Seit 80 Tagen ▶Tempo 30/h: Was sagt die Ravensburger Prominenz eigentlich dazu? ...
Stefan Weinert
Wer hätte das gedacht? Seit knapp 80 Tagen gilt auf vielen Ravensburger Haupt- und Durchgangsstraßen 24/7 das Tempo 30. Warnrufe gab es. Doch die Stadtverwaltung samt Gemeinderat zog es durch, weil es angeblich keine Alternativen gäbe und Frau von der Leyen darauf bestünde - angeblich!
Doch nun ist das Jammern groß. Angeblich würde Stadtbusse nun mehr Zeit brauchen, um von A bis B zu kommen. Wie kann das sein? Da stimmt doch was nicht! Und überhaupt - alles schleicht von X nach Y - und das sei grauenhaft, beschweren sich viele Ravensburger.
Und was sagen eigentlich nach "80 Tagen um Ravensburg" die Prominenten der A-Klasse, B-Klasse und andere Bekannte dieser Stadt? Der Blogger hat mal nachgefragt
Oberbürgermeister Dr. Rapp: Hätte ich doch bloß die Petition des Bloggers unterschrieben! Jetzt ist es zu spät!
Umweltbürgermeister Bastin: Die Diskussion ist nicht zielführend.
Ex-EB Blümcke: Mir doch egal.
August Schuler MdL-CDU: Das ist Straßen-Terror.
Rolf Engler, CDU: Ohne Foto sag' ich nix!
Maria Weithmann, Grüne: "30 ohne Blei und ganz CO2-frei!"
Heike Engelhard MdB-SPD: Daran sind nur die Klima-Aktivisten mit ihrem RAF-Jargon schuld!
Andi Reck, FW: Ich werde demnächst eine "30er-Party" im DOUALA veranstalten. Alles ist erlaubt - nur kein Sex über 30! .
Jo Scharpf, Linke: Kapitalistisches Geschwafel!
Polizeipräsident Stürmer: 🔽
Albrecht Oswald, Ordnungsamt: Das ist Musik in meinen Ohren. Durch die unermüdlich weiterhin "50-Fahrer" klingelt es heftig in der Stadtkasse.
Dieter Graf, Rutenfest: Das sind ja sogar die "Landsknechte" nach der 3. Maß schneller.
Professor Ertel: KI-gesteuerte Ampeln hätten das Problem längst gelöst.
Blogger: Kreisverkehre - Kreisverkehre - Kreisverkehre ...
Samuel Bosch: Autofreies Deutschland!! Vorfahrt für Schnecken!!
"Lieber ein (1) 🚗 Auto auf der Straße, als einen (1) Laubbläser 🌊🌫🌫 in der Hand ... denn der zerstört nicht nur Nerven, sondern auch den Mikrokosmos der Natur ...
Stefan Weinert
Jeder Laubbläser und auch jeder Laubsauger haben zumindest einen Pferdefuß, aber auf jeden Fall mehrere Leichen im Keller. Und für den Fall, dass Sie liebe Leserschaft da auf der Leitung stehen, will ich die Sache mal unter die Lupe zu nehmen. Hier weiterlesen ...
Nur noch eine (1) Woche, dann gelten auf vielen Ravensburger Durchgangs- und Bundestraßen bestimmte Tempobeschränkungen auf den Straßen, für alles, was vier Räder und einen Motor besitzt und, was zwei oder drei Räder mit oder ohne Motor bewegt werden kann. Grund dafür: LÄRMSCHUTZ, den die EU angeblich vorschreibt. "Angeblich" deshalb, weil diese Art von Lärmschutz von der EU nur dann implementiert werden muss, wenn alle anderen "Implantate" (lärmschluckender Asphalt, "leise" Autoreifen, Schutzwände, Kreisverkehre ...) zur Lärmbekämpfung fehlgeschlagen sind.
- Dezibel ist ein Zehntel der Hilfsmaßeinheit Bel, welche nach dem Erfinder Alexander Graham Bell benannt wurde. Jener Wert, der in Dezibel angegeben wird, ist der Schalldruckpegel oder auch Schallpegel genannt. Abgekürzt wird der Schalldruckpegel mit Lp (Level Pressure), Dezibel mit den Buchstaben dB.
Doch die "Stadt Ravensburg" (gemeint sind die drei Bürgermeister) haben diese dem "Tempo 30" vorgelagerten Maßnahmen entweder gar nicht, oder nur mit einem Viertel des Herzens ("halbherzig" wäre wohl übertrieben) eingesetzt haben.
- Auf meine Petition von 2021 und vom 15. Oktober 2024, in der ich mich zusammen mit über 250 Mitpetent/innen gegen dieses "Tempo 30" gerade auch mit diesen Argumenten wende, habe ich bis heute keine Eingangsbeatätigung der "Stadt Ravensburg" erhalten. Und das, obwohl ich bereits zweimal darum bittend (!) erinnert habe.
Nun ist es gerade auch die Zeit, wo in meiner und Ihrer Nachbarschaft die "Laubbläser" (Bußgeldkatalog siehe unten) ihr vorweihnachtliches Geschrei anheben. Ihr Heulen kann bis zu 32-Mal lauter sein, als ein Auto (60 Dezibel) bei "Tempo 50". Denn 110 Dezibel sind linear (das wäre ungefähr das Doppelte), sondern logarithmisch zu rechnen.
Ähnlich, aber nicht gleich, übrigens ist es mit der sogenannten "Richterskala" bei der Erbebenmessung. Denn auch die ist logarithmisch aufgebaut. Ein Erdbeben der Stärke 7, ist als zehnmal so stark wie ein Beben der Stärke 6, 100-mal so stark wie ein Beben der Stärke 5 und 1.000-mal so stark wie ein Beben der Stärke 4.
Beim Lärm ist es so: Eine Steigerung des Schalldrucks von 3 dB bedeutet eine Verdoppelung der Schallenergie, aber erst eine Steigerung um 10 dB wird vom menschlichen Ohr als Verdoppelung der Lautstärke empfunden. Das Hörempfinden funktioniert also logarithmisch.
Neben der absoluten Lautstärke eines Signals beeinflusst auch die Entfernung zwischen dem Schallgeber und dem Menschen die empfundene Lautstärke. Bei einer Verdopplung der Entfernung nimmt der Schalldruck um 6 dB ab. Das Signal wird dann ungefähr um ein Viertel leiser empfunden. Die folgende Reichweitentabelle dient Ihnen als Grundlage, um den Schallpegel abzuschätzen. Umweltfaktoren wie Windgeschwindigkeit, Windrichtung, Luftfeuchtigkeit und Wetterbedingungen spielen bei akustischen Signalen allerdings auch eine Rolle, weshalb es sich um Richtwerte handelt.
Es läge in der Macht der "Stadt Ravensburg", die herkömmlichen Laubbläser ganz zu verbieten und auch jene "E"-betriebenen. Sie alle machen nicht nur Lärm, sondern zerstören nachweislich auch den Mikrokosmos unserer wertvollen Natur. Denn in der Streuschicht am Boden leben zahlreiche Kleintiere, wie Würmer, Insekten, Spinnen oder auch Kleinsäuger. Durch das Entfernen des Laubes vor allem auf diese Art und Weise können sie den Lebensraum und die Nahrungsgrundlage verlieren.
Tabelle, siehe hier die Quelle
Ein direkt (Fußgänger) neben mir vorbeifahrender PKW mit Tempo 50, wird vom menschlichen Ohr so laut wahrgenommen, wie ein in Betrieb seiender herkömmlicher Laubbläser noch in 200 Meter Entfernung! Und es gibt noch etwas. Denn während dieser Laubheuler unter Umständen 45 Minuten ununterbrochen nervenaufreiben ins Hirn bläst, gibt es zwischen den einzelnen Autos immer wieder "guttuende" Lärmunterbrechungen.
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Quelle: Bußgeldkatalog.org
Der Herbst ist in Deutschland in vollem Gange, überall macht sich Laub auf den Gehwegen und in Gärten breit. Wer dieses nicht per Hand, sondern mit einem Sauger oder Bläser beseitigen möchte, sollte aufpassen: Eine Lärmbelästigung durch Laubbläser kann zu hohen Bußgeldern führen!
