OSH: Brief an die Bürgermeister und den Gemeinderat Ravensburg - Petition bei Beratungen berücksichtigen!

88212 Ravensburg, Deutschland
Ravensburg, 7. Juli 2026
Liebe Mitstreiter/innen der Petition gegen die Umwidmung der "Oberschwabenhalle",
immer wieder berichtet die hiesige Zeitung über die "Oberschwabenhalle". Allerdings - und das sehe nicht nur ich so - sehr einseitig "Pro Umgestaltung in Sporthalle". Am kommenden Montag, 13. Juli 2026, wird der Gemeinderat (GR) über dieses Anliegen beraten. Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass vom GR nichts "Substanziell Anderes" in den Raum geworfen wird. Der Bevölkerung ist nach wie vor nicht bekannt, dass es unsere Petition überhaupt gibt.
Deshalb habe ich heute den folgenden Brief an die drei Bürgermeister und den GR geschrieben. Euch bitte ich, weiterhin Werbung für diese Petition zu machen und euch eventuell direkt an den Oberbürgermeister und den Gemeinderat zu wenden:
daniel.rapp@ravensburg.de / geschaeftsstelle-gemeinderat@ravensburg.de
Danke und mit guten Grüßen, Stefan Weinert
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An die drei Bürgermeister der Stadt Ravensburg und die Mitglieder des Gemeinderates Ravensburg
Behandlung und Einbeziehung der Petition zur Zukunft der Oberschwabenhalle vor einer bzw. in einer GR‑Beratung
Sehr geehrte Herren Bürgermeister Dr. Rapp, Dr. Honikel‑Günther und Bastin, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
am 13. Juli 2026 wollen Sie über die zukünftige Nutzung der Oberschwabenhalle beraten. In der öffentlichen Kommunikation wird die OSH derzeit überwiegend als künftige Sporthalle dargestellt. Mein Anliegen heute betrifft die dazu eingereichte Petition vom 28./29. März 2026.
Ich erhielt erst drei Wochen nach Versand eine ordentliche Eingangsbestätigung – und erst nach ausdrücklicher Nachfrage. Bis heute wurde die Petition weder im Gemeinderat erwähnt noch in einem Ausschuss behandelt, obwohl inzwischen über 500 Personen die Online‑Ausfertigung dieser Petition mit identischem Text unterzeichnet haben.
Ich möchte Sie auf eine demokratisch relevante Praxis hinweisen: In Baden‑Württemberg gilt seit 1968 die sogenannte Stillhaltevereinbarung, wonach während der parlamentarischen Behandlung einer Petition grundsätzlich keine vollziehenden Maßnahmen ergriffen werden. Diese Praxis dient dem Schutz demokratischer Beteiligung und verhindert Entscheidungen, bevor eine Eingabe sachgerecht geprüft wird. Eine analoge Anwendung auf kommunaler Ebene ist aus demokratischer Logik geboten.
Die Oberschwabenhalle ist ein Gebäude von regionaler Bedeutung. Eine Umwidmung betrifft Menschen weit über die Stadtgrenzen hinaus. Viele Unterzeichner haben Ihnen ihre Stimmen gegeben, damit Sie ihre Interessen vertreten – nicht ausschließlich die von Funktionären oder Einzelgruppen. Repräsentative Demokratie braucht die Ergänzung durch gelebte Bürgerbeteiligung.
Ich bitte Sie daher nachdrücklich:
Behandeln Sie die Petition vor einer Beratung oder Entscheidung zur OSH.
Erwähnen Sie die Petition offiziell im Gemeinderat.
Schaffen Sie Transparenz über den weiteren Umgang mit dem Anliegen.
Demokratie verlangt, dass die Bürgerbeteiligung nicht übergangen wird. Ich bitte Sie, die Petition ernsthaft in Ihre Überlegungen am 13. Juli 2026 einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Weinert, Ravensburg
