"Ein Verhalten, das in Würde gehüllt ist ..."
Eine adrett und fein gekleidet Dame geht grazil über den Wochenmarkt ihrer Stadt und gelangt an einen von Kunden verwaisten Verkaufsstand, hinter dem eine einfach gekleidete Frau sitzt. Vor ihr die Eier, die sie gedenkt, heute zu verkaufen.
"Wie teuer sollen ihre Eier denn sein?" fragt Madam etwas herablassend die Marktbeschickerin. Die aber antwortet: "Dreißig Cent pro Ei, gnädige Frau". Daraufhin meint die fein Gekleidete: "Ich nehme zehn Eier für 2,50 Euro - oder ich gehe." Die Verkäuferin steht auf, beginnt die zehn Eier zusammenzustellen und antwortet: "Kaufen Sie die Eier zu dem Preis, den Sie wollen, Madam. Es ist ein guter Anfang für mich, weil ich heute bisher kein einziges Ei verkauft habe und ich aber jeden Cent zum Leben brauche."
In der Tiefgarage unter der Stadt angekommen, stieg sie in ihr elegantes Auto und fuhr mit heruntergelassenem Faltdach und voguer Sonnenbrille auf dem braun gebrannten Gesicht zu ihrer Freundin, um mit ihr in der nächst gelegenen angesagten Lokation zu Mittag zu speisen. Beide bestellten, was sie wollten. Sie aßen nur ein wenig von den reich gefüllten Tellern, ließen den Rest zurück und tranken vergnüglich ihren Prosecco.
Für den Chef der Lokation war das schon fast selbstverständlich und normal, denn er erlebte so etwas von seinen Gästen des Öfteren. Vermutlich aber ist ihm nicht bekannt, dass "Madam" gerade eine Stunde zuvor, jene am Rande ihrer Existenz lebende Frau auf dem Wochenmarkt um 50 Cent geprellt hatte.
In diesem Zusammenhang kommt mir mein alter Herr, mein Vater, in Erinnerung. Er kaufte bei fast jeder Gelegenheit, ob auf dem Wochenmarkt oder in wenig besuchten Geschäften, Dinge von eben wenig betuchten Menschen, auch wenn er diese Dinge nicht brauchte. Und er hat meist mehr für sie bezahlt, als verlangt wurde. Manchmal war ich dabei, und ich war erstaunt über Vaters Verhalten. Eines Tages fragte ich ihn: "Warum tust du das, Vati?"
Ich weiß, dass die meisten der Leser und Leserinnen womöglich diese Botschaft und vor allem ihre Ausführung nicht teilen werden. Aber wenn Sie, verehrte Leserschaft, Menschen sind, die sich die Zeit genommen haben, diesen Text bis zu dieser Stelle zu lesen ... Dann wird diese Botschaft, eines Versuchs der Vermenschlichung unseres sozialen Umfeldes ... noch einen Schritt weiter gegangen sein .... in die richtige Richtung ...
💢7 - MENSCHENWÜRDE: 2.5 - Wenn der deutsche Staat in der "doppelten Bringschuld" steht ...
(vergl.: Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung)
Der zweite Satz des Art. 1 Abs. 1 GG ergänzt die Unantastbarkeit der Menschenwürde durch eine Verpflichtung für „alle staatliche Gewalt“, diese zu achten und zu schützen. Diese Norm begründet nicht nur ein Abwehrrecht des Einzelnen gegen den Staat, sondern bindet die gesamte Staatsgewalt in Bund, Ländern und Kommunen. Sie fordert positive Maßnahmen zum Schutz der Menschenwürde. Hierdurch wird der objektiv-rechtliche Charakter der Grundrechte, insbesondere der Menschenwürde, unterstrichen. Der Satz enthält eine doppelte Verpflichtung: die Pflicht zur Achtung und die Pflicht zum Schutz.
Die Achtungspflicht verpflichtet den Staat, selbst keine Maßnahmen zu ergreifen, die die Würde des Menschen verletzen könnten. Dies schließt sowohl unmittelbare staatliche Eingriffe als auch indirekte Auswirkungen staatlichen Handelns ein. Klassische Beispiele sind hier das Verbot der Folter, erniedrigende Bestrafungen und andere Formen der Degradierung von Personen.
Für den Fall - möge uns das Schicksal, unsere menschliche Vernunft und der notwendige Mut uns davor bewahren - dass einmal die rechtsgerichtete AfD in Land oder Bund an der Regierungsmacht beteiligt sein sollte, steht die Unverletzlichkeit der Menschenwürde in höchster Gefahr. Schon heute bezeichnen AfDler Flüchtlinge als "Halbaffen" oder "Affghanen". Das ist eindeutig gegen die Würde des Menschen
Die Schutzpflicht verlangt von der staatlichen Gewalt, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um die Menschenwürde vor Eingriffen Dritter zu schützen. Diese Schutzpflicht erstreckt sich auf alle Lebensbereiche und kann sich in konkreten Maßnahmen, wie etwa der Verabschiedung von Gesetzen zum Schutz vor Diskriminierung oder vor menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen, manifestieren.
Die Verpflichtung, die Menschenwürde zu achten und zu schützen, hat unmittelbare Auswirkungen auf die gesamte Staatsorganisation. Sie bindet Legislative, Exekutive und Judikative gleichermaßen. Das Bundesverfassungsgericht betont regelmäßig, dass Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen der Verwaltung, ebenso wie gerichtliche Entscheidungen, stets an der Menschenwürde gemessen werden müssen.
Die Verpflichtung des Staates zum Schutz der Menschenwürde führt zu einer Vielzahl von konkreten Schutzpflichten, die je nach Situation unterschiedlich ausgeprägt sein können. In der Rechtsprechung und Literatur wird diskutiert, inwiefern diese Schutzpflichten eine spezifische Handlungs- oder Ergebnisverpflichtung für den Staat darstellen. Eine Schutzpflicht ist jedenfalls dann verletzt, wenn der Staat völlig untätig bleibt oder Maßnahmen ergreift, die die Würde des Menschen nicht wirksam schützen.
So ergibt sich zum Beispiel die Verpflichtung für die Polizei, Menschen vor unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben zu schützen, die aus dem Handeln Dritter resultieren.
In sozialstaatlicher Hinsicht bedeutet die Schutzpflicht, dass der Staat auch für menschenwürdige Lebensbedingungen zu sorgen hat, wie dies in der Rechtsprechung zum Existenzminimum verdeutlicht wurde.
Während die Achtungspflicht als unbedingte Grenze gilt, die nicht relativiert werden kann, können sich im Rahmen der Schutzpflichten Abwägungen ergeben. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch klargestellt, dass selbst im Rahmen solcher Schutzpflichten eine Relativierung der Menschenwürde unzulässig ist; es geht vielmehr um die bestmögliche Verwirklichung des Menschenwürdeschutzes unter den gegebenen Bedingungen.
💢6 - Teil 2.4: Die "Würde des Menschen" ist so unumstößlich, dass sie selbst durch eine verfassungsändernde Mehrheit nicht eingeschränkt werden kann ...
(vgl.:
Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung)
Der Begriff "Dogma" ist in unserer Zeit ein eher negativ besetzter und/oder konnotierter. Und er wird vor allem im Bereich des Religiösen, sprich der christlichen Kirchen benutzt, wenn es darum geht, etwas als "in Stein gemeißelt, betoniert, über allem stehend, über jede Kritik erhaben, unumstößlich" zu beschreiben. Für die Kirchen - von der katholischen bis hin zu kleinen evangelisch freikirchlichen und fundamentalistischen (!) - ist das zwar eine Selbstverständlichkeit, für die säkulare Welt da draußen im Alltag des Lebens allerdings eher ein "Stein des Anstoßes". Die "Zehn Gebote", welche ja tatsächlich in "Stein gemeißelt" waren, mögen da eine Ausnahme sein. Aber alles andere, beginnend mit der "Jungfrauengeburt des Jesus von Nazareth" bis hin zu dessen "Himmelfahrt" von Beginn an und seiner Mutter Maria seit dem 1. November 1950 (Papst Pius XII.), sind zwar vom gesunden Menschenverstand her diskussionswürdig, doch wird jede Infragestellung von der Kirche als Ketzerei hingestellt.
Auch in der bundesdeutschen Politik gibt es Dogmen - allerdings mit dem Unterschied, dass sie im Laufe der Zeit mehr und mehr "aufgeweicht" werden - je nachdem, wer in Bonn und später Berlin an der Macht war oder ist. Und je nachdem, welche Forderungen die Gesellschaft durch ihren wandelnden Lebensstil oder durch offene Proteste an sie stellt(e). Mit der einen absoluten Ausnahme. DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST SEIT 1949 UND 1990 IN DER BUNDESREPUBLIK EIN SOLCHES D O G M A !!
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat diese Position der "Menschenwürde" wiederholt bestätigt und hervorgehoben, dass diese Würde jedermanns und jederfrau nicht einmal durch eine verfassungsändernde Mehrheit eingeschränkt werden kann (vgl. BVerfGE 1, 97; 30, 1), was aber durchaus in so manchen "rechten Köpfen" als Zielvorstellung herumschwirren könnte ...
Die Menschenwürdegarantie gilt jedoch absolut - was bedeutet, sie ist jedem Menschen ohne Ausnahme zu eigen. Sie kann von keinem Gesetzgeber und keiner eventuellen parlamentarischen Mehrheit aufgeweicht werden. Auch eine Abwägung mit anderen Verfassungswerten ist ausgeschlossen.
Anders formuliert: Jeder Mensch auf dem Staatsgebiet Deutschlands ist ein Subjekt und darf nicht wie ein Objekt behandelt oder zu einem solchen degradiert werden (Aktenzeichen, Nummer, betriebswirtschaftlicher Faktor, für die Staatskasse belastendes Element, Schübling usw.). Das umfasst auch die Verbote, Menschen einer Behandlung auszusetzen, die als entwürdigend oder erniedrigend angesehen werden können und den Schutz der individuellen Integrität und Identität - einschließlich des Rechts auf Selbstachtung und Selbstbestimmung eines jeden Menschen.
Ein absoluter Schutzbereich der Menschenwürde ist damit auch das Verbot von Folter, das auch in extremen Situationen (wie beispielsweise terroristische Bedrohungslagen) aufrechterhalten werden muss (vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Februar 2006 - 1 BvR 357/05, Luftsicherheitsgesetz). Die Verfassungswidrigkeit von Demütigungen und Misshandlungen in der Haft oder im Polizeigewahrsam ist ebenfalls Ausdruck des unantastbaren Schutzes der Menschenwürde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1973 - 1 BvR 4/73). Das gilt für Straftäter, in Gewahrsam genommene Flüchtlinge aber auch Klimaaktivist/innen.
Bei dem Thema "Menschenwürde" darf weder die menschenwürdige Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewerbern/Flüchtlingen vergessen werden, noch die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums für die Genannten und überhaupt für ALLE vergessen werden. Denn beides fällt unter den Schutzbereich der Menschenwürde (vgl. z. B. - BVerfGE 125, 175, „Hartz-IV-Urteil“).
- Zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG) dürfen die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, im Ergebnis nicht verfehlt werden und muss die Höhe existenzsichernder Leistungen insgesamt tragfähig begründbar sein.
- Der Gesetzgeber ist von Verfassung wegen nicht gehindert, aus der grundsätzlich zulässigen statistischen Berechnung der Höhe existenzsichernder Leistungen nachträglich in Orientierung am Warenkorbmodell einzelne Positionen herauszunehmen. Der existenzsichernde Regelbedarf muss jedoch entweder insgesamt so bemessen sein, dass Unterdeckungen intern ausgeglichen oder durch Ansparen gedeckt werden können, oder ist durch zusätzliche Leistungsansprüche zu sichern.
💢5 - Grundgesetz und Demokratie: Teil 2.3 - Die Würde des Menschen gilt auch über seinen Tod hinaus ..!
Die Auswirkungen mancher Akte der Selbstbestimmung reichen über den Tod hinaus und sind entsprechend zu achten. Menschenrechte sind Rechte von Lebenden, sie schützen und ermöglichen Lebensvollzüge. Von Rechten von Verstorbenen lässt sich nur insofern sprechen, als manche erworbenen Rechtsansprüche über den Tod hinausreichen, wie das Recht bestattet zu werden. Ein der Menschenwürde entsprechender Umgang mit den Toten ist vorrangig für die Hinterbliebenen von Bedeutung. Seine Verweigerung nimmt den Hinterbliebenen die Möglichkeit, ihren Frieden mit dem Verlust eines nahen Menschen zu finden. Der angemessene Umgang mit den Toten ist daher ein Recht der Lebenden. Die Kontexte Krieg, Migration und gewaltsames Verschwindenlassen machen deutlich, dass der unangemessene Umgang mit den Toten den sozialen Zusammenhalt, die normative Bindungskraft von Regeln und damit letztlich die gesellschaftliche Werteordnung gefährden.
Praktiken der Verweigerung des Respekts bis hin zur Entmenschlichung – z. B. verweigerte Bestattung, Schändung von Gräbern oder Leichnamen, aufgezwungene Ungewissheit über das Schicksal einer Person – sind Machtinstrumente, durch die die Lebenden eingeschüchtert und gesellschaftliche Ordnung destabilisiert werden sollen. Deshalb ist ein der Menschenwürde entsprechender Umgang mit den Toten von höchster gesellschaftlicher Relevanz. Es besteht Handlungsbedarf. Ein der menschlichen Würde angemessener Umgang mit den Toten ist sicherzustellen, um die Rechte der Hinterbliebenen zu achten und das normative Fundament der Gesellschaft nicht zu gefährden. Mit Forderungen und Empfehlungen wird dieser Handlungsbedarf an die Staatengemeinschaft, an Bund, Länder und Kommunen, sowie Kirche und Religionsgemeinschaften adressiert.
Alle Menschen sterben, und mit allen sollte auch in Sterben und Tod würdevoll umgegangen werden. Was in dem kurzen Zitat anlässlich der Begräbnisfeierlichkeiten zum Tod der Queen selbstverständlich erscheint, ist es in Wirklichkeit nicht: Ungleichheiten setzen sich über den Tod hinaus fort. Nicht jeder Mensch wird begraben oder bestattet. Das ist nicht nebensächlich. Das Bestatten von und Bestattet-Werden der Verstorbenen ist ein normativ gehaltvolles anthropologisches Grunddatum: Der Mensch ist jenes Lebewesen, das seine Verstorbenen bestattet – in welcher Form und mit welchem Zeremoniell auch immer.
Auch darin zeigt sich die Humanität menschlichen Lebens als eines Lebens in Beziehungen – auch jener zwischen den Lebenden und Verstorbenen. Der Umgang mit Verstorbenen ist für das Leben von Menschen, das ihrer Würde als Mensch angemessen ist, essentiell. Insofern stellt sich unmittelbar die Frage nach entsprechenden Menschenrechten – gelten sie doch als Bedingungen der Möglichkeit eines Lebens, das der Würde des Menschen entspricht. Dieser Frage widmet sich der vorliegende Beitrag. Er diskutiert den angemessenen Umgang mit den Verstorbenen als Frage nach den Rechten von Lebenden im Umgang mit ihren Verstorbenen sowie nach möglichen Rechten der Verstorbenen selbst. Es scheint zunächst ganz einfach: Menschenrechte sind Rechte von Menschen – und zwar von lebenden Menschen. Denn es ist das Leben jedes und jeder Einzelnen, das in seinen Vollzügen zu ermöglichen und zu schützen ist. Rechtssubjekte sind Menschen, die handeln können, die ihre Rechte einfordern können. Und Menschenrechte sollen ja gerade ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und schützen.