Das von den Bäumen fallende Laub kann vor allem bei Nässe zu einer echten Rutschgefahr werden. Daher werden Gehwege in aller Regel davon befreit. Nicht selten kommen dabei sogenannte Laubsauger oder Laubbläser zum Einsatz.
Diese Geräte erfüllen ihren Zweck in der Regel sehr zuverlässig, verursachen dabei aber eine Menge Lärm. Bis zu 110 Dezibel (entspricht etwa der Lautstärke von einem Presslufthammer) sind im Bereich des Möglichen.
Eine Lärmbelästigung durch die Laubbläser ist somit vorprogrammiert. Aus diesem Grund gibt es strenge Regeln für die Nutzung. Diese werden von der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, welche im Europäischen Parlament beschlossen wurde, definiert. So gilt zum Beispiel in jedem Bundesland, dass Sie den Laubbläser nur werktags einsetzen dürfen.
Auch die Nutzungszeiten sind vorgegeben. In folgenden Zeiträumen dürfen Sie solche Geräte nutzen:
- Von 9 bis 13 Uhr
- Von 15 bis 17 Uhr.
Halten Sie sich nicht an diese Zeiten und es kommt zu einer Lärmbelästigung durch die Laubbläser, müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro (die Kommunen können die konkreten Sanktionen selbst festlegen) rechnen. Eine Alternative sind Laubbläser mit CE-Kennzeichnung (EG-Umweltzertifikat). Sie verfügen über einen elektrischen Antrieb und sind daher leiser. Diese Geräte dürfen Sie werktags von 7 bis 20 Uhr benutzen.
- Wichtig: Zur Lärmbelästigung durch Laubbläser kann es noch weitere Regeln geben, die von den Kommunen und Gemeinden erlassen werden. Bevor Sie ein solches Gerät in Betrieb nehmen, sollten Sie sich also stets mit den geltenden Regelungen auseinandersetzen.
Doch wer ist eigentlich grundsätzlich dazu verpflichtet, das Laub von einem Gehweg zu entfernen? In erster Linie sind die Städte und Gemeinden in der Verantwortung, das Laub vom Gehweg zu entfernen und eine möglichst gefahrenlose Nutzung zu ermöglichen.
Allerdings können Städte und Gemeinden die Pflicht wiederum an Grundstücks- und Hauseigentümer weitergeben. Diese müssen dann dafür Sorge tragen, dass für potenzielle Passanten keine Rutschgefahr auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück besteht.
Verstöße gegen diese Räumpflicht können Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog nach sich ziehen. Unsere Tabelle fasst diese für Sie zusammen:
Bundesland | Bußgeld |
---|---|
Baden-Württemberg | Bis 500 Euro |
Bayern | Geldbuße möglich |
Berlin | Bis 10.000 Euro |
Brandenburg | Bis 2.500 Euro |
Bremen | Geldbuße möglich |
Hamburg | Bis 50.000 Euro |
Hessen | Geldbuße möglich |
Mecklenburg-Vorpommern | Bis 1.300 Euro |
Niedersachsen | Bis 5.000 Euro |
Nordrhein-Westfalen | Geldbuße möglich |
Rheinland-Pfalz | Bis 500 Euro |
Saarland | Bis 500 Euro |
Sachsen | Bis 500 Euro |
Sachsen-Anhalt | Bis 5.000 Euro |
Schleswig-Holstein | Bis 511 Euro (?) |
Thüringen | Bis 5.000 Euro |
Blümcke's Abschiedstour mit "Tempo 30" von der Schussen an den Hafen ... Warum es der 1. Dezember 2024 sein muss ...
Nachdem nun findige Ravensburger an dem "RaFaTa" (Ravensburger-Fahrrad-Taxi) basteln und als Start-Up auf den Weg (!) bringen wollen, hat nun auch das Ravensburger Ordnungsamt, welches gleichzeitig auch die "Ravensburger Polizeibehörde" ist, nachgezogen. Denn ab dem 4. November 2024 mal ganz schnell von "A" nach "B" zu kommen, wird nicht so einfach sein, auch nicht tagsüber.
Da der oberste Leiter der Ravensburger Polizeibehörde noch jener Erster Bürgermeister ist, welcher ab dem 1. Dezember 2024 aber - so ist es nach seiner erfolgreichen und demokratischen Wahl von ihm geplant - der Oberbürgermeister von Friedrichshafen sein wird, unternimmt er nun erst einmal selbst eine Abschiedstour auf drei Rädern, Blaulicht und strenger Miene seine Tour durch Ravensburg.
Später dann wird man/frau Herrn OB Simon Blümcke mit seiner blauen Rikscha am Häfler sicher Bahnhof auf und ab fahren sehen um zu prüfen, ob sein 11-Punkte-Programm auch eingehalten wird, oder ob es gar völlig überflüssig war. Geleichgültig, ob am Hafen auch das "Tempo 30 an 24/7" eingeführt wird - was geplant ist -, oder auch nicht.
Ach ja: Warum es Herr Blümcke so eilig hat und mit einem Amtsantritt nicht bis zum 2. Januar 2025 warten möchte, sondern es partout der 1. Dezember 2025 sein muss? Ist doch klar. In der ersten Januarwoche plus Dreikönig ist nicht los! Aber im Dezember 2024 tanzt der Weihnachtsbär am Hafen - und da kann "der Neue" sich so richtig bei Glühwein und "Roter" in der ganzen Stadt feiern lassen. Der Friedrichshafener Weihnachtsmarkt findet nämlich nicht nur am See beim Platanengarten statt, sondern auch in der Innenstadt auf dem Buchhornplatz und dem Romanshorner Platz.
Noch ein persönliches Wort des Bloggers. Auch wenn ich mich in meinen Artikeln im Rahmen des FN-Wahlkampfes gegen Simon Blümcke positioniert habe und auch weiterhin zu meiner Meinung stehe, so ist das für mich als Demokrat das Wahlergebnis mit dem Sieger Simon Blümcke doch zu respektieren. Den Weg dahin allerdings sehe ich nach wie vor skeptisch. Aber: Als Humanist und Christ wünsche ich dem neuen Oberbürgermeister der Häfler/innen samt seinen anderen Aufgaben bei ZF und anderen FN-Institutionen eine glückliche und weise Hand.
Stefan Weinert, Ravensburg
Ravensburger TAXIS werden ab dem 4. November 2024 spürbar (signifikant) billiger ... Nicht nur Satire, oder?
Stefan Weinert
Das wäre doch ein durchaus machbares Start-Up für findige Leute in Ravensburg. Denn auf den meisten Durchgangsstraßen der Turmstadt dürfen ab dem 4. November 2024 PKW - und Taxis sind PKW - Busse (MOBI) - LKW und auch Radfahrer nur noch 30 km/h fahren - und zwar Tag und Nacht. Und das, was man/frau vom Bahnhof kommend an Zeit verloren hat, wird - will man/frau nach Weingarten - auf der Gartenstrasse mit "Tempo 65" (außer da, wo der Blitzer bei McDonald steht) nachgeholt, denn hier gilt "30" tagsüber erst ab 2027.
Da bietet es sich geradewegs an, ein "Taxi auf zwei Rädern" auf die lärmenden Normal-Asphalt-Straßen zu bringen. Denn selbst Fahrräder werden da keinen Krach machen - und sie sind genauso schnell wie die motorisierten Taxis. Und richtig gut ausgestattet, hat es der Gast/Gäste trocken und - mit Unterstützung einer kleinen Batterie - im winter auch warm.
Wenn ich vom Bahnhof in mein Quartier in der Nordstadt fahre, zahle ich rund 10,30 Euro. Mit dem "FATA" (Fahrrad-Taxi) würden das nur rund 3,00 Euro kosten - ohne Zeitverlust und ohne CO2.
Wer nun meint, dies hier sei reine Satire, der täuscht sich. Denn praktisch ist das machbar; es fehlt nur die städtische Konzession, für solche Unternehmen. Aber daran sollte es nicht scheitern dürfen. Denn für Tempo 30 an 24/7 ist allein die Stadt Ravensburg - und nicht etwa die EU - verantwortlich.
Auch Fahrradfahrer/innen müssen sich an "Tempo 30" halten - aber kein Blitz wird sie dazu zwingen können ...
Stef-Art 2024
Dieses Schild gibt es offiziell so nicht; es ist von mir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, die aber weit nicht jedem bekannt sind, optisch mit eben diesen Vorschriften für Fahrradfaher/innen kreiert worden
In einer Zeit, wo praktisch jedes Fahrrad über eine Gangschaltung verfügt, ist es auch in der Lage - wenn der/die Fahrer/in es möchte und körperlich dazu befähigt ist, schneller als 30 km/h zu fahren. Abgesehen davon sind Rennräder und E-unterstützte Räder zwischen 50 und 90 km/h unterwegs.
Was also geschieht auf der Ravensburger Schussenstraße und den anderen Tangenten und Durchgangsstraßen zwischen der Frauentorkreuzung im Süden, und dem CHG-Gebäude im Norden, wo ab dem 4. November 2024 dort die PKW und Busse, SUV und LKW, TAXIS und LIEFERWAGEN nur Tempo 30 km/h fahren, die Radfahrer/innen diese aber laufend mit Tempo 40, 45, 50, 55 km/h überholen? Dürfen sie das eigentlich?
Und falls nicht, wer kontrolliert diese rasenden Esel aus Draht? Denn Fahrräder - zumindest die ohne "E" - haben keine Kennzeichen, die nachweislich geblitzt werden könnten!
Laut dem Gesetz lässt sich die Frage nach einem grundsätzlichen Tempolimit beim Fahrradfahren ganz klar mit einem „Nein“ beantworten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt nämlich keine Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder vor.An Straßenschilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen muss sich jedoch jeder Fahrradfahrer/in halten. Das bedeutet, dass man/frau beispielsweise in einer 30er-Zone auch nicht schneller als 30 Kilometer pro Stunde fahren darf - und in einem verkehrsberuhigten Bereich, Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden muss.
Wurde ein Fahrradfahrer/in geblitzt, so erwartet ih/sie in der Regel kein Bußgeldbescheid, weil die Polizei diese ohne ein amtliches Kennzeichen nicht identifizieren können (siehe oben). Überschreiten die Radfahrer/innen allerdings bei einer Polizeimessung vor Ort die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit, müssen diese ein Bußgeld zahlen. Besonders mit einem E-Bike, einem Rennrad oder auf einer bergab verlaufenden Straße kann es vorkommen, dass die Geschwindigkeit leicht die 30 km/h überschreitet.
Wenn kein Verkehrszeichen eine Geschwindigkeit anordnet, gilt daher der Grundsatz, dass man/frau mit dem Fahrrad nur so schnell gefahren werden darf, dass das Fahrrad stets beherrscht wird. Das Tempo muss an die Gegebenheiten angepasst werden.
Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, die für Radfahrende freigegeben sind, wie zum Beispiel der Ravensburger Marienplatz-Süd, muss immer mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Es handelt sich hierbei um Verkehrsflächen, die eigentlich Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten sind und nur ausnahmsweise von Radfahrenden genutzt werden dürfen. Aus diesem Grund müssen Radlerinnen und Radler hier besonders Rücksicht auf den Fußverkehr nehmen, mit Schrittgeschwindigkeit fahren und notfalls sogar warten. Schrittgeschwindigkeit gilt übrigens auch im verkehrsberuhigten Bereich für Fahrradfahrende. Aufgrund des Gebots der Schrittgeschwindigkeit dürfen Radlerinnen und Radler dort auch nicht überholt werden.
Ravensburg und der 3️⃣0️⃣er Straßenkrieg: Alle Artikel auf einen Blick ...
Petition gegen "Tempo 30 innerorts & ganztags" - seit dem 15.10.24 sind schon weitere 50 Unterschriften zusammengekommen. Bitte unterschreiben auch Sie, vielen Dank!
- Tempo3️⃣0️⃣: Süffisanz, Ignoranz, Asphaltraspeln und leere Versprechungen, "pflastern" den Ravensburger Lärm-Weg / Ein Vorbild für Friedrichshafen?
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