OBERSCHWABENHALLE: "Vergiss' mein nicht!" Offener Brief an den Ravensburger Gemeinderat ...
Stefan Weinert, Blogger mit Aussicht
Immer noch geistert in Ravensburg - und leider auch weit darüber hinaus (Einzugsgebiet des Corpus Delicti) - das Narrativ, dass die "Oberschwabenhalle zur Sporthalle wird". Auch jüngst wieder in einem Artikel der hiesigen Lokalgazette wird dies thematisiert. Dabei ist hier das letzte Wort noch gar nicht gesprochen. Zum einen hat die Ravensburger Stadtverwaltung mit einem circulus vitiosus die Petition gegen diese Umwandlung auf undemokratische Weise und mit unzulässiger Argumentation abgelehnt, und zum anderen ist diese Eingabe noch beim Landtag Baden-Württemberg anhängig und nicht entschieden. Nicht zu vergessen, dass die Petition auch online gestellt wurde und dort mittlerweile 738 Unterschriften vorweisen kann. Deshalb sah ich mich veranlasst, den folgenden "Offenen Brief" an den Ravensburger Gemeinderat zu schreiben.
Stefan Weinert Ravensburg, 15. Oktober 2026
Untere Burachstraße 94
88212 Ravensburg
Oberschwabenhalle: „Vergiss’ mein nicht!“ - Offener Brief an den Ravensburger Gemeinderat
Sehr geehrte Damen und Herren des Ravensburger Gemeinderats,
wer behauptet – ausdrücklich oder implizit –, die Umwandlung der Oberschwabenhalle (OSH) in eine Sporthalle liege im „öffentlichen Interesse“, greift meines Erachtens zu kurz. Was tatsächlich von öffentlichem Interesse ist, ist die künftige Funktion der OSH. Genau dazu wurde die Öffentlichkeit jedoch nicht befragt respektive mit einbezogen.
Die Verlautbarungen aus Ihren Fraktionen und der Stadtspitze suggerieren, es gebe keine Alternative zur Sporthalle und die Umwidmung sei demokratisch legitimiert. Die Realität spricht eine andere Sprache: Über 730 Bürgerinnen und Bürger haben mittlerweile die Online-Petition bei change.org zur Erhaltung der OSH als Ort kultureller Begegnungen unterzeichnet und sich damit klar gegen die Umwidmung ausgesprochen.
Wie Ihnen bekannt ist, wurde die Petition – sowohl die Online-Version als auch die Eingabe an den Landtag Baden-Württemberg – vor Ihrer Beschlussfassung eingereicht. Dennoch haben Sie mit großer Mehrheit für das Projekt „Sporthalle“ gestimmt, ohne die Petition zu behandeln oder mir das Ergebnis mitzuteilen.
Der Petitionsausschuss des Landtags BW geht hier anders vor. In einem Schreiben an mich teilt er mir mit: „Sie werden in die Beratung der o. g. Petition einbezogen.“ Dies zeigt, dass der Landtag den demokratischen Einwand eines Bürgers ernst nimmt – und dass ihm Ihr Umgang mit der Petition offensichtlich bekannt zu sein scheint.
Ich habe bereits mehrere Petitionen an den Landtag BW und den Bundestag gerichtet. Dass ich in die Beratung zu einer meiner Petitionen einbezogen werde, ist ein Novum und unterstreicht die Bedeutung des Vorgangs.
Umso unverständlicher ist es, dass Sie weiterhin den Eindruck erwecken, ganz Ravensburg wolle diese Sporthalle und Ihr Vorgehen sei rechtmäßig und demokratisch. Auch die SZ berichtet über die Umwidmung (siehe Bericht zur Oberschwabenschau), als sei sie bereits endgültig entschieden – obwohl das letzte Wort keineswegs gesprochen ist.
Zum Begriff des öffentlichen Interesses möchte ich Folgendes bemerken:
Öffentliches Interesse außerhalb des Strafrechts entscheidet sich an der Frage: Hat die Allgemeinheit ein nachvollziehbares, legitimes und schutzwürdiges Interesse daran, dass etwas geschieht oder unterbleibt?
Abzugrenzen ist es von:
parteipolitischen Vorteilen,
gruppenspezifischen Interessen,
wirtschaftlichen Einzelinteressen.
Öffentliches Interesse ist am Gemeinwohl orientiert, nicht an Macht, Profit oder Routine. Es ist ein Scharnierbegriff zwischen Recht, Demokratie und Ethik. Er entscheidet darüber,
ob Behörden handeln müssen,
ob Medien berichten sollten,
ob Eingriffe gerechtfertigt sind,
ob Transparenz geboten ist,
ob demokratische Kontrolle greift.
In summa: Öffentliches Interesse meint das berechtigte Anliegen der Allgemeinheit an Transparenz, Sicherheit, Gerechtigkeit und den Schutz gemeinsamer Lebensgrundlagen.
Meine Bitte
Ich bitte Sie, den Mut zu haben, Ihre Entscheidung zu überdenken, die Fehler einzugestehen und die Stimme der Bürgerschaft ernst zu nehmen.
Sollten Sie dennoch an Ihrem Projekt festhalten, dann bitte mit der notwendigen Transparenz und Professionalität:
konkrete und vollständige Kosten,
belastbare Zahlen zum Schul- und Vereinsbedarf,
nachvollziehbare Prognosen zu zukünftigen Sportgroßveranstaltungen,
und den klaren Nachweis, dass das Projekt tatsächlich im öffentlichen Interesse liegt.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Weinert, Ravensburg