Ist die Beschäftigung mit Rechten von Verstorbenen und im Umgang mit Verstorbenen dann nicht ein Widerspruch? Zuallererst ist zu betonen, dass die Frage nach den Rechten im Umgang mit Verstorbenen gerade nicht die Frage nach der Bedeutung der Rechte von Lebenden abwertet oder gar ignoriert. Zum einen kann die Beschäftigung mit dem Umgang mit den Toten auch den Blick darauf lenken, was lebenden Menschen angetan wurde: nämlich in Fällen, in denen Menschenrechtsverletzungen den Tod mitbedingt haben und in einem Umgang mit den Toten, der der Würde des Menschen widerspricht, ihre Fortsetzung finden. Zum anderen verweist sie aber auf – weitgehend ungeklärte – Fragen, wie lange die Menschenrechte gelten und wen sie (mit-)betreffen. Die alltagsweltliche moralische Intuition kann hier wichtige Hinweise geben. Denn einerseits scheint es klar, dass Menschenrechte Rechte von Lebenden sind. Andererseits haben Menschen ein sehr deutliches Gespür dafür, dass es nicht richtig ist, verstorbene Menschen wie eine Sache zu behandeln: Wir entsorgen Tote nicht „auf dem Müll“ – allein die Vorstellung widerstrebt dem Moralempfinden. Es gibt also eine moralische Intuition, die uns sagt, dass „etwas“ nicht stimmen würde, wenn wir mit Verstorbenen so umgehen würden.
Diese Alltagsintuition lässt sich ethisch begründen und findet sich auch im Recht; Leichname werden z.B. nicht mit Sachen gleichgesetzt. Die moralische Intuition wird zudem gestützt durch eine Jahrtausende alte Kulturgeschichte, die die Frage des angemessenen Umgangs mit den Toten thematisiert (Bsp. Antigone). Es ist also keine neue Fragestellung, die wir hier aufgreifen. Zugleich ist das Thema praktisch und theoretisch von größter aktueller Relevanz. In den spätmodernen (westlichen) Gesellschaften sind Sterben und Tod kaum präsent; manche sprechen von einer Tabuisierung. Gerade in Krisensituationen wie der Corona-Pandemie oder dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine werden wir immer wieder unausweichlich mit dem Thema Tod und Sterben konfrontiert, sodass ein Verdrängen – zumindest für einen Moment – kaum möglich ist.
Durch die mediale Berichterstattung in der Pandemie erhielt der Tod, ohne direkt sichtbar zu sein, mit Bildern von Särgen und aus Kliniken doch mit ikonographischer Wucht starke Präsenz und berührte die Lebensrealität vieler. Besonders tragisch war in jenen ersten Monaten die Situation in vielen Einrichtungen der stationären Langzeitpflege: Der Schutz vor Ansteckung, und damit vor einer für die besonders vulnerable Gruppe höchst lebensbedrohlichen Infektion, führte zu weitreichenden Isolationsmaßnahmen. Das brachte mit sich, dass alte Menschen zu ihrem eigenen Schutz teils über sehr lange Zeiträume keinen Besuch empfangen durften und in manchen Fällen sogar allein sterben mussten. Diese einschneidende Erfahrung machte vielen Menschen bewusst, dass Sterben und Tod Teil des Lebens ist und als solcher gestaltet werden will. Und die Konfrontation mit der Erfahrung der Einsamkeit verdeutlichte, wie sehr Sterben ein Beziehungsgeschehen ist oder sein sollte.
Auch durch den Krieg in der Ukraine sind Tod und Sterben stärker in das Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit in unserer Gesellschaft gelangt, denn die Gefahr, im Krieg getötet zu werden, ist (geographisch) näher gerückt. Sich selbst in Todesgefahr begebend, bergen Menschen im Kriegsgebiet Leichen, damit sie bestattet werden können und Hinterbliebene Gewissheit erlangen. Anderen bleibt diese Möglichkeit versagt. Die Bedeutung des Umgangs mit den Toten wird auf traurige Art erfahrbar. In anderen Ländern waren und sind diese Themen dauerhaft präsent. So stellt sich die Frage nach einem angemessenen Umgang mit den Toten im Kontext von Konflikten und von gewaltbelasteter Vergangenheit sehr drastisch und auf verschiedene Weise: Wenn die Schändung oder auch die Unsichtbarmachung von Toten als Machtmittel eingesetzt wird, um die Bevölkerung zu schwächen und zu demütigen; wenn Menschen bewusst in belastender Ungewissheit gelassen werden, ob ihre Angehörigen leben oder tot sind (Verschwindenlassen); wenn Gräber geschändet oder Gedenkstätten zerstört werden, wenn sie nicht zugänglich sind oder Verstorbene gar nicht bestattet werden können (z.B. Geflüchtete, die im Mittelmeer ertrunken sind); wenn die Verweigerung eines angemessenen Umgangs mit den Toten, etwa einer bestimmten Bestattungsform, als Ausdruck religiöser Diskriminierung eingesetzt wird.
In diesen und anderen Situationen drängt sich die Frage nach den Menschenrechten im Umgang mit Verstorbenen auf. Mit diesen Phänomenen sind viele grundsätzlich-konzeptionelle Fragen – moralische und juristische – verbunden. Denn es gilt zu bestimmen, wie sie sich zu der Überzeugung, dass Menschenrechte Rechte von Lebenden sind, verhalten. Es gilt zu klären, um wessen Rechte es eigentlich geht. Denn berührt sind Würde und Rechte der Verstorbenen selbst sowie der Hinterbliebenen – und zugleich geht es immer auch um die menschenrechtlichen Standards einer Gesellschaft. Aber was genau heißt das? Und wie wirkt sich das auf die Gesellschaft und auf einzelne Gemeinschaften aus? Diese und weitere Fragen sind zu erörtern. Ziel ist es zu klären, welche Rechte und wessen Rechte auf dem Spiel stehen, um in einem nächsten Schritt prüfen zu können, welche rechtlichen und politischen Schritte nötig sind, um sie hinreichend zu schützen oder überhaupt erst zur Geltung zu bringen. Dies ist nötig, weil das Thema bislang kaum bearbeitet wird – mehr noch: nicht einmal als bedeutsam erkannt wird. Diese Publikation stellt in diesem Sinne also den Auftakt zu weiteren Überlegungen dar, keinen Endpunkt. Sie will den ethischen Diskurs weiterführen und zu handlungsrelevanten Erkenntnissen gelangen. Über die ethische Dimension hinaus ist auch die rechtliche zu erörtern; geht es doch darum, wie Menschenrechte geachtet, geschützt und gewährleistet werden.
Welche Verpflichtungen haben die Staaten und die Staatengemeinschaft? Es wird also einerseits dargelegt, welche relevanten Rechtsvorschriften es diesbezüglich gibt, andererseits ist aber auch freizulegen, welches Verständnis vom Rechtssubjekt darin zum Ausdruck kommt und wie sich dieses womöglich verändert hat. Auch religiöses Wissen fließt ein, denn es sind seit jeher v.a. die Religionen, die sich mit den Fragen beschäftigen, die den Tod transzendieren. Auch wenn diese Publikation nicht die Frage beantworten kann, was das in einer zunehmend säkularisierten Gesellschaft bedeutet, gilt es doch, die religiös-kulturelle Sensibilität für Fragen nach Sterben und Tod in der menschenrechtlichen Diskussion zu berücksichtigen.
💢4 Grundgesetz und Demokratie: Teil 2.2 - Was genau ist mit "Würde" des Menschen gemeint? - Vom Mutterleib an ist die Würde des Menschen unantastbar ...
>>> Was aber ist mit „Würde“ genau gemeint? - Spätestens wenn sie verletzt ist wird es von uns allen bemerkt. - Es handelt sich hierbei also um einen komplexen Begriff, der einen weiten Umfang hat, aber einen kleinen Kern. Somit ist der Begriff schwierig einheitlich und allgemein zu definieren. ... Die Menschenwürdegarantie ist eine Art „letzte Verteidigungslinie“. Davor sind stets konkrete Normen aufgrund von Spezialität zu prüfen. <<<
Mit dieser Fußnote endete der vorherige Beitrag auf diesem Blog zu Artikel 1 des Grundgesetzes, und soll nun hier fortgesetzt werden.
Wobei es sich um ein Zitat aus "Die Garantie der Menschenwürde" handelte. Aus diesem Werk werde ich auch hier zitieren respektive Bezug nehmen. Gleiches gilt für den Beitrag "Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung", den ich im Folgenden mitverarbeite.
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"Die Garantie der Menschenwürde"
1) Persönlicher Schutzbereich
Der Normalfall ist: jedermann und jedefrau, also alle natürlichen Personen haben die Würde, welche grundgesetzlich unantastbar ist.Ein Sonderfall ist die Grundrechtsträgerschaft des ungeborenen Lebens im Mutterleib. Hier hat der deutsche Staat eine objektive Schutzverpflichtung.
>>> In verfassungsrechtlicher Hinsicht wird der Embryo durch Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2, Satz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützt, vgl. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.07.2017 (BGBl. I S. 2347), abrufbar unter: https://www.gesetze im-internet.de/gg/ (Letzter Abruf: 10.12.2018). Während der personale Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des „Menschen“ erfasst, schützt Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG das menschliche „Leben“. Durch das Grundgesetz werden dem Staat nicht nur unmittelbare Eingriffe in das menschliche Leben untersagt, er wird zugleich ver pflichtet, sich schützend und fördernd vor jedes menschliche Leben zu stellen. Dies umfasst auch das ungeborene Leben. Begründet liegt diese Schutzpflicht in der Würde des Menschen nach Art. 1 Abs. 1 GG, ihr der Gegenstand wird in Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG bestimmt. Die Schutzpflicht beginnt jedenfalls mit der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (sogenannte Nidation), denn fortan handelt es sich um ein individuelles, genetisch einmaliges und nicht mehr teilbares Leben. Das Ungeborene wird im Wachstumsprozess nicht erst zum Menschen, sondern entwickelt sich als solcher weiter, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28.05.1993 – 2BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1993, 1751 (1752). Das Bundesverfassungsgericht hat offengelassen, ob der verfassungsrechtliche Schutz des menschlichen Lebens bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt. Vor dem Hintergrund des wissenschaftlichen Fortschritts, der eine extrakorporale Entwicklung menschlichen Lebens ohne eine Nidation ermöglicht hat, und der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass jedes menschliche Leben schützenswert ist, gesteht ein großer Teil der Literatur dem ungeborenen Leben bereits ab diesem Zeitpunkt den Schutz der Verfassung zu. Das ungeborene Leben ist mithin bereits Träger von Grundrechten. Eine Verletzung seiner Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG kann verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden, ein Ein griff in Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG unterliegt dem einfachen Gesetzesvorbehalt des Art. 2, Abs. 2, Satz 3 GG. <<< (zitiert aus "Schutz des ungeborenen Lebens in Deutschland", Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages)
>>> Im Strafgesetzbuch ist das ungeborene Leben daher nach überwiegender Auffassung allein nach dem speziellen Tatbestand des § 218 StGB geschützt. In § 218 Abs. 1, Satz 2 StGB wird klargestellt, dass die Vorschrift ihren Schutz ab der Einnistung der befruchteten Eis in der Gebärmutterschleimhaut (Nidation) entfaltet. Aus dem Umkehrschluss des § 218 Abs. 3 StGB, der den Schwangerschaftsabbruch durch die Schwangere selbst privilegiert, lässt sich ableiten, dass sowohl der Selbstabbruch als auch der Fremdabbruch von dem Tatbestand erfasst werden müssen. Wissenschaftliche Dienste Seite 6 Sachstand WD 7 - 3000 - 256/18 Der Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB stellt die fahrlässige Begehung nicht ausdrücklich unter Strafe, sodass ein fahrlässiger Schwangerschaftsabbruch gemäß § 15 StGB nicht in Betracht kommen kann, vgl. Gropp, in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage 2017, § 218, Rn. 24. In § 218a StGB werden Regelungen zur Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs getroffen, insbesondere zur Tatbestandslosigkeit des sogenannten „beratenen Schwangerschaftsabbruchs“. Gemäß § 218a Abs. 1 StGB ist der Tatbestand des § 218 StGB nicht erfüllt, sofern eine Schwangere den Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt verlangt, diesem eine Bescheinigung vorlegt, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen, der Eingriff durch einen Arzt vorgenommen wird und seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind. In § 218a Abs. 2, 3 StGB wird festgelegt, dass der „indizierte Schwangerschaftsabbruch“ zwar den Tatbestand erfüllt, allerdings gerechtfertigt ist; in § 218a Abs. 4 StGB wird die persönliche Straffreiheit der Schwangeren trotz rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch geregelt. <<< (a.a.O.)
Urteil des Bundesverfassungsgerichts, 2. Senat vom 28.05.1993 – 2 BvF 2/90 –2 BvF 4/922 BvF 5/92
Leitsätze
1. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG ; ihr Gegenstand und - von ihm her - ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.
2. Die Schutzpflicht für das ungeborene Leben ist bezogen auf das einzelne Leben, nicht nur auf menschliches Leben allgemein.
3. Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.
4. Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein (Bestätigung von BVerfG, 1975-02-25, 1 BvF 1/74, BVerfGE 39, 1 <44>). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.
5. Die Reichweite der Schutzpflicht für das ungeborene menschliche Leben ist im Blick auf die Bedeutung und Schutzbedürftigkeit des zu schützenden Rechtsguts einerseits und damit kollidierender Rechtsgüter andererseits zu bestimmen. Als vom Lebensrecht des Ungeborenen berührte Rechtsgüter kommen dabei - ausgehend vom Anspruch der schwangeren Frau auf Schutz und Achtung ihrer Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) - vor allem ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie ihr Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) in Betracht. Dagegen kann die Frau für die mit dem Schwangerschaftsabbruch einhergehende Tötung des Ungeborenen nicht eine grundrechtlich in Art. 4 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition in Anspruch nehmen.
6. Der Staat muß zur Erfüllung seiner Schutzpflicht ausreichende Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art ergreifen, die dazu führen, daß ein - unter Berücksichtigung entgegenstehender Rechtsgüter - angemessener und als solcher wirksamer Schutz erreicht wird (Untermaßverbot). Dazu bedarf es eines Schutzkonzepts, das Elemente des präventiven wie des repressiven Schutzes miteinander verbindet.
7. Grundrechte der Frau tragen nicht so weit, daß die Rechtspflicht zum Austragen des Kindes - auch nur für eine bestimmte Zeit - generell aufgehoben wäre. Die Grundrechtspositionen der Frau führen allerdings dazu, daß es in Ausnahmelagen zulässig, in manchen dieser Fälle womöglich geboten ist, eine solche Rechtspflicht nicht aufzuerlegen. Es ist Sache des Gesetzgebers, solche Ausnahmetatbestände im einzelnen nach dem Kriterium der Unzumutbarkeit zu bestimmen. Dafür müssen Belastungen gegeben sein, die ein solches Maß an Aufopferung eigener Lebenswerte verlangen, daß dies von der Frau nicht erwartet werden kann (Bestätigung von BVerfGE 39, 1 <48 ff.>).
8. Das Untermaßverbot läßt es nicht zu, auf den Einsatz auch des Strafrechts und die davon ausgehende Schutzwirkung für das menschliche Leben frei zu verzichten.
9. Die staatliche Schutzpflicht umfaßt auch den Schutz vor Gefahren, die für das ungeborene menschliche Leben von Einflüssen aus dem familiären oder weiteren sozialen Umfeld der Schwangeren oder von gegenwärtigen und absehbaren realen Lebensverhältnissen der Frau und der Familie ausgehen und der Bereitschaft zum Austragen des Kindes entgegenwirken.
10. Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat ferner, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten und zu beleben.
11. Dem Gesetzgeber ist es verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht verwehrt, zu einem Konzept für den Schutz des ungeborenen Lebens überzugehen, das in der Frühphase der Schwangerschaft in Schwangerschaftskonflikten den Schwerpunkt auf die Beratung der schwangeren Frau legt, um sie für das Austragen des Kindes zu gewinnen, und dabei auf eine indikationsbestimmte Strafdrohung und die Feststellung von Indikationstatbeständen durch einen Dritten verzichtet.
12. Ein solches Beratungskonzept erfordert Rahmenbedingungen, die positive Voraussetzungen für ein Handeln der Frau zugunsten des ungeborenen Lebens schaffen. Der Staat trägt für die Durchführung des Beratungsverfahrens die volle Verantwortung.
13. Die staatliche Schutzpflicht erfordert es, daß die im Interesse der Frau notwendige Beteiligung des Arztes zugleich Schutz für das ungeborene Leben bewirkt.
14. Eine rechtliche Qualifikation des Daseins eines Kindes als Schadensquelle kommt von Verfassungs wegen (Art. 1 Abs. 1 GG) nicht in Betracht. Deshalb verbietet es sich, die Unterhaltspflicht für ein Kind als Schaden zu begreifen.
15. Schwangerschaftsabbrüche, die ohne Feststellung einer Indikation nach der Beratungsregelung vorgenommen werden, dürfen nicht für gerechtfertigt (nicht rechtswidrig) erklärt werden. Es entspricht unverzichtbaren rechtsstaatlichen Grundsätzen, daß einem Ausnahmetatbestand rechtfertigende Wirkung nur dann zukommen kann, wenn das Vorliegen seiner Voraussetzungen unter staatlicher Verantwortung festgestellt werden muß.
16. Das Grundgesetz läßt es nicht zu, für die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs, dessen Rechtmäßigkeit nicht festgestellt wird, einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewähren. Die Gewährung von Sozialhilfe für nicht mit Strafe bedrohte Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung in Fällen wirtschaftlicher Bedürftigkeit ist demgegenüber ebensowenig verfassungsrechtlich zu beanstanden wie die Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
17. Der Grundsatz der Organisationsgewalt der Länder gilt uneingeschränkt, wenn eine bundesgesetzliche Regelung lediglich eine von den Ländern zu erfüllende Staatsaufgabe vorsieht, nicht jedoch Einzelregelungen trifft, die behördlich-administrativ vollzogen werden könnten. Gleichzeitig müssen die - wirtschaftlichen und tatsächlichen - Bedingungen des Schwangerschaftsabbruchs so ausgestaltet werden, dass es für die betroffenen Frauen nicht naheliegt, einer Beratung auszuweichen und damit die Schutzmaßnahmen nicht zur Geltung kommen zu lassen ...
Quelle und hier weiterlesen: https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav
Bundesbahn verkauft ihre brachen Grundstücke ... ein schlechtes Geschäftsmodell für die Zukunft des ÖPNV ...
Die Deutsche Bahn hat seit dem Jahr 2020 mehr als 1.500 Grundstücke verkauft und dabei rund 364,4 Millionen Euro eingenommen. Weitere 150 Liegenschaften will der bundeseigene Konzern noch in diesem Jahr veräußern und zusätzliche 100 im kommenden Jahr, wie die Bahn auf eine Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel mitteilte. Das würde dem Unternehmen rund 75 Millionen Euro zusätzlich einbringen. Die Antwort liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Insgesamt hätte die Bahn dann zwischen 2020 und 2025 Grundstücke mit einer Größe von rund 12,8 Millionen Quadratmetern beziehungsweise 1.280 Hektar (12,8 km²) verkauft.
Gastel kritisiert die Veräußerungen. "Es darf für die Deutsche Bahn kein Geschäftsmodell sein, solche Flächen herzugeben", teilte er mit. Bisher habe der Konzern stets von "wenigen gezielten Ausnahmen" gesprochen. "1.500 Fälle in gerade einmal vier Jahren sprechen eine andere Sprache."
Für die Flächen gebe es vielfachen Bedarf. "In ganz Deutschland suchen Unternehmen händeringend nach Abstellflächen für ihre Züge", teilte Gastel weiter mit. "Zudem gibt es vielerorts Bestrebungen für Strecken-Reaktivierungen und überlastete Knoten brauchen Entlastung." Dass die Bahn die Grundstücke in großem Stil hergebe, passe da nicht zusammen.
Um Bahnflächen zu erhalten, hat die Bundesregierung ihre Umwidmung Ende vergangenen Jahres deutlich erschwert. Seither sind selbst brachliegende Grundstücke im "überragenden öffentlichen Interesse", wie es im Allgemeinen Eisenbahngesetz heißt. Sie können dann nur noch für andere Zwecke umgewidmet werden, wenn diese per Gesetz ebenfalls auf dieser Interessenstufe liegen.
Die Liegenschaften der Bahn sollen für die Aufrechterhaltung sowie der Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur erhalten bleiben. Schließlich will der Bund die Zahl der Fahrgäste auf der Schiene bis 2030 im Vergleich zu 2015 verdoppeln und den Anteil des Schienengüterverkehrs im selben Zeitraum deutlich erhöhen. Das erfordert auch einen Ausbau der Infrastruktur.*)
"Bei der absehbaren Anpassung muss abgesichert werden, dass die Deutsche Bahn ihr bisheriges Verhalten deutlich anpassen muss", forderte der Grünen-Politiker Gastel mit Blick auf die Veräußerungen der Flächen. (dpa/bearbeitet von ras)
*) Das gilt dann auch sicher für die Stadt Ravensburg und ihrem ab 2025 direkt an den Bahngeleisen liegenden "Erholungspark".
MIOSGA und der DISPO-KANZLER; oder: post-cum-ex gesteuerte "Wahrheit" ...
Gestern Abend hätte ich die Möglichkeit gehabt, Olaf Scholz als Dispo-Kanzler im Kreuzverhör mit Caren Miosga von der ARD zu sehen und zu hören. Doch aus dreijähriger Erfahrung mit dem "stolzen Scholz", wollte ich mir den Abend nicht verderben lassen. Als tat bzw. schaute ich mir etwas anderes an.
Dann aber doch irgendwann, macht doch den Fernseher (doch wieder) an und drückte auf der Fernbedienung die "1". Ich kam an der Stelle in den "Genuss" der Sendung, als der Bundeskanzler, der aktuell zur Disposition steht, weitschweifend etwas anderes mitteilte, was die aufgeweckte Frau Miosga von ihm mit ihrer Frage zuvor gar nicht wissen wollte. Deshalb - nach dem Redeschwall ihres Gegenüber - meinte sie auch zu ihm, er habe Dinge gesagt, die mit ihrer Frage rein gar nichts zu tun haben. Aber - so fuhr sie fort - das kennen wir ja schon von ihnen, wozu Scholz mit dem Kopf nickte.
Doch Olaf Scholz - so meine Theorie - macht das nicht deshalb so, weil ihm etwa die gestellten Fragen unangenehm sind, oder er aufgrund seines Wissenstand keine Antwort darauf weiß, sondern weil er sich schlichtweg an die eben gestellte(n) Frage(n) nicht mehr erinnern kann. Womöglich ist das noch nicht mal eine Blogger-Theorie, sondern eine post-cum-ex gesteuerte "Wahrheit"!
Als dann Olaf Scholz bei der nächsten "Verhör-Sequenz" mit eingeschnitztem verschmitztem Lächeln die Zuschauer weiterhin geißeln wollte, drückte ich ganz schnell die rote Taste.
🍉"Bangladesch-Koalition" und verwässerte Melone in Berlin -- und was Bundestags-Neuwahlen im Januar 2025 für unsere Region bedeuten ... Wunsch und "Politisches Pattex"
Vermutlich und sehr wahrscheinlich bereits im Januar 2025 und nicht erst im März oder April, wird es zwischen Flensburg und Freiburg und zwischen Dortmund und Dresden, zu Neuwahlen des Deutschen Bundestages in Berlin kommen. Auch im Wahlkreis 294, etwa 20 Kilometer nördlich des weltbekannten Bodensees gelegen, welcher daher etwas näher an Freiburg als an Flensburg (900 km) liegt, aber eben zwischen ihnen.
Eines dürfte da im Wahlkreis 294 meiner Meinung nach im Vergleich zu 2021 nicht wieder geschehen, was allerdings a) von den etablierten Parteien bereits fest beschlossen und eingeplant war/..., und b) mit fairen und demokratischen Mitteln auch nicht zu verhindern ist. Letzteres jedenfalls teilweise, so ungefähr "Fifty-Fifty". Da, wo ich "war/..." eingetippt habe, sollte eigentlich "ist" gestanden haben. Das hätte auch vor einigen Monaten, ja Wochen oder gar Tagen noch gegolten. Doch für eine (1) oder gar zwei "Berliner" wird es nach den Neuwahlen wieder einfaches Gebäck geben.
Dass nämlich alle "unsere" (?) vier bisherigen Bundestagsabgeordneten Agnieska Brugger (Grüne), Heike Engelhardt (SPD), Benjamin Strasser (FDP) und Axel Müller (CDU) wieder in das Berliner Parlament einziehen, ist höchst unwahrscheinlich. Abgesehen davon, dass das oberschwäbische verwelkte "Kleeblatt" unserer Region so gut wie nichts gebracht hat - und schon gar nicht das, was uns einst an "Glück" von ihm/ihnen versprochen wurde. *)
Wie gesagt: Aber ganz verhindern werden es die Wähler/innen nicht können. Denn zumindest MdB Müller und MdB Brugger werden aufgrund des politischen Trends und/oder auch ihrer Listenplätze wieder nach Berlin reisen dürfen. Die SPD wird bei Neuwahlen im Januar 2025 bundesweit nur noch einstellig (9,8 Prozent) sein, und in der Region vor der Fünferhürde straucheln. Die FDP wird bundesweit fast mit ihr gleichziehen und die regionale Genossin weit überholen. Das sind meine persönlichen Einschätzungen.
Wie sehr die hiesigen Bundestagsabgeordneten um jeden Tag in der "Bangladesch-Koalition" (c) bangend hoffen und dabei auf die Zusammenarbeit mit der CDU (Unterstützung einer Minderheitsregierung) ...
Das ist die Flagge von Bangladesch. Sie zeigt den roten Punkt auf grünem Fundament. Der rote Kreis ist leicht zur Hiss-Linie hin versetzt, sodass er zentriert erscheint, wenn die Flagge weht. - Doch die Berliner Regierungsflagge weht nicht, sie hängt in der Flaute fest. (Stef-Art)
... setzen zeigt, a) dass auch hier der politische Kleber "Pattex-Pollitikkum" in unsere Region Eingang gefunden hat, und eine Heike Engelhardt wohl schlecht informiert ist oder aber "Schönes redet", wenn sie meint, die CDU hätte quasi schon Fühlung mit dem geknickten Ampelmast aufgenommen. Unfug! Denn wie eine gespaltene Wassermelone - bereit zum Verspeisen vom Rest des Parlaments - liegt die Rumpfregierung da!!
Gestern Abend - Brennpunkt - sagte Friedrich Merz vor laufender Kamera und vor Millionen von Zuschauern, es werde absolut keine Zusammenarbeit mit der SPD respektive der Minderheitsregierung geben. Und der forderte Neuwahlen für die kommende Woche.
Innen rot und außen grün - Wann ist ein Mann ein Mann? Scholz oder Lindner - oder Merz?
"Irgendwelche Querschläger, Möchtegerns, Alleinunterhalter und/oder Spinner können wir in dieser angespannten Lage und Krisensituation nicht gebrauchen", höre ich jene sagen, welche mit dem Folgenden grundgesetzlich Verbrieftem überhaupt nicht einverstanden sind.
- Denn ich bin nach wie vor (2017) der Meinung, dass WIR das VOLK, uns nicht immer nur von parteipolitischen, durch Gremien weichgeklopften und ideologische oder opportunistische "Pollitikk" bestimmen lassen.
Denn neben all den etablierten Parteien und neu aufstrebenden Bündnissen ist es nach wie vor wichtig, demokratisch legitimierte Gegenmaßnahmen contra "Partei-Kratie" zu ergreifen. Das kann beispielsweise dadurch geschehen, dass sich partei- und ideologiefreie Frauen und Männer als Einzelkandidat/innen aufstellen lassen und sich für den Bundestag bewerben.
Der Blogger hatte das im Jahr 2017 getan und konnte am Ende immerhin fünf (von 22) aufgestellte Wählergruppen hinter mir lassen (hier). Hier geht es primär darum, "Demokratie leben" auch haptisch und praktisch werden zu lassen und die eigenen politischen Vorstellungen - losgelöst von dem ganzen Parteiapparaten - publik machen zu können. Politiker/innen zum realen "Anfassen" vor und nach def Wahl, vor Ort - und nicht nur über die Zeitung aus Berlin "zugeschaltet".
Klar, man/frau braucht 200 gültige Unterstützerunterschriften - und das mit den Finanzen ist auch nicht so einfach. Aber im Zeitalter der Computer und der sozialen Medien, sind Plakate und Annoncen nur ein kleiner Teil von Werbemaßnahmen. Und übrigens eine "Zweitstimme" hat man/frau als Einzelbewerber auch nicht ... Ob auch ich 2025 noch einmal antrete? An dieser Stelle möchte ich vor allem den jungen Leuten Mut machen - Traut euch!!
Und nicht vergessen: Ob Einzelbewerber oder Partei --> immer (!) gute und saubere und demokratische und humanistische Argumente - ohne Spuckschalen und "Fuck" gegen den politischen Gegner oder Feind - egal wie links oder rechts er steht.
*) Am 25. November 2021 berichtete die hiesige "Schwäbische Zeitung" (SZ) über das, was die oben erwähnten und demokratisch Gewählten uns Bürger/innen für diese Region bringen wollen. Vor allem "die Drei von der Ampel-Tankstelle".
SZ - "Das Trio will das Berliner Motto vom „Aufbruch wagen“ konkret in die Region tragen, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung zum Koalitionsvertrag. Der Ampel-Regierung werde „den ländlichen Raum ganz besonders im Blick haben.“
Ah ja - deshalb wurde auch das Krankenhaus in Bad Waldsee geschlossen, jene Klinik, welche am besten und effektivsten arbeitete und den ländlichen Raum im Nordwesten - Norden - Nordosten des Landkreises abdeckte. Kein Gegenmucks war von ihnen da zu hören - auch nicht von Axel (CDU) dem "Oldtimer".
SZ - „Mir war besonders wichtig, dass wir die Arbeitsbedingungen in der Pflege deutlich verbessern ... Frauen profitieren davon besonders“, wird Heike Engelhardt von der SPD zitiert.
Die Realität aber sieht auch heuer noch ganz anders aus. Dr Berg von Problemen ist so groß, dass der oppositionelle Axel Müller im Herbst 2023 zu einem Pflegegipfel aufrufen musste.
SZ - „Mit einem Klimaschutz-Sofortprogramm werden wir schon im nächsten Jahr konkrete und sozial gerechte Maßnahmen beschließen, die den Klimaschutz voranbringen“, lässt die Zeitung Agnieszka Brugger (Grüne) sagen.
Bullshit. Der "Altdorfer Wald" - bei dem guten und sauberen Bürger und Politiker auch als "Schlupfloch für arbeitsscheue und kriminelle Aktivisten" bekannt, soll durch megahohe und betonverschluckende Windräder verschandelt werden, Kies wird weiterhin einem Abbau überlassen - und haben Sie liebe Leser/innen mal davon gehört, dass Frau Brugger die Klimakämpfer um Samuel Bosch vor ihrer Kriminalisierung schütz oder sie angesichts den RAF-Verdächtigungen durch ihre Kollegin von der SPD rehabilitiert?? Nee -Schweigen!!
SZ - "Der Berger Benjamin Strasser spricht von „außerordentlich guten Nachrichten für die Region in den Bereichen Digitalisierung und Mobilität ... Es sollen nun mehr Oberzentren an den Fernverkehr angebunden werden. So bestehen Chancen, dass demnächst ein ICE an den Bodensee fährt.“
Immerhin wurde das mit dem ICE tatsächlich war, und für mich sind dies die wohl einzigen Sympathiepunkte nach drei Jahren Ampel für Ravensburg.
