlt es an Geld für den Bau über eine "Wangener Straße": HUNDESTEUER. Benötigt man/frau noch Geld für die überteure Sanierung einer "Bauhütte": HUNDESTEUER. Fehlt es an Mitteln für die Schaffung eines "Schussenparks": HUNDESTEUER. Doch für den Kontext einer Hundehaltung – zum Beispiel die Möglichkeit der Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere sauber entsorgen zu können – braucht eine Kommune die Hundesteuer nicht zu verwenden.

Gemeint sind die gelben oder grünen Kästen im öffentlichen Raum, aus denen auch ich (1995 bis 2010) als damaliger Hundebesitzer hier in Ravensburg dankbar die kleinen schwarzen Kotbeutel ziehen konnte, um die Stadt sauber zu halten. Doch nun - so konnte man/frau in der hiesigen Presse lesen - ist es vorbei mit diesem städtischen Service am Bürger und am Bürgerhund. Denn die Stadt mit den vielen Türmen muss sparen und es kommen jährlich dadurch immerhin 7.500 Euro zusammen. Das sind - man/frau lasse sich das auf der vor Wut im Mund schäumenden Zunge zergehen - 0,43 Prozent der "Schwammkosten" für den Holzmarkt; 0,15 Prozent der städtischen (und Landes-) Kosten für die "Brücke über die "Wangener Straße" und 0,04 Prozent der Gelder für die Sanierung des "Kornhauses".
Andersherum könnte die Stadt Ravensburg für mehr als 200 Jahre (Holzmarkt), plus mehr als 700 Jahre (Brücke) und plus mehr als 2.500 Jahre (Kornhaus) = bis zum Jahr 5.626 nach Christus und danach den Ravensburgern Hundekotbeutel zur Verfügung stellen. Doch die Wahrheit ist - wenn es denn Ravensburg überhaupt noch gibt - dass diese horrende Zeitspanne zwischen heute und der fernen Enkelzukunft auf eine knappe Dekade geschrumpft wurde. Und da fehlen noch die horrenden Kosten für die Sanierung der Gymnasien, die für den "Schussenpark" und die extrem hohen Kosten für die Sanierung des Rathauses.
Auf die Frage nach der Unverhältnismäßigkeit dieser sehr geringen "Kacksparmaßnahme" soll der Pressesprecher laut Zeitung sinngemäß gesagt haben: Irgendwo muss man do mol mid däm Schbara anfanga! - Dass dies auch bei sich selbst anfangen könnte, dafür reicht die visionäre Kraft der Stadtverwaltung nicht.
Das sind wohl die neuen Ravensburger Spiele. Doch die Hundebesitzer in der Oberschwabenmetropole sollten dieses Spiel nicht mitspielen und der Verwaltung deutlich machen, was ihr anscheinend zur Verwendung der Hundesteuer nicht wichtig ist!!
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Nach meinen rechtlichen Kenntnissen (ich bin kein studierter Jurist), könnten Hundehalterinnen und Hundehalter der Stadt Ravensburg ihre Quittungen für privat gekaufte Hundekotbeutel zuschicken – aber nicht, weil ein Anspruch auf Erstattung bestünde. Ein solcher Anspruch existiert nämlich nicht.
Wer als Hundehalter dennoch ein Zeichen setzen möchte, kann einen förmlichen Antrag auf Kostenerstattung bei der Stadt Ravensburg stellen. Ein solcher Antrag zwingt die Verwaltung dazu, das Anliegen rechtsverbindlich zu bescheiden. Erst dieser Bescheid ist ein Verwaltungsakt – und nur gegen einen Verwaltungsakt gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs.
Die Stadt wird den Antrag vermutlich und erwartungsgemäß ablehnen, weil es keine Rechtsgrundlage für eine Erstattung gibt. Aber der Vorgang würde deutlich zeigen, wie absurd es ist, dass eine Kommune Hundesteuer kassiert, ohne auch nur die minimalen Rahmenbedingungen einer verantwortlichen Hundehaltung sicherzustellen.

Ich habe zwar keinen Hund mehr, aber dieser Akt ist unverschämt. Warum müssen Pferdebesitzer keine Steuer entrichten? Ich habe noch keinen Reiter gesehen, der die Pferdeäpfel aufgelesen hat.