SZ - Vierter Vertreter des Wahlkreises Ravensburg im Bundestag ist der direkt gewählte Abgeordnete Axel Müller (CDU).
Sein Clou und großer Wurf, drei (3) Millionen Euro für einen unsinnigen "Schussenpark" als Zuschuss des Bundes aus dessen gebeutelten Haushalt zu zaubern, wird sich als Illusion erweisen. Das Geld sollte besser in den Haushalt zurückfließen, um demnächst im Pflegesektor oder im Erhalt von Krankenhäusern eingesetzt werden zu können.
⛔Ampel-Ende⛔ mit Schrecken: Scholz verlangte von Lindner, Verletzung dessen Amtseids ...
Nach dem Bruch der Ampelkoalition hat Bundeskanzler Scholz angekündigt, im Januar im Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen. Für das Scheitern macht er Finanzminister Lindner verantwortlich - der wiederum dem Kanzler die Schuld gab.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat angekündigt, am 15. Januar im Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen. Er sei sich mit Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) einig, dass Deutschland schnell Klarheit über den weiteren politischen Kurs brauche, sagte er am Abend in Berlin.
In den Sitzungswochen des Bundestags bis Weihnachten wolle er alle Gesetze zur Abstimmung stellen, die keinen Aufschub duldeten. Dazu gehören nach seinen Worten die Stabilisierung der Rente sowie Sofortmaßnahmen für die Industrie.
Scholz kündigte auch an, nun zügig auch das Gespräch mit Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) zu suchen. Er wolle Merz anbieten, in zwei oder gerne auch noch mehr Fragen, "die entscheidend sind für unser Land, konstruktiv zusammenzuarbeiten: Bei der schnellen Stärkung unserer Wirtschaft und unserer Verteidigung", sagte der Kanzler. Die Wirtschaft könne nicht warten, bis Neuwahlen stattgefunden hätten, ergänzte Scholz.
Zuvor hatte Scholz die Entlassung von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bekanntgegeben und diese schweren Vorwürfe gemacht. Lindner gehe es um die eigene Klientel und um das kurzfristige Überleben der eigenen Partei. Die Unternehmen im Land bräuchten Unterstützung, sagte Scholz mit Blick auf die schwache Konjunktur und hohe Energiepreise. Er verwies zudem auf die internationale Lage mit den Kriegen in Nahost und der Ukraine.
"Wer sich in einer solchen Lage, einer Lösung, einem Kompromissangebot verweigert, der handelt verantwortungslos. Als Bundeskanzler kann ich das nicht dulden." Scholz wollte mit Blick auch auf die Folgen des Ukraine-Kriegs ein Aussetzen der Schuldenbremse. Das lehnte die FDP ab.
Scholz warf Lindner vor, in der gemeinsamen Regierungszeit Kompromisse durch öffentlich inszenierten Streit übertönt und Gesetze sachfremd blockiert zu haben. "Zu oft hat er kleinkariert parteipolitisch taktiert. Zu oft hat er mein Vertrauen gebrochen." Es gebe keine Vertrauensbasis für die weitere Zusammenarbeit. Ein solches Verhalten wolle der dem Land nicht weiter zumuten.
In einem späteren Statement machte wiederum Christian Lindner den Bundeskanzler für das Scheitern der Ampel-Koalition verantwortlich. "Olaf Scholz hat leider gezeigt, dass er nicht die Kraft hat, unserem Land einen neuen Aufbruch zu ermöglichen", sagte er. Linder warf Scholz vor, die Zusammenarbeit mit ihm und der FDP aufgekündigt und damit einen "kalkulierten Bruch dieser Koalition" herbeigeführt zu haben.
"Damit führt er Deutschland in eine Phase der Unsicherheit", kritisierte Lindner. Der FDP-Chef schilderte aus seiner Sicht den Hergang des Koalitionstreffens, das zum Bruch der "Ampel" geführt hat. "Scholz hat heute Nachmittag ultimativ von mir verlangt, die Schuldenbremse des Grundgesetzes auszusetzen", sagte Lindner. "Ich konnte nicht zustimmen, weil ich sonst meinen Amtseid verletzen würde."
Der FDP-Chef warf den ehemaligen Koalitionspartnern SPD und Grüne vor, die Vorschläge der FDP zur Belebung der Wirtschaft "nicht einmal als Beratungsgrundlage" akzeptiert zu haben.
Kurz davor war bereits Vizekanzler Robert Habeck vor die Presse getreten. Dabei erklärte er, den Bruch des Regierungsbündnisses mit SPD und FDP zu bedauern. Dies fühle sich "falsch und nicht richtig" an, sagte er vor dem Tor des Kanzleramts.
Nach der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten müssten Deutschland und Europa Handlungsfähigkeit zeigen. Es hätten Lösungsmöglichkeiten auf dem Tisch gelegen. Die größte Lösung wäre nach seinen Worten gewesen, der Ukraine mehr Unterstützung zu geben. Die FDP sei nicht bereit gewesen, diesen Weg zu gehen. Die Entlassung von Finanzminister Lindner sei letztlich so folgerichtig wie unnötig gewesen. "Wir werden jetzt zügig den Weg für Neuwahlen freimachen", sagt Habeck. Zuvor hatten die Spitzen von SPD, Grünen und FDP zweieinhalb Stunden beraten, um Wege aus der Ampel-Krise zu finden. Im Kern ging es darum, wie das Milliardenloch im Haushalt 2025 gestopft und die schwer angeschlagene deutsche Wirtschaft wieder auf Trab gebracht werden kann.
Teil 1.2 --> Präambel des Deutschen Grundgesetzes ... Das nicht ganz ungefährliche Abenteuer 💢2 DEMOKRATIE IM ALLTAG zu leben! ...
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- Demokratie - wohlgemerkt entlang des Deutschen Grundgesetzes und nicht regionaler Verständnisse und alter Traditionen - real im Alltag leben. Geht das eigentlich? Ist das wirklich so gewünscht? Und was konkret bedeutet dies?
Stefan Weinert
In der Präambel des Deutschen Grundgesetztes heißt es weiter
„Von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen.“Die Formulierung „dem Frieden der Welt zu dienen“ zieht eine Verbindung zu Artikel 26 GG, also dem Verbot, Angriffskriege zu führen. Auch wird hierdurch eine Verbindung zu Artikel 24 Absatz 1, Abs. 3 GG gezogen, wonach es dem Bund erlaubt wird, Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen zu übertragen und sich in Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit einzufügen. (Martin Alexander Blok in "Präambel des Grundgesetzes", Rn 11f)
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen. (2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Jedem von uns fällt hier sofort die deutsche Lieferung schwerer Waffen in das Kriegsgebiet Ukraine ein. Ist das im Sinne des Deutschen Grundgesetzes? Vor allem die Tatsache, dass es erst Hilfsgüter und Kleidung für Soldaten waren, dann leichte Waffen, dann schweres Gerät und dann sogar Raketen für den Einsatz auf russisches Territorium. Ich selbst habe dazu unzählige (!) Artikel geschrieben und hielt bereits die angebliche "Zeitenwende" von Olaf Scholz für grundlegend falsch und auch das, was in den folgenden 970 Tagen von deutschem Boden aus in diese Richtung geschehen ist.
Nun fand ich beim "Arbeitskreis Evangelischer Erneuerung" ein "Pro & Contra" sowie eine Art Synthese zu diesem Thema, welche ich hier in Auszügen zum Weiterlesen abdrucke.
PRO
Ich verachte Waffen. Und ich verachte Menschen, die Waffen benützen, um ihren Willen durchzusetzen. Waffen lösen keine Konflikte, sondern schaffen neue Konflikte. Um genau zu sein: Waffen bringen nicht Frieden, sondern nur Tod! Und vorher und nachher großes Leid. Kurz: Waffen sind keine Lösung und schon gar keine gute!
Wenn wir über die Lieferung von Waffen an die Ukraine nachdenken, dann ist das für mich persönlich der Rahmen, der im Hintergrund steht. Meine Meinung zu Waffen ist völlig klar und ich vermute, dass die meisten Menschen in Europa das ähnlich sehen. Wir haben schließlich 75 Jahre ohne Krieg erleben dürfen – jedenfalls in Deutschland, Europa hatte in den 90er Jahren die Balkankriege und seit 2014 Krieg in der Ukraine. Für uns ist Krieg etwas fernes, worüber wir (nur) theoretisch nachdenken können und müssen. Und theoretisch ist die Sache ganz klar: Waffen lösen keinen Konflikt, sondern töten.
Soll ich das aber so einem Menschen sagen, der in Kiew, in Charkiw, im Donbas gerade von russischen Raketen beschossen wird?
CONTRA
Ich bin ja in Sachen Waffen nicht ganz ahnungslos, denn ich war im ersten Leben mal Offizier bei der Bundeswehr. Ausgestiegen bin ich damals, als wir Planspiele mit „taktischen“ Atomwaffen machten und mir klar wurde, dass, egal wer gewinn, die Bundesrepublik zur Wüste würde. Mein Eid, dieselbe tapfer zu verteidigen, wurde dadurch zur Farce. Auch der Ukraine kann ich nicht wünschen, dass Putin in seinem Großmachtwahn diese Karte zieht, angedeutet hat er es ja.
. . .
Wir Deutschen sollten unsere Hilfe auf anderen Feldern leisten, davon gibt es genug. Und nicht darüber diskutieren, sondern es einfach tun.
So leid es mir tut: ich bereite mich lieber auf ukrainische Flüchtlinge vor als Panzer auf den Weg zu schicken.
Waffen beenden den Krieg in und um die Ukraine nicht
1. Je mehr Kriegswaffen in einem Krisengebiet zur Verfügung stehen, desto mehr Todesopfer, Verwüstungen und Zerstörungen wird es geben.
2. Gleich aus welchem Grund und zu welchem Zweck Kriege geführt werden – die Leidtragende ist die einfache Bevölkerung: ihre Wohnungen werden zerstört, die Knappheit an Lebensmitteln und die unzureichende medizinische Versorgung trifft sie am härtesten, sie muss vor den Bomben fliehen und weiß nicht wohin, ihre Gärten und Ackerflächen werden verwüstet, ihre Väter und Söhne lassen als erste ihr Leben in dem Krieg und sie Hat nicht die gleichen Möglichkeiten wie die Oberschicht, sich und ihr Eigentum in Sicherheit zu bringen.
3. Bei Kriegsende ist der Krieg noch lange nicht zu Ende. Als ganz kleines Beispiel hier ein Zitat aus einer Sendung des Mitteldeutschen Rundfunks mdr vom April 2018:
Auch 22 Jahre nach dem Ende des Bürgerkrieges ist Bosnien mit Landminen übersät. Doch die Räumung der gefährlichen Altlasten ist schwierig … 94 Tonnen explosives Material und Landminen liegen heute noch in der Erde von Bosnien-Herzegowina. Verstreut auf einer Fläche, die zusammen so groß wie Paris ist. Damit ist das kleine Balkan-Land Europas trauriger Spitzenreiter. Eigentlich sollte Bosnien bis 2019 weitestgehend von Minen befreit sein. Doch das ist unrealistisch. Neues Ziel: minenfrei bis 2060. …
Es folgt Teil 1.3 ...
Teil 1.1 -> Präambel des Deutschen Grundgesetzes ... Das nicht ganz ungefährliche Abenteuer 💢1 DEMOKRATIE IM ALLTAG zu leben! ...
Lesen Sie hier Teil 1.2 (Präambel)
- Demokratie - wohlgemerkt entlang des Deutschen Grundgesetzes und nicht regionaler Verständnisse und alter Traditionen - real im Alltag leben. Geht das eigentlich? Ist das wirklich so gewünscht? Und was konkret bedeutet dies?
Stefan Weinert
Prolog
Die Präambel des Deutschen Grundgesetzes von 1990 lautet wie folgt
¹Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
²Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. ³Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Die Fassung der Präambel von 1949 enthielt statt der Aufzählung der 16 deutschen Bundesländer noch den Zusatz: "Es [das Deutsche Volk] hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden."
Durch die Ausformulierung der Präambel wird gleich zu Beginn des Gesetzeswerkes eine Verbindung zu seinem Artikel 1 Absatz 1 hergestellt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt."
Ebenso weist Sie auf den folgenden Artikel und dessen Absatz 2 hin: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Und die Botschaft des "Prologs" des GG, ist auch in Artikel 20 Absatz 3 GG wiederzufinden: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Die Präambel, ist als eine Art feierliche Vorspruch (Prolog) des Grundgesetzes zu interpretieren, welche zwar fester Bestandteil des Werkes ist, nicht aber in allen ihren Teilen rechtlichen = juristischen Gehalt hat. Sie erlangt vor allem Bedeutung für die Auslegung anderer Vorschriften aus dem Grundgesetz, aber auch teilweise für die Verfassungsmäßigkeit staatlicher Maßnahmen
(Vergleiche: Martin Alexander Blok in "Präambel des Grundgesetzes", Rn 8)
Die Formulierung „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“, darf und sollte unter der Prämisse der grundsätzlichen religiösen Zurückhaltung des Grundgesetzes nicht überbewertet werden. Die Formulierung ist hier einerseits und primär zunächst als politisches Bekenntnis zu verstehen. Es soll klargestellt werden, dass sich der Deutsche Staat (BRD bis 1989 und Deutschland ab 1990) von ehemals während der NS-Tyrannei gottlos herrschenden Zuständen abkehrt und ein Staat sein soll von Menschen für Menschen. (vgl. a.a.O., Rn 14)
Andererseits soll es auch Hinweis und Mahnung dahingehend sein, dass Menschen immer Menschen bleiben, egal welche Machtstellung sie (über andere) haben. Ähnlich wie bei dem 12-Punkte-Programm mancher Selbsthilfegruppen ist es die Anerkennung darüber, "dass eine Macht, größer als wir selbst" und "ein Gott wie wir ihn verstehen", existiert und unter der man/frau sich jeder/jede verantworten muss.
Die Formulierung „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor den Menschen", weist bereits hier auf das Prinzip des Deutschen Sozialstaates. Ging es im ersten Halbsatz um die absolute Abkehr vom Nazismus (Gräueltaten der Nazis, Diktatur, Unrechtsstaat), geht es im zweiten um die Abkehr vom Narzissmus = des Egoismus, des nur an sich Denkens.
Gerade in der jüngsten deutschen Vergangenheit wurden und werden beide "N" nicht nur auf eine harte Probe gestellt, sondern auch brachial verletzt. Nazis marschieren wieder, brennen Türkenhäuser ab, sitzen im Deutschen Bundestag und versuchen (Thüringen) Reichstagszustände wieder zu etablieren. Das "Corona-Äon" 2020 bis 2023 hat uns gezeigt, wie rücksichtslos die Gruppen "Leugner" - "Impfgegner" - "Impfbefürworter" und rechte Trittbrettfahrer miteinander (?) und gegeneinander umgegangen sind. Auch in meinem Freundeskreis gibt es da bis heute Wunden.
Zum Thema "Gott" gehört auch der Schutz unserer Umwelt. Denn wer oder was "Gott" ist, und die für Viele entweder beantwortete oder auch unbeantwortete Frage, ob es einen "Gott" überhaupt gibt - die uns umgebende Schöpfung inclusive des homo sapiens, ist nicht Idee oder Ursprung menschlichen Schaffens. Sie ist uns anvertraut und daher nicht unserer Willkür Spielball.
Es folgt: Präambel Teil 1.2 ...
"Dem🆗ratie leben in Ravensburg" - Aber bitte ohne 😡 echten Widerstand ... Zum Vortrag von Heribert Prantl ...
Verehrte Leserschaft,
Sie und eigentlich alle Bürger/innen haben das Anrecht auf Informationen aus dem öffentlichen Leben, welche nicht nur aus Halbwahrheiten oder ausgesuchten Teilaspekten bestehen - denn die sind beide schlimmer als eine Lüge - sondern aus gut recherchierten und investigativ generierten Fakten.
Bekanntlich hatte ich vor einigen Tagen einen "Offenen Brief an Heribert Prantl" geschrieben, der am 30. Oktober 2024 zu einem Vortrag im Rahmen von "Demokratie leben" ins Ravensburger Medienhaus in der Karlstraße eingeladen war. In diesem Brief wies ich den sehr bekannten und anerkannten Journalisten auf die - meiner und Vieler Meinung nach - demokratische und gefährliche Schieflage sowohl bei der Schwäbischen Zeitung, als auch und vor allem der Ravensburger Politik hin.
Dankeswerter Weise erhielt ich umgehend eine sehr freundliche und wohlwollende Antwort von Professor Dr. Prantl. In Ihr und einer weiteren Antwort von Herrn Prantl ließ er mich wissen, dass er - auch dank mir - für seinen Vortrag in Ravensburg gut präpariert sei. Beide Mails waren so formuliert, dass die von mir angesprochenen Themen Niederschlag in seinem Vortrag finden werden.
Das Wort "Enttäuschung" als meine Reaktion passt dazu nicht, sondern es ist die "Bestätigung" dessen, was nicht nur ich, sondern mit mir sehr-sehr-viele Bürger und Bürgerinnen über die Berichterstattung der "Schwäbische Zeitung" und über die "für die angepasste und glatt gebügelte öffentliche Meinung weiteren Zuständigen" denken.
Dass er zudem mit seinem Kollegen und Vorgesetzten die Veranstaltung (als Nichtveranstalter!) entsprechend anmoderiert hat/haben, war für meine Quelle auch ziemlich unangebracht. Wie gesagt: Es war keine Veranstaltung der Zeitung!!, weshalb auch die Kritik an ihr bei weitem nicht ausreichte ...
*)
Leserbrief von Willy Müller (er war in der Vergangenheit auch Stadtrat), gerichtet an mich: Abgedruckt von der "Schwäbischen Zeitung" am 3. März 2016 (Screenshot vom 2.11.24, 12:31 Uhr) mit der Headline: "Am Seestraßensyndrom erkrankt." Eine Bitte um Korrektur bzw. Widerspruch von mir durch einen weiteren Leserbrief von mir, wurde nicht entsprochen.
Es wurde eine einmalige und sehr große Chance vertan - und der Glaube des kleinen Bürgers an dem wirklichen Mut und das Löwenherz jener, die einerseits aufgrund Ihrer Prominenz die Möglichkeit haben, etwas entscheidend zu bewegen, geht weiter gegen Null. Denn auch Prominenz scheint - gepaart mit Popularität - absolut nicht frei von Schweigen zu sein.
Prantl erinnerte zunächst an seine Verbindungen zur „Schwäbischen Zeitung“, ... „Ich [Prantl] rede zuerst vom Widerstandsartikel im Grundgesetz, der im Artikel 20 Absatz 4 den großen Widerstand beschreibt“, sagte Prantl, „dieser Artikel erinnert an den 20. Juli 1944. ... Der Widerstandsartikel sei zugleich die Aufforderung zum kleinen Widerstand, zum friedlichen, zum produktiven und kreativen Widerstand in der Demokratie. ... Mit „kleinem Widerstand“ meinte Prantl friedlichen, bürgerlichen Protest gegenüber Extremisten, aber auch gegenüber Fehlentscheidungen der Politik und Menschenrechtsverletzungen. „Widerstand in der Demokratie heißt Widerspruch“, so Prantl, „er heißt Zivilcourage, aufrechter Gang, Kirchenasyl, Stuttgart 21, Cap Anamur, Amnesty, Greenpeace, Pro Asyl, Fridays for Future oder, 'Die letzte Generation'. Widerstand in der Demokratie besteht in der Demaskierung von Übelständen.“ ... Im Anschluss an den Vortrag verlas die ehemalige SWR-Journalistin Ulrike Felder-Rhein noch Fragen der Zuhörer. Prantl bekam anhaltenden Applaus, ebenso wie Uwe Hertrampf vom Projekt „Demokratie leben“. Auch er hatte die Bedeutung der „immerwährenden Gegenrede gegen Extremisten“ hervorgehoben. - Ende
REFORMATIONSTAG: Luther und seine Kirche als Quelle des Antisemitismus❗ und Garanten für den Holocaust❗ . . .
Bekanntlich feiert die evangelische Welt in Deutschland und auch in Österreich, am 31. Oktober jeden Jahres die "Lutherische Reform der Katholischen Kirche". Zwinglis Aufstand gegen die "Katholen", der wesentlich radikaler war und für den Reformer tödlich endete, wird in der Schweiz am ersten Sonntag im November gedacht. Doch dem Mann aus Halberstadt ist es keinesfalls gelungen, die seit dem Konzil von Nicäa (325 n. Chr.) als allein selig machend geltende Kirche tatsächlich zu reformieren. Ganz im Gegenteil. Denn bis heute gibt es dort den Papst, das Zölibat, die Männerherrschaft, die doppelte Moral, das Fegefeuer, das Geld und den Absolutheitsanspruch.
Wer nun aber meint, die Evangelische Kirche sei irgendwie besser und vor allem näher dran an dem "was Gott wirklich will", der täuscht sich - und zwar ziemlich gewaltig.
Zunächst: Kritik am Feiern eines solchen "Reformationstages" mit schulfrei und geschlossenen Geschäften und mannigfachen Lob-Gottesdiensten gibt es in Deutschland - und das aus gutem Grund *) - genug.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland spricht sich deutlich gegen den Reformationstag - vor allem als gesetzlichen Feiertag - aus. So bezeichnet der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen diesen "Feiertag" als eine Belastung und einen Affront für das christlich-jüdische Verhältnis. Man/frau erwarte von der evangelischen Kirche mehr Demut angesichts der Tatsache, was Christen im Anschluss an Luthers antisemitische Ausfälle angerichtet hätten. Der Reformationstag sei ohne Luther nicht denkbar, und Luthers gnadenloser Antisemitismus habe Jahrhunderte überdauert und schließlich in den Holocaust geführt. Im Nationalsozialismus seien die Worte des Reformators wortwörtlich umgesetzt worden. *)
Dagegen erklärte das Katholische Büro Niedersachsen - dann aber aus ganz anderen Gründen -, dass der Reformationstag immer noch primär an die Kirchenspaltung erinnere, was kein Grund zum Feiern“ sei.
Der Humanistische Verband, die Giordano-Bruno-Stiftung und der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten teilen mit, dass der Feiertag nicht mehr zeitgemäß sei. Luther und die sich auf ihn begründende Reformation stünden der Weltoffenheit entgegen und die gesetzliche Verankerung eines kirchlichen Feiertages entspreche nicht dem Willen der Mehrheit in der Bevölkerung.
*) Luthers verheerender und tödlicher Antisemitismus mit Auszügen aus dem Buch "Luther's Liste" - von Stefan Weinert (c)
Als ich im Jahre 2019 die Recherchen zu meinem Buch "Luther's Liste" begann, konnte ich nicht ahnen, welche "Hölle" sich vor mir auftun würde. Und das, obwohl ich evangelische Theologie studiert hatte. Luther war mir und vielen anderen Theologen vor allem als der "die Schrift allein"-Prediger und Übersetzer des Alten und Neuen Testaments, von der Vulgata (Latein) der Septuaginta (Griechisch), in die Volkssprache bekannt
Ganz bewusst hatte ich den Titel meines Manuskriptes auf Anspielung von „Schindlers Liste“ so gewählt. Denn während Oskar Schindler über 1.000 Juden vor dem Weg in die Gaskammern von Auschwitz bewahrte, hatte die „Lichtgestalt“ und der große Reformator Martin Luther durch seine Traktate und Bücher (Listen) 400 Jahre vor Schindler genau das Gegenteil getan. Um es vorweg und deutlich zu sagen. Martin Luder (er nannte sich aber "Luther") war von Beginn an, ein überzeugter Antisemit und nicht - wie selbst offizielle Kirchenvertreter bis heute postulieren - erst in seinen "letzten verwirrten" Jahren. Mit diesem Narrativ zu brechen, war auch die Absicht meines Buches.
Martin Luthers antisemitischen Äußerungen wie gesagt in Tischreden, Traktaten, Schriften und Büchern, wurden nicht – wie immer wieder offiziell bis in die Gegenwart behauptet – von den Antisemiten des Mittelalters, des Deutschen Reiches, der Weimarer Republik, des „Drittem Reiches“, der Bundesrepublik Deutschlands und Europas „instrumentalisiert“ (= missbraucht, benutzt), sondern im Gegenteil: Dr. theol. Martin Luther hat seinen Antisemitismus dem Deutschen und Europäer so eingeimpft, eingebläut und unauslöschlich mit auf den Weg der zukünftigen Geschichte gegeben, dass auch die Nazis und die sie unterstützenden lutherischen Christen - in der Tradition des Reformators – die Juden für die Not ihrer jeweiligen Zeitepoche verantwortlich machten: „Die Juden sind unser Unglück!“. So lässt es selbst auch Professor Harald Lesch in seiner dreiteiligen Dokumentation „500 Jahre Reformation“ von einem Historiker ganz offiziell transportieren, wenn dieser meint, Julius Streicher hätte in den Nürnberger Prozessen 1945 (sic) Luther instrumentalisiert. Nein, das hat er nicht, sondern er hat sich (leider) zu Recht auf ihn berufen können. „Luther und die Juden, das ist ein bedrückendes Kapitel“, sagt Harald Lesch im Teil III dieser Dokumentation. (ZDF-Info, 20. Januar 2019) Eine wirkliche Vertiefung und Verarbeitung dieses „bedrückenden Kapitels“ findet aber durch ihn auch hier nicht statt.
Kaum aber dürfte bekannt sein, dass Martin Luther auch die Arbeitsethik „des Deutschen“ vor 500 Jahren festgelegt hat. „Made in Germany“ leitete er aus der Bibel ab. Das Thema „Arbeit“ spielt gegen Ende der Weimarer Republik nicht nur eine wichtige, sondern auch verheerende und abgrundtiefe Rolle.
„Vor mir tat sich die Hölle“ auf (siehe oben), werde ich wenig später in meinem Buch schreiben. Und so ist es! Deshalb habe ich die dann folgenden Abschnitte nicht als „Kapitel“ bezeichnet, sondern sie sind als „Beweislastaufnahmen“ bezeichnet. Dabei hoffe ich, dass ich eine vom Leser mit „sehr gut“ beurteilte „Quellenarbeit“ geleistet habe und aufzeigen kann, dass ich mit meiner Behauptung und mit meinem Urteilspruch „Martin Luther und seine (!) Kirche seien Hitlers Garant für den Holocaust gewesen“ nicht nur eine These aufstelle, sondern es faktisch belegen kann. Zumal ich auch nicht der erste bin, der dies von der Sache her so sieht.
„Nietzsche hat über die Deutschen gesagt: ‚Ein Volk, das sich der Intelligenz eines Luther unterordnet!‘ – Hitler ist kein Zufall, kein illegitimes Unglück, keine Entgleisung. Von ihm fällt ‚Licht‘ auf Luther zurück, und man muss diesen weitgehend in ihm wiedererkennen. Er ist ein echtes deutsches Phänomen.“ (Thomas Mann, Tagebucheintrag vom 20. Oktober 1937). –
Schon zu Lebzeiten Luthers gab es in Kirche und Staat einen bereits 1.400 Jahre alten Antijudaismus. Durch seine theologische Interpretation und heilsgeschichtliche auf Jesus Christus bezogene Herangehensweise an die „Judenfrage“ aber, ließ der Reformator den Antijudaismus zum religiösen "Antisemitismus“ werden. Weil die Juden Jesus nicht als ihren Messias akzeptieren, sind sie verdammt und verloren. Weil sie verdammt sind, sind sie des Teufels. Weil sie des Teufels sind, ist in ihnen rein nichts Gutes zu finden und selbst ihr Wille zur christlichen Taufe, ist ein Täuschungsmanöver. Das war dann nicht mehr nur religiös begründet, sondern auch schon rassistisch. Luther hat seine Aussagen wider die Juden nachträglich nie in Frage gestellt und auch nie widerrufen, sondern diese bis vier Tage vor seinem Tod öffentlich gepflegt.
Ich bin beileibe nicht der Erste, der dies feststellen muss. Viele Autoren vor mir haben den Sockel, auf den Luther seit 1517 gehievt wurde, abgetragen und den Lack der übermächtigen Figur Schicht für Schicht entfernt. Martin Luther hatte nicht „eben auch ein paar Schattenseiten“, wie seine Verehrer und Verteidiger bis heute meinen, sondern durch sein gesamtes öffentliches Leben (Reden, Handeln, Schreiben) von 1505 bis zu seinem Tod 1546 konterkarierte er das, was er ins Deutsche übersetzt hatte. Die Bibel.
Ihnen möchte ich mit meinem Buch erneut eine Stimme geben. Der Titel des Bandes und sein Cover mögen provozierend und für manchen evangelischen Christen gar blasphemisch sein. Doch die folgenden Seiten werden zeigen, dass ein Luther-Denkmal (denk mal nach) nicht nur nach Worms und Wittenberg gehört, sondern auch und gerade nach Dachau, Treblinka, Ravensbrück und Auschwitz!
Um auf Luthers letzte Predigt zurückzukommen. Im Januar 1546 kam Luther von Wittenberg nach Eisleben, um einen Streit in der Mansfelder Familie zu schlichten, was ihm auch gelang. Da es ihm aber gesundheitlich nicht gut ging, blieb Luther in Eisleben, wo er am 14. Februar 1546 einen Gottesdienst abhielt. Während der Predigt erlitt Luther einen Schwächeanfall, so dass er die Predigt abbrach und nur noch eine „Vermahnung wieder die Juden“ verlesen konnte. Der Predigttext war aus Matthäus 11: „Kommt her zu mir (Jesus) alle, die ihr mühselig und beladen seid, ich will euch erquicken.“
Und welch ein Widerspruch, welch ein Konterkarieren der schönsten aller Jesus Worte m Neuen Testament, wenn Martin Luther nun der Gemeinde folgende Worte vorträgt: „Wollen sich die Juden zu uns [nicht „zu Jesus“] bekehren und von ihrer Lästerung, und was sie sonst getan haben, ablassen, so wollen wir (dito) es ihnen gerne vergeben: wo aber nicht: so wollen wir sie auch bei uns nicht dulden, noch leiden.“ (zitiert bei Andreas Pangnitz, „Luthers Judenfeindschaft“).
Schon längst hätte ich mich mit dem Antisemitismus des Dr. Dr. Martin Luthers intensiv beschäftigen müssen. Spätestens ab dem Zeitpunkt wo klar war, in welcher prunkvollen (Qualität) und ausführlichen (Quantität) Weise die evangelische und christliche Welt gedachte, den großen Reformator 500 Jahre nach Veröffentlichung seiner 95 Thesen in Wittenberg zu feiern. Und nicht nur das Jahr 2017 sollte und musste für dieses „Hochamt“ herhalten, sondern die gesamten zehn Jahre zuvor wurden als „Jubeldekade für Luther“ ausgerufen und gefeiert. Das heißt, dieses Buch hätte schon vor zehn Jahren erscheinen sollen. Vielleicht aber waren die Zeit und auch ich dafür noch nicht reif.
Luther schickte nicht nur das Hab und Gut der Juden seiner Zeit und darüber hinaus, sondern auch sie selbst – vom Kleinkind bis zum Familienvorstand – in das Feuer. Und das, was nicht brennbar war, sollte mit Sand zugeschüttet werden. Geistig behinderte Kinder und Erwachsene waren für ihn nur ein „seelenloses Stück Fleisch“, das ebenso ins Feuer gehörte. So tat es denn auch Joseph Mengele 400 Jahre später, als er im Konzentrationslager Auschwitz ein gerade entbundenes Kind unter der Bettdecke der Mutter, die das Baby verbergen wollte, hervorzog, und direkt lebendig ins Feuer warf.
Sie alle – Juden und Behinderte - schrieb Luther dem Teufel zu, sie selbst alle waren für ihn Teufel. Das Wort „Teufel“ benutzte Martin Luther im Laufe seines Lebens sehr häufig. Und zwar all denjenigen gegenüber, die nicht mit seiner persönlichen theologischen, politischen und gesellschaftlichen Überzeugungen d’accord gingen. Vom Juden, der sich nicht auf den „dreieinigen Gott“ taufen lassen wollte, sondern an dem Einen, an „G’tt Jahwe“ (Jehova ist eine falsch vokalisierte Übersetzung) festhielt, über die Bauern samt ihrem Führer Thomas Müntzer, den Behinderten, bis hin zum Papst, waren sie alle – wie ich oben schon bemerkte - des Teufels Kinder und Teufel selbst, die auf das Ärgste und mit allen Mitteln zu bekämpfen und auszumerzen seien.
„Beliebt ist der Hinweis darauf, dass die schlimmsten antisemitischen Ausfälle Luthers aus seinen letzten Jahren stammen, so dass man zwischen einem judenfreundlichen frühen Luther, dem eigentlichen Reformator, und dem alten, verbitterten Judenfeind unterscheiden müsse. Diese Erklärung läuft jedoch darauf hinaus, die Katastrophe psychologisierend zu verharmlosen.“ (Andreas Pangritz in „Luthers Judenfeindschaft“, Seite 1)
Die Relativierung und Verharmlosung eines – wie ich feststellen muss - bis heute tödlichen Virus’ ging mir einfach zu weit, und ich begann mit meinen Nachforschungen. Und wie gesagt. Es war wesentlich schlimmer als geahnt. Unter der Prämisse meines Ergebnisses, hätte ein „Lutherjahr“ mit diesem „Jubelkonzept“ und eigener Briefmarke, niemals stattfinden dürfen. Und die davor liegende Dekade hätte vielmehr dazu genutzt werden sollen, nicht nur die Parallelität, sondern vor allem die Kausalität zwischen Luthers Antisemitismus’ und dem Holocaust“ herzustellen, es zuzugeben und aufzuarbeiten.
Die Evangelische Kirche (DEK) damals, wie heute die EKD, hat es nie vermocht, sich von Luther und seinem Antisemitismus bei gleichzeitiger Anerkennung von großer Schuld, zu distanzieren. Der EKD tut es vielmehr Genüge (Synode 2000), sich von dem Antisemitismus Adolf Hitlers und dem Versagen ihrer Kirche von 1932 (Reichstagswahlen im Juli und November) bis 1945 abzugrenzen, blendet jedoch aus, dass ohne Luthers Judenhass, den seine Kirche bereits in der Weimarer Republik weiter transportiert hatte, Hitler und die NSDAP niemals an die Macht gekommen wären, und somit die Shoa und der Holocaust gar nicht hätten stattfinden können.
"Luther war ein großer Mann, ein Riese. Mit einem Ruck durchbrach er die Dämmerung, sah den Juden, wie wir ihn erst heute zu sehen beginnen." (Zwiegespräche zwischen Adolf Hitler und mir, von Dietrich Eckart, München 1924; S. 34).
Diese einst von Adolf Hitler geäußerte Ansicht war deckungsgleich mit der Sicht der Evangelischen Kirche während und zum Ausgang der Weimarer Republik. Martin Luther war für sie ein von Gott gesandter Jesus 2.0, und ebenso war es nun auch Adolf Hitler, der von Gott gesandt war, um den Gläubigen den rechten Weg zu weisen und um das deutsche Volk zu retten. Vor allem, die sich aus der Evangelischen Kirche rekrutierenden „Deutschen Christen“ (DC) sahen Jesus – Luther – Hitler ebenbürtig in einer Reihe.
„Die Deutschen Christen (DC) waren eine rassistische, antisemitische und am Führerprinzip orientierte Strömung im deutschen Protestantismus, die diesen von 1932 bis 1945 an die Ideologie des Nationalsozialismus angleichen wollte. Sie wurde 1931 als eigene Kirchenpartei in Thüringen gegründet und gewann 1933 die Leitung einiger Landeskirchen in der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK). Mit ihrer Gleichschaltungspolitik und dem Versuch, durch die Übernahme des Arierparagraphen in die Kirchenverfassung Christen jüdischer Herkunft als Judenchristen auszuschließen, löste sie den Kirchenkampf mit anderen evangelischen Christen aus. Diese gründeten daraufhin im Mai 1934 die Bekennende Kirche, die die DC als Häretiker betrachtete und aus der Kirchengemeinschaft ausschloss.“ Quelle: wikipedia
Viele Historiker deuten Luthers Judenhass als taktische Maßnahme, um seine Reformation nicht zu gefährden. Eigentlich, so meinen sie, sei es keine angebliche Kehrtwende Luthers zum Judenhass, sondern ein sich „outen“ von dem, was schon immer und latent in ihm vorhanden war: Der Jude war für Luther lediglich ein Objekt, das zum Glauben an Jesus Christus zu missionieren sei. Für ihn war der Jude, solange er Jude war, kein von Gott geliebtes Individuum. Und ließ er sich nicht zum Christentum bekehren, dann zeige er sich als Parasit, der das Volk aussauge, und ließe so sein wahres Gesicht erkennen.
Luthers spätere und angebliche Nebel umnachteten Judenschriften (quasi „Ausrutscher“) wurden bereits zu seiner Zeit einige Male für lokale Pogrome gegen Juden benutzt. Antisemiten benutzten sie im Kaiserreich ab 1876 zur Ausgrenzung von Juden. Nationalsozialisten und „Deutsche Christen“ legitimierten und unterstützten damit die staatliche Judenverfolgung, besonders die Novemberpogrome von 1938. „Deutsche Christen“ forderten christlich getaufte Juden auf, ihre Gemeinschaft (= Kirche) zu verlassen, denunzierten sie oder schlossen sie von sich aus, und schickten sie somit ins KZ und in das sichere Gas!
Martin Luthers 450. Geburtstag am 10. November 1933 kam den Nationalsozialisten gerade recht. Nach der Machtergreifung der NSDAP im Januar 1933 (Hindenburg ernannte Hitler ohne Not zum Reichskanzler und meinte, wie auch von Papen, dass man Hitler nach zwei Monaten in „die Ecke gedrückt hätte, dass es nur so quietsche.“ - Wilfried von Bredow, Thomas Noetzel: Politische Urteilskraft. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2009), ließen sie den runden Geburtstag des Reformators mit einem „Deutschen Luthertag“ im ganzen Land feiern. „Für meine Deutschen bin ich geboren, ihnen will ich dienen“ – dieses Zitat Luthers aus der Zeit seines Aufenthalts auf der Wartburg 1521 (also in jungen Jahren) steht auf einer Gedenkplakette, die eigens für den Luthertag geprägt wurde. Es ist auch auf dem „Cover“ der „Richtlinien der deutschen Christen“ von 1932 zu finden.
In diesen Richtlinien heißt es unter anderem: (Quelle)
- Wir stehen auf dem Boden des positiven Christentums. Wir bekennen uns zu einem bejahenden artgemäßen Christus-Glauben, wie er deutschem Luther-Geist und heldischer Frömmigkeit entspricht. Wir wollen das wiedererwachte deutsche Lebensgefühl in unserer Kirche zur Geltung bringen und unsere Kirche lebenskräftig machen
- In der Judenmission sehen wir eine schwere Gefahr für unser Volkstum. Sie ist das Eingangstor fremden Blutes in unseren Volkskörper. Sie hat neben der Äußeren Mission keine Daseinsberechtigung. Wir lehnen die Judenmission in Deutschland ab, solange die Juden das Staatsbürgerrecht besitzen und damit die Gefahr der Rassenverschleierung und Bastardierung besteht. Die Heilige Schrift weiß auch etwas zu sagen von heiligem Zorn und sich versagender Liebe. Insbesondere ist die Eheschließung zwischen Deutschen und Juden zu verbieten.
- Wir sehen in Rasse, Volkstum und Nation uns von Gott geschenkte und anvertraute Lebensordnungen, für deren Erhaltung zu sorgen uns Gottes Gesetz ist. Daher ist der Rassenvermischung entgegenzutreten. Die deutsche Äußere Mission ruft auf Grund ihrer Erfahrung dem deutschen Volke seit langem zu: „Halte deine Rasse rein!“ und sagt uns, daß der Christus-Glaube die Rasse nicht zerstört, sondern vertieft und heiligt
Das!! ist nie von der Evangelischen Kirche aufgearbeitet worden. Im Gegenteil: Martin Luther wurde zehn Jahre lang gefeiert!
Aufgrund des verlorenen Weltkrieges von 1914 bis 1918, der „Dolchstosslegende“, in der das „bolschewistische und das internationale Judentum“ eine große und unsägliche Rolle spielten, dem Aufrüstungsverbot und der über hohen Reparationszahlungen (Versailler Vertrag), war auch ein Adolf Hitler 400 Jahre nach Martin Luther sehr verbittert und erzürnt, und hat dies alles nie verwunden. Diese tiefe innere Verwundung führte dazu, dass sein klares Urteilsvermögen so sehr litt, dass er sich dazu hinreißen ließ, das Buch „Mein Kampf“ zu schreiben, den Holocaust und seine Durchführung mit all seinen grausamen Nebenerscheinungen an 6.000.000 Juden zu befehlen, die höchstmögliche Härte gegen die Menschlichkeit zeigte, und darüber hinaus noch für den Tod von weiteren 44.000.000 Menschen hauptverantwortlich war.
Das alles sei zwar sehr schlimm, doch wenn man bedenkt, dass Hitler enttäuscht, verhärtet, geistig nicht klar war, dann muss man verstehen, dass er so geredet, geschrieben und gehandelt hatte. Vorsicht: Satire!
Das jedenfalls wäre das Ergebnis der Luther-Logik hinsichtlich der Entstehung Hitlers Antisemitismus’. Damit wäre das, was Hitler und seine Gefolgsleute 400 Jahre später den Juden, den Sinti und Roma, den Homosexuellen, den Politischen angetan hatte, ein Verhalten, das nach unserem nachträglichen Verständnis verlange, und also nicht mehr als ein entschuldbarer „Vogelschiss“ in der Geschichte Deutschlands sei. Die AfD lässt herzlich grüßen.
Es muss festgestellt werden, dass Luther mit seiner Reform der Kirche auf mindestens der halber Strecke stehen geblieben ist. Er war ein Doktor der Theologie und kannte nicht nur die Schriften des Alten Testamentes, sondern auch die des Neuen Testamentes, vom Evangelium des Matthäus bis hin zum Brief an die Hebräer und der Apokalypse des Johannes. Er hatte sie alle in die deutsche und damit für sich und seine Zeitgenossen unmissverständliche Sprache übersetzt, und dennoch an der Institution „Kirche“ in ihrer Pyramidenform und den monetären Berufen des Pastors, Pfarrers und Bischofs festgehalten.
Bereits die erste Kirche ab dem ersten und zweiten nachchristlichen Jahrhunderts hätte sich von dem Priesterkult abwenden müssen. Das Amt des „Priesters“ stammt aus den antiken, den „heidnischen“ Religionen („Heide“ = aus dem isländischen stammendes Wort für „nordgermanischen Nichtchristen“ = heiðin; aus christlicher Sicht der Zustand, nicht zu einer der monotheistischen Religionen zu gehören) . und wurde vom Volk Israel und dem späteren Judentum übernommen. Doch bereits die Propheten des Alten Testaments erhoben immer wieder ihre Stimme gegen die Priester!. So predigt der Prophet Hosea: „Doch nicht irgendwer wird verklagt, nicht irgendwer wird gerügt, sondern dich, Priester, klage Ich an. Am helllichten Tag kommst du zu Fall ... Mein Volk kommt um, weil ihm die Erkenntnis fehlt, weil du die Erkenntnis verworfen hast ... Sie, die Priester, sie nähren sich von der Sünde meines Volkes und sind gierig nach seinen ruchlosen Opfern ..." (Hosea 4,8)
Es ist der immerwährende geistige Kampf "Prophet contra Priester, contra Pfarrer und contra Pastor". Es ist das Geschäft mit Sünde, Schuld, Vergebung, das sich für die Priester und Pastoren, Bischöfe, Kardinäle und Papst bis heute als sehr lukrativ erwiesen erweist. „Wenn du zu Gott (zurück) willst, wenn du nach dem Tod ewig bei IHM weiterleben möchtest, dann nur mit meiner Vermittlung. Und da dies das Wertvollste ist, was ein Mensch besitzen kann, habe ich es verdient, (!) von diesem Vermittlerdienst auch meinen Lebensunterhalt zu bestreiten und mir darüber hinaus Wohlstand und Luxus anzuhäufen.“ (Siehe dazu den deutschen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst 2013) Schöne und einleuchtende These – aber beileibe keine göttliche!
Wer weiterlesen möchte, kann das hier tun ...
Bitte beachten Sie die Urheberrechte, danke!
Tempo3️⃣0️⃣: Süffisanz, Ignoranz, Asphaltraspeln und leere Versprechungen, "pflastern" den Ravensburger Lärm-Weg / Ein Vorbild für Friedrichshafen?
- Auch Fahrradfahrer/innen müssen sich an "Tempo 30" halten - aber kein Blitz wird sie dazu zwingen können ...
24. Okt. 2024
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Stefan Weinert
Während in der Bodenseestadt Friedrichshafen noch rechtliche Prüfungen anstehen und unter den Bürgern und Gemeinderäten Bedenken bestehen, die allerdings im Unterschied zu Ravensburg ernst genommen werden, ist sich die Türmestadt mit ihren drei Bürgermeistern absolut, unanfechtbar, unangreifbar und unfehlbar sicher. Tempo 30 ganztags auf den Durchgangsstraßen ist alternativlos und von der EU abgesegnet. Welch ein böser Irrtum und administrativer Fauxpas!
In der FN-Ausgabe der "Schwäbischen Zeitung" gibt es sogar einen Leserbrief aus Ravensburg zu diesem Thema. Dort heißt es: (Markierungen vom Blogger)
"Nun ist auch Friedrichshafen aktiv dran, diese fragwürdige EU- Regelung umzusetzen. An dem Vorgehen in FN gefällt mir, dass der entsprechende Ausschuss mit einem Fachberatungsunter nehmen die konkrete Umsetzung angeht. In Ravensburg wurde die Umsetzung, mit der Information, dass es keine andere Wahl gegenüber der EU gibt, beschlossen .... Nach meiner Meinung und Erfahrung sollte der Verkehr an den Hauptstrecken flüssig bleiben und nicht tagsüber dahin schleichen. Vor diesem Hintergrund sollte die Umsetzung angegangen werden. In manchen Wohngebieten kann man das verstehen und ist die Regelung sicher sinnvoll. An Hauptstraßen, die außer Gewerbe weniger Anwohner haben schon kaum, an Bundesstraßen durch Städte schon gar nicht. Ich habe an einigen Strecken mir Tempo-Vergleiche gemacht und da kommen mehrere Minuten mehr Fahrzeit gegenüber einer Tempo 50 Regelung zusammen. Diese Mehrzeiten bezahlen wir natürlich bei Anfahrten von Handwerkern, etc. mit." (SZ FN vom 19.10.24, Seite 15)
Das sind genau auch die Argumente der Petitionen aus Ravensburg und ich vermute, der Schreiber hat die Texte gelesen. Doch in den Ravensburger drei Rathäusern wird darauf nicht gehört. Und das wird auch in Zukunft vermutlich (mit Fragezeichen) und nach meinen Ravensburger Erfahrungen (!) auch bald so in Friedrichshafen der Fall sein. Dann nämlich, wenn der bisherige Erste Bürgermeister Simon Blümcke (2015 bis 2024/25?) sein Amt als OB - oder soll ich sagen "Papst" - am Hafen antreten wird. Wenn es so kommen sollte kann ich nur sagen: Die Häfler/innen samt der sechs Mitkandidaten wollten es so, denn Warnungen gab es genug!
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E-Mail heute Morgen an siehe unten:
Petition(en) gegen "Tempo 30 an 24/7" auf Ravensburger Durchgangsstraßen -- 2. Erinnerung der Bitte um Eingangsbestätigung
| 241024 um 10:04 (vor 2 Stunden) | |||
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Damit ich es juristisch und verwaltungsfachlich und im Sinne der EU-Charta "Bürgerrechte" richtig formuliere, bitte ich
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3️⃣ wichtige Regeln, statt "3️⃣0️⃣ Nothelfer" --- Entlarvung des unsinnigen "Tempo 30 an 24/7" auf den Ravensburger Durchgangsstraßen ...
Ein Feuerwerk (150 dB) ist nicht etwa nur dreimal so laut wie Regenfall (50 dB), denn dB ist keine lineare Skala, sondern eine logarithmische. Die Steigerung von 80 Dezibel auf 81 Dezibel ist viel größer als die Steigerung von 7 Dezibel auf 8 Dezibel. Je höher der Wert selbst, desto höher der Unterschied zwischen zwei Dezibel-Werten. Eine Erhöhung des Schalldruckpegels um 10 dB wird vom menschlichen Ohr als Verdoppelung der Lautstärke wahrgenommen. Also ist ein Feuerwerk ??? lauter als der Regenfall. Auflösung ganz unten ...
Von Stefan Weinert
Lärm, Krach, überlauter Schall (LKS) - sie alle gehören seit Erfindung von Dampfmaschine, Automobil, Flugzeug und Rockmusik zu unserem Alltag. Um LKS gänzlich zu vermeiden, müssten wir ihn aus unserem Umfeld verbannen, was aber - zum Beispiel im Straßenverkehr durch Verlagerung an die Peripherie der Städte und Kommunen - nur teilweise gelingen kann. Aber immerhin ist es möglich. Doch bei LKS geht es leider nicht nur um den Straßenverkehr, sondern auch um den Arbeitsplatz, den Haushalt und überhaupt das gesamte menschlichen Umfeld.
- Deshalb muss man/frau sich intelligente Maßnahmen zur Minderung von LKS einfallen lassen, was auch einer logischen und klugen Priorisierung und Reihenfolge von LKS-Vermeidung (Chronologie) beinhaltet. Darum soll es hier gehen. Und ehrlich gesagt: Tempo 30 an 24/7 innerstädtisch gehört nicht dazu. Vor allem nicht dann, wenn das seit Jahrzehnten erprobte Prinzip der LKS-Bekämpfung zuvor nicht bedacht und umgesetzt wurde.
Maßnahmen gegen Lärm, Krach und überlauter Schall müssen (am Beispiel "Verkehrslärm")
a) zunächst und an erster Stelle an der Quelle ihrer Ausbreitung ergriffen werden;
Die Automotoren sind heute nicht mehr das eigentliche Problem von LKS, vor allem seit Einführung der E-Technik. Es sind die Autoreifen mit ihrer Vibration beim Fahren. Abgesehen von dieser Lärmbelästigung sollte man/frau wissen, dass in Deutschland jährlich rund 100.000 Tonnen Reifenabrieb in die Umwelt gelangen; davon 70.000 in den Boden und 20.000 Tonnen in die Gewässer.
Lärmoptimierter Asphalt (LOA, bis zu minus drei Dezibel), Flüsterasphalt (bis zu minus fünf Dezibel);
das Benutzen von "leisen Reifen", denn rauer Asphalt trägt immer zur Lautstärke eines rollenden Reifens bei. Um dieses Rauschen auszugleichen - wenn die zuständigen Behörden keinen LOA oder Ähnliches auf die Straßen aufbringen - haben viele Reifenhersteller immer leisere Reifenmodelle mit spezifischen asymmetrisch angeordneten Profilblöcken entwickelt (Verwendung von speziellem Dämmstoff auf der Innenfläche des Reifens). Diese Reifen ermöglichen eine stark messbare = signifikante Lärmreduzierung von zwei bis drei Dezibel (mehr als Halbierung von LKS) nicht nur für die "Außenwelt", sondern auch im Innenraum des Fahrzeugs.
Es muss an dieser Stelle noch einmal klar und deutlich darauf hingewiesen werden, dass jedwede Lärmschutzmaßnahme, welche in ihrer Gesamtumweltbilanz keinen Gewinn oder gar rote Zahlen generiert, kontraproduktiv ist. In diesem Fall ist es das "Tempo 30" an 24/7 explizit auf innerstädtischen Durchgangsstraßen. Denn diese Maßnahme mag zwar LMS vermindern (zwei bis drei Dezibel), erhöht jedoch nachweisbar den CO2-Ausstoß (negative Ökologie) auf selber Strecke, und bremst zudem den ökonomischen Faktor Zeit = Geld aus.
b) dann zweitens auf ihrem Schallausbreitungsweg; gemeint ist damit die Wegstrecke von der Schallquelle zum "Schallempfänger" =Fußgänger, Fahrradfahrer, Anwohner
Hier sind es Schallschutzwände, Schallwälle und Gabionenzäune oder -Wände;
Innerhalb von Städten und Gemeinden sind verschiedene Arten von Lärmschutzwänden möglich. Diese können aus Beton, Holz, Steinen oder Metallen bestehen, oder aber auch aus transparenten Werkstoffen wie Kunststoff oder Glas. Dabei spielen bei der Auswahl Funktionen, Topografie und die Optik eine große Rolle, denn das Landschafts- oder Stadtbild und die Wohnqualität und Wohlbefinden sollen nicht unter diesen Maßnahmen leiden.
Es gibt inzwischen ein speziell für Lärmschutzwände entwickeltes Acrylglas. Es bewirkt eine hohe Luftschalldämmung und schützt die dahinterliegenden Bereiche wirksam vor Lärm – bei höchster Transparenz. Je nach Stärke der Platten sind Schalldämmmaße von bis zu 35 dB möglich – was einer erheblichen Schallreduzierung entspricht.
c) und drittens, am Ort ihrer Wirkung; damit sind vor allem die Anwohner, Anrainer von "lauten Straßen" gemeint;
zu bedenken ist: je mehr in a) investiert wird, desto weniger ist b) notwendig - und je mehr in a) und b) investiert wird, desto überflüssiger werden beispielsweise schalldichte Fenster sein. Aber auch die helfen in Tropennächten nicht ...
Während bei LKS unbedingt die Reihenfolge der Maßnahmen a - b - c zu beachten sind, gilt noch die dazugehörende "TOP-Regelung".
Bei der Lärm-Krach-Schall-Bekämpfung haben
Technische Maßnahmen den Vorrang (siehe oben wie beschrieben), darauf folgen die
Organisatorischen Maßnahmen (Kreisverkehre, Überlandlösungen, wo sinnvoll: Tunnel, Fahrverbote für Motorräder in der Stadt, etc.), und
Personenbezogene Maßnahmen (am Arbeitsplatz Ohrenschützer; Anwohner: schalldichte Fenster ...)
... Ein Feuerwerk ist 1.014-mal so laut wie ein Regenfall.
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Rechtliches zu "Tempo 30 innerorts & ganztägig" - Wann? Wie? Wo? Warum?
Petition gegen "Tempo 30 innerorts & ganztags" - seit dem 15.10.24 sind schon weitere 60 Unterschriften zusammengekommen. Bitte unterschreiben auch Sie, vielen Dank!
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Geschwindigkeitsbeschränkungen werden oft zusammen mit dem Zusatzzeichen “Lärmschutz” (Zusatzzeichen 1012-36) aufgestellt, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmpegelwerte überschritten sind.
Blogger: Im Falle der Stadt Ravensburg und der ab dem 4. November 2024 geltenden "30 km/ganztags frage ich mich, wo die Werte a) zulässig Werte und b) an den jeweiligen Straßen *) gemessene Werte c) Datum der Messungen einzusehen sind? Oder handelt es ich hier nur um Bürgerbeschwerden "es ist mir zu laut" oder vage Einschätzungen der Stadtverwaltung etc.? Denn dann wäre die Anordnung rechtswidrig.
*)
- Knollengraben Tempo 30 nachts ab 4. November 2024
- Bavendorf Tempo 30 ganztags ab 4. November 2024
- Dürnast Tempo 30 ganztags ab 4. November 2024
- Hindenburgstraße Tempo 30 ganztags ab 4. November 2024
- Weißenauerstraße Tempo 30 ganztags ab 4. November 2024
- Georgstraße Tempo 30 ganztags ab 4. November 2024
- Karlstraße Tempo 30 ganztags ab 4. November 2024
- Zwerger-/Olgastraße Tempo 30 ganztags ab 4. November 2024
- Ziegelstraße Tempo 30 ganztags ab 4. November 2024
- Seestraße Tempo 30 ganztags ab 4. November 2024
- Jahnstraße Tempo 30 ganztags ab 4. November 2024
Immer wieder ist dabei zu hören, dass bei Temporeduzierungen aus Lärmschutzgründen zwingend die Zusatzzeichen “Lärmschutz” (Zusatzzeichen 1012-36) unter jedem Zeichen 274 (Tempo 30) angebracht werden müssen. Ansonsten wäre die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht richtig angeordnet. Vereinzelt wird sogar die Ansicht vertreten, dass die angezeigte Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht beachtet werden muss, wenn das Zusatzzeichen “Lärmschutz” nicht unter dem Zeichen 274 angebracht wurde.
Da aber ist ein Irrtum, der sich dann in Form einer saftigen Geldbuße bemerkbar macht. Durch das Zusatzzeichen “Lärmschutz” erhält der Verkehrsteilnehmer lediglich einen Hinweis, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund des Schutzes der Wohnbevölkerung vor Lärm aufgestellt wurde (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.1988 – Ss (Z) 296/87 (177/87), NZV 1989, 159).
Der Verkehrsteilnehmer wird demnach darüber informiert, welches der Grund für die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung war (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.1988 – Ss (Z) 296/87 (177/87), NZV 1989, 159).
Anders gesagt: Das Zusatzzeichen “Lärmschutz” dient lediglich der Erläuterung, warum die angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung erforderlich ist.
Das zusätzlich angebrachte Schild mit der Aufschrift “Lärmschutz” hat keine konstitutive Bedeutung für die Wirksamkeit der angeordneten Verkehrsbeschränkung. Es hat hinsichtlich der allein durch Zeichen 274 angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung keinerlei Regelungsgehalt. Insofern ist die – vom AG angenommene – Vergleichbarkeit mit einer Schilderkombination von Zeichen 274 und Zusatzschild “Bei Nässe” nicht gegeben. (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.1988 – Ss (Z) 296/87 (177/87), NZV 1989, 159)
Die durch das Verkehrszeichen “Zulässige Höchstgeschwindigkeit” (Zeichen 274) bereits wirksam angeordnete Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit wird durch das Zusatzzeichen “Lärmschutz” (Zusatzzeichen 1012-36) nicht berührt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.1988 – Ss (Z) 296/87 (177/87), NZV 1989, 159).
Das Zusatzzeichen “Lärmschutz” (Zusatzzeichen 1012-36) enthält weder eine allgemeine Beschränkung der durch Zeichen 274 getroffenen Anordnung, noch enthält es eine allgemeine Ausnahme von ihr (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.1988 – Ss (Z) 296/87 (177/87), NZV 1989, 159).
Oftmals wird das Verkehrszeichen “Zulässige Höchstgeschwindigkeit” lediglich am ersten Aufstellort zusammen mit dem Zusatzzeichen “Lärmschutz” angebracht. Wird Zeichen 274 entlang des Streckenverbotes wiederholt, wird dagegen die Geschwindigkeitsbeschränkung ohne das Zusatzzeichen “Lärmschutz” aufgestellt.
Quelle: https://www.stvo2go.de/geschwindigkeitsbeschraenkung-zusatzzeichen/
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Wo Tempo 30?
Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone oder die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für eine Straße oder einen Abschnitt darf nicht willkürlich angeordnet werden. Gründe für eine solche Beschränkung gibt es aber einige. In Wohngebieten mit vielen Fußgängern und Radfahrern kann Tempo 30 ebenso angezeigt sein wie an Straßenabschnitten mit besonderer Gefahrenlage oder einem hohen Unfallrisiko. Auch der Lärmschutz oder der Schutz vor Abgasen kann dieses Tempolimit rechtfertigen. Und rund um sensible Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Krankenhäuser oder Altenheime werden Sie regelmäßig den Fuß vom Gas nehmen müssen. Die Entscheidung über die Anordnung eines Tempolimits trifft die jeweilige Behörde vor Ort.
Zone oder nichtEin wesentlicher Unterschied besteht zwischen einer Tempo-30-Zone und einer „einfachen“ Geschwindigkeitsbeschränkung. Eine Tempo-30-Zone wird regelmäßig insbesondere in Wohngebieten eingerichtet und soll vor allem die dortigen Fußgänger und Radfahrer schützen. Außerdem soll die Zone nur in Abschnitten mit wenig befahrenen Straßen zulässig sein laut § 45 Absatz 1c Straßenverkehrsordnung (StVO). In einer Tempo-30-Zone werden Sie keine Ampeln, keine Fahrstreifenbegrenzungen und keine benutzungspflichtigen Radwege finden. Lediglich Ampeln zum Schutz von Fußgängern sind in Tempo-30-Zonen zulässig, die vor dem 01. November 2000 angeordnet wurden. Und: In der Tempo-30-Zone gilt rechts vor links! Als Beschilderung werden Sie ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen 274.1) finden, das am Ende der Zone mit Zeichen 274.2 wieder aufgehoben wird. In der Zone selbst finden Sie in aller Regel keine weiteren Schilder, die Sie auf das Tempolimit hinweisen. Auch wenn Sie in einer Tempo-30-Zone von einer Straße auf eine andere abbiegen, gilt das Limit weiter. Eine Tempo-30-Zone ist außerdem nur innerorts zulässig.
StreckenabschnittDie Behörde hat aber auch die Möglichkeit, durch ein Tempolimit-Schild die zulässige Höchstgeschwindigkeit für eine Straße oder einen Straßenabschnitt einzurichten. Hierfür muss immer ein konkreter Grund wie beispielsweise eine Gefährdungslage vorliegen. Gekennzeichnet wird das Tempolimit durch das Zeichen 274.53 und wieder aufgehoben mit dem Zeichen 278.53. Außerdem endet das Tempolimit, wenn Sie die Straße verlassen und die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht wiederholt wird. Umgekehrt hebt weder eine Einmündung noch eine Kreuzung das Tempolimit auf. Daher sollen die Schilder nach solchen Abschnitten wiederholt werden.
Die Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h ist auf Hauptverkehrsstraßen meist nicht sinnvoll, aber keinesfalls verboten. Befindet sich direkt an solch einer Straße eine Grundschule, kann das Tempolimit durchaus sinnvoll sein.
Zur Kasse bitteÜberschreiten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Ein hartnäckiger Rechtsirrtum geht dahin, dass Sie insbesondere in einer Tempo-30-Zone mit einem höheren Bußgeld rechnen müssen als sonst. Das ist so nicht richtig. Es gelten dieselben Bußgelder wie bei jeder anderen Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts auch. Daher kommt es für die Höhe des Bußgeldes nur auf die konkrete Überschreitung an und nicht, ob Sie in einer Tempo-30-Zone bei entsprechenden Einzelschildern oder dem allgemeinen Limit von 50 km/h innerorts zu schnell waren.
Tempo 30 mit ZusatzzeichenUnter vielen Tempo-30-Schildern finden Sie ein Zusatzzeichen wie beispielsweise Lärmschutz. Bei einigen dieser Zeichen handelt es sich nur um eine höfliche Erklärung, um die Akzeptanz der Beschränkung zu erhöhen. Manche Zeichen schränken das Tempolimit aber auch ein. So zum Beispiel, wenn Sie eine zeitliche Begrenzung darunter entdecken. Außerhalb dieser Zeiten gilt die Beschränkung dann nicht. Und manchmal werden Sie vergeblich auf die offizielle Aufhebung des Limits durch ein Schild warten. So zum Bespiel, wenn Sie unter dem eigentlichen Schild ein Zusatzschild mit einer Längenangabe mit Pfeilen daneben finden (Zusatzzeichen 1001). Dann wissen Sie, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung z. B. nur für die nächsten 200 Meter gilt. Oder das Zusatzschild weist auf eine besondere Gefahrenquelle hin wie eine scharfe Kurve oder einen Fußgängerüberweg. Dann endet das Tempolimit automatisch, wenn die Gefahrenstelle passiert wurde.
Quelle: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/wichtige-verkehrsregeln/rund-um-tempo-30#:
FOTO-RENNSTRECKE-RAVENSBURG: "Die Stadt kassiert ganz ungeniert und fleißig, hältst DU dich Tag und Nacht nicht an Tempo 30."
Petition gegen "Tempo 30 innerorts & ganztags" - seit dem 15.10.24 sind schon weitere 50 Unterschriften zusammengekommen. Bitte unterschreiben auch Sie, vielen Dank!
---------------------------------Stefan Weinert
Es sind nun nur noch 14 Tage eines einigermaßen flüssigen Straßenverkehrs auf Ravensburgs Haupttangenten. Mein Taxifahrer, den ich vor zwei Tagen darauf ansprach, wusste von dem nun drohenden Tempolimit Tag & Nacht rein gar nichts - und da ist er nicht der einzige. Ich wollt's ja auch nicht glauben und bin von selbigen abgefallen, als ich von dem - meiner persönlichen Meinung nach - undemokratischen und EU-widrigen Beschluss der Stadt Ravensburg hörte. Aber: Ab dem übernächsten Montag, dem 4. November 2024, soll es zum Ausbremsen sowohl der Autofahrergeduld, als auch Verhinderung eines vernünftigen Klimakonzept kommen. Denn C02+++ sind garantiert.
Ganz richtig: Verlierer sind Du und ich, Gewinner ist die Ravensburger Stadtverwaltung, denn sie wird versuchen, im Rahmen von "30/24/7", ordentlich abzukassieren. Wie ganz richtig bereits vor 13 Jahren die Ravensburger Polizei bemerkte *) - da ging es "nur" um Tempo 30 von 22 bis 6 Uhr - ist es und wird es schwierig sein, das Ganze zu kontrollieren. Es sei denn, die Stadtverwaltung stellt weitere immobile "Blitzer" auf und/oder generiert weitere mobile Ordnungsamt-Hüter/innen für diese Aufgabe.
*) Die Polizei meldete bereits im Vorfeld Bedenken an, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Überwachung dieser Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Natürlich kosten Radarfallen und neues Personal Geld, doch dafür hat man/n jede Menge davon gespart, in dem auf LOA, Flüsterasphalt, Kreisverkehre und Lärmschutzwände verzichtet wurde - und in die Fallen werden im Laufe der Jahre jede Menge an Mäusen gehen respektive fahren! Kleiner Trost: Ein Foto "gratis".
1. Handy weglegen; 2. Haare richten; bitte lächeln; Gas geben. Foto und Rechnung folgen. - Stadtverwaltung
Apropos 14 Tage: Sollten die entsprechenden Verkehrsschilder tatsächlich ab dem 4. November 2024 an den für die Geschwindigkeitsbeschränkungen im Sinne von "Tempo 30 von 0:00 bis 24:00 Uhr" vorgesehenen Straßen aufgestellt sein *), bleibt dem Bürger der Widerspruch beim Regierungspräsidium Tübingen (RPT), aber es muss nicht immer der Blogger sein. Das RPT wird den Widerspruch vermutlich ablehnen, was dann eine mögliche Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen zur Folge haben könnte. Aber ob sich das Ganze angesichts der schlimmen Weltlage wirklich lohnt? Das ist zu bezweifeln!!
*) Vermutlich wird bei den schon stehenden Schildern lediglich die zeitliche Begrenzung (Zusatzschild) entfernt, respektive fehlen die Zusatzschilder mit zeitlicher Begrenzung bei den neu aufgestellten.
RAVE: 😥"Überlandlösung" verrottet seit acht Jahren in den Schubladen der Bürgermeister. Ein Verkehrstunnel ist angesichts der Elektro-mobilen und KI-gesteuerte Zukunft und aus Kostengründen nicht nur nicht vertretbar, sondern auch hyper-obsolet.
völlig losgelöst von Realitäten - sub somnio
Verehrte Leserschaft,
man/frau muss versuchen, es sich vorzustellen, was in unserem "Ländle" so abgeht. Das ist manchmal nicht so einfach und benötigt eine gehörige Portion von Vorstellungskraft.
Am 15. November 2016 - also vor knapp acht (8) Jahren, hatte ich eine Petition ins Netz gestellt, welche sowohl an den damaligen Ravensburger Gemeinderat als auch an dessen Vorsitzenden Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp gerichtet war.
In dieser Petition schlage ich der Ravensburger Stadtverwaltung, dem Verkehrsministerium und dem Regierungspräsidium vor, endlich von dem Vorhaben "Molldietetunnel" abzusehen, und stattdessen eine von mir so benannte "Überlandlösung" (ÜLL) in Angriff zu nehmen. Das Regierungspräsidium hat von meinem Anliegen erfahren - wohl aber eher durch meine Cc-Mails oder direkten Kontakt zum Herrn Regierungspräsidenten.
Von der Ravensburger Stadtverwaltung (OB Rapp war da bereits sechs Jahre im Amt; EB Blümcke ein Jahr und zwei Monate; und Baubürgermeister Bastin zwei Jahre) kam weder eine Eingangsbestätigung noch wurde die Petition beschieden.
Ein Jahr nach dem Einreichen meiner Petition - auf der herbstlichen Oberschwabenschau 2017 - verkündete der damals schon nicht mehr ganz grüne MP Winfried Kretschmann, der Spaten für den "Molle" werde nun bald in den Ravensburger Boden gerammt. Da nützt es auch nichts, wenn August Schuler sen. 2026 wieder Landtagskandidat sein will, um auf einem eventuellen Foto vom Spatenstich dabei zu sein. Denn der wird nicht kommen, auch nicht, wenn der junge Herr Sitta stattdessen in den landtag einziehen wird, was ich begrüßen würde.
Als ich Ende März 2023 - übrigens zum wiederholten Male (2021 auch schon) - erneut auf diese Petition hingewiesen hatte, schrieb ich:
"Eigentlich sollte der (sic.: Molldietetunnel) sich laut Winfried Kretschmann (so auf der "Oberschwabenschau" 2017) längst im Bau befinden. Doch heute (Ende März 2023) heißt es plakativ, aber doch irgendwie peinlich, sinngemäß: Baubeginn vielleicht und eventuell ungefähr 2028." (siehe unten)
Im Jahr 2019 hatte ich dazu einen kritisch gehaltenen offenen Brief an den Herrn Regierungspräsidenten - den ich persönlich sehr schätze - geschrieben. Dieser Brief ist in dem Petitionstext (siehe unten) eingearbeit.
Es lohnt sich, den Text der Petition durchzulesen, da ich dort klar darlege: Ein für die elektromobile und KI-gesteuerte Zukunft gegrabener Tunnel, der zudem 20 bis 25-Mal so teuer wie eine Überlandlösung sein wird, ist nicht nur nicht vertretbar, sondern auch hyper-obsolet.
Für jene, denen es zu viel Mühe macht, die Petition aufzurufen, unten der Volltext, welcher in den zurückliegenden Jahren verständlicherweise aktualisiert und ergänzt wurde.
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Der Petitionstext: (Die Petition ist übrigens immer noch gültig und kann unterschrieben werden)
Liebe Mitbürger/innen aus und um Ravensburg und darüber hinaus!
Es ist kaum zu glauben. Aber die Mär vom "Molldietetunnel" bei und unter Ravensburg wird immer wieder aufgetischt. Erst gestern wieder durch ein oberschwäbisches Medium. Und es ist auch kaum zu glauben, dass ich bereits im November 2016 - also vor 6 Jahren und 4 Monaten diese Petition gegen einen solchen Tunnel ins Leben gerufen hatte.
Eigentlich sollte der sich laut Winfried Kretschmann (so auf der "Oberschwabenschau" 2017) längst im Bau befinden. Doch heute heißt es plakativ, aber doch irgendwie peinlich, sinngemäß: Baubeginn vielleicht und eventuell ungefähr 2028.
Schon im November 2016 hatte ich eine Überlandlösung vorgeschlagen, die auch machbar und rund 20-mal billiger wäre, als die teure Röhre unter der Veitsburg. Wie Sie unten sehen, habe ich die Petition mehrfach überarbeitet und neu terminiert.
Das Regierungspräsidium in Tübingen sollte endlich mal Schluss mit dem Narrativ vom all-erlösenden Tunnel machen. Das wäre die Forderung, die ich dieser Petition heute noch hinzufüge.
Ravensburg, 30. März 2023
Stefan Weinert, Sozialaktivist und Blogger
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Ravensburg, 31. Januar 2021
Liebe Umweltfreund/innen, liebe Mitstreiter/innen,
die vorliegende Petition hatte ich ursprünglich bereits vor knapp vier Jahren entworfen, und immer wieder erneuert und aktualisiert. Inzwischen hat sich in Sachen "Umweltschutz" in Ravensburg rein nichts getan (im Sinne von "etwas tun"). Ja, es gibt eine Ravensburger Klimakommission, ja es gibt genügend Pläne und Verlautbarungen, doch das einzige "Grün" in Ravensburg, sind der "Grünspan" und Schimmel an den Wänden des Ravensburger Umweltamtes. Deshalb haben in Ravensburg auch jüngst junge Aktivist/innen einen Baum besetzt, um auf die sich nach unten bewegende Spirale ( Katastrophe) aufmerksam zu machen. Einen Tunnel unter der Ravensburger "Molldiete" (Ravensburger Hausberg) zu graben, anstatt eine wesentlich kostengünstigere großräumige periphere Lösung ins Auge zu fassen, ist fossilem und unverantwortlichem Tagträumen der Verantwortlichen geschuldet und hat rein gar nichts mit Vision, Mobilitätsentwicklung und Enkeltauglichkeit zu tun.
Deshalb unterschreiben Sie/ihr bitte diese Petition, danke!
Stefan Weinert, 31. Januar 2021
>>> Baumbesetzung in Ravensburg: https://ravensburger-spectrum.mozello.de/ravensburg/params/post/2581836/baumcamp-weg---ultimatum-da
ERST NACHDENKEN - DANN PLANEN !!!
EIN MOLLDIETETUNNEL VOR 40 JAHREN - JA
HEUTE - ANGESICHTS DER MODERNEN UND ZUKÜNFTIGEN MOBILITÄTSENTWICKLUNG = UNFUG UND KONTRAPRODUKTIV
DESHALB:
Die Unterzeichner*innen dieser Petition sprechen sich gegen den Bau des geplanten Ravensburger Molldietetunnel aus und favorisieren stattdessen vielmehr eine umgehende Überlandlösung zur Entlastung der Stadt Ravensburg und eine Implementierung von Kreisverkehren an den entscheidenden Verkehrsknoten in der Stadt Ravensburg. Das "Vabanquespiel Molldietetunnel", wo wirklich alles aufs Spiel gesetzt wird, lehnen wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition ab.
Offener E-Brief an den Herrn Regierungspräsidenten Klaus Tappeser, Regierungspräsidium Tübingen (24.10.19)
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Tappeser,
ich schreibe Ihnen heute als zwar äußerst kritischer, aber auch engagierter Bürger der Stadt Ravensburg.
Was den seit vielen Dekaden erdachten und gewünschten "Molldietetunnel" anbetrifft, hatte ich - angesichts der aktuellen und visionär-realistischen Mobilitätsentwicklung - auf ein Umdenken im Regierungspräsidium Tübingen (RPT) und der Stadtverwaltung Ravensburg gehofft. Doch nun - so entnehme ich es der hiesigen Presse - haben die PLANUNGEN für den Tunnel tatsächlich und unwiderruflich begonnen.
In diesem Zusammenhang wundert mich übrigens sehr, dass es keinen einzigen im Ravensburger Gemeinderat vertretenen Politiker/in gibt, der/die dieses Ansinnen offen und öffentlich in Frage stellt und gestellt hat. So bleibt es dann wieder einmal an einem "Querbürger", sich - gut recherchierend, realistisch und visionär und auf Fakten beruhend denkend - zu Worte zu melden. Natürlich bin ich da nicht der Einzige, der so denkt - wohl aber der einzige, der es sich traut, zu äußeren und damit auch polarisiert, was aber seitens der Stadtverwaltung hier vor Ort - wie ich heute an anderer Stelle lese - keinesfalls erwünscht ist. Kein wunder also, dass ich am öffentlichen Pranger stehe. Aber weich gespülte Meinungen sind - wie Sie wissen - nicht meine Sache.
Wenn Sie heute in der "Schwäbischen Zeitung" aus Ihrer Presseerklärung wie folgt zitiert werden: "Der Molldietetunnel als Ortsumgehung wird für eine erhebliche Reduzierung des Durchgangsverkehrs sorgen und somit zu einer deutlichen Entlastung der Bürger von Lärm, Schmutz und Luftschadstoffen beitragen," (Zitat-Ende), dann muss ich Ihnen - auch wenn ich nur ein kleiner Bürger bin - leider widersprechen. Nun werde ich aber keinesfalls meine Gebetsmühle bemühen und alles wiederholen, was ich in E-Mails an Sie und auch in meiner entsprechenden Petition dargelegt und schriftlich fixiert habe. Nur dieses - ein solches Projekt wäre vor 50 oder 40 Jahren noch zeit adäquat gewesen - nicht aber ist es das für die 2030er und 2040er Jahre, wo PKW und LKW Wasserstoff betrieben (siehe die aktuellen Wirtschafts- und Börsennachrichten) und vielleicht auch noch Elektro und Solar betrieben, leise und extrem schadstoffarm bzw. -frei, auf und auch über den Straßen fahren und fliegen werden. Zudem würde eine jetzt (2020) gewollte Überlandlösung, mit nur fünf bis zehn Prozent der Tunnel-kosten zu Buche schlagen. Wobei jeder weiß, dass 110 Millionen Euro "Stand heute" für den Tunnelbau nicht reichen werden. Erfahrungswerte zeigen, dass es 180 bis 220 Millionen Euro sein werden.
Natürlich werde ich Sie und schon gar nicht die Ravensburger Stadtverwaltung umstimmen können - denn das darf in einer Demokratie niemals geschehen, selbst wenn es der Vernunft angemessen wäre - und das konnte auch nicht die Intention meiner Zeilen heute sein.
"Wir wollen mehr Demokratie wagen," [http://www.demokratisch-links.de/mehr-demokratie-wagen-2] ist, was mich treibt.
Ich verbleibe mit den besten Grüßen und Wünschen an Sie,
Ihr Stefan Weinert
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DAS IM FOLGENDEN VORGETRAGENE "BÜNDEL VON ARGUMENTEN" DARF VON DEN VERANTWORTLICHEN IN STUTTGART, TÜBINGEN UND RAVENSBURG NICHT LÄNGER IGNORIERT WERDEN!
DESWEGEN: UNTERSCHREIBEN AUCH SIE BITTE DIESE PETITION! DANKE!!
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Guten Tag,
vor 30 Monaten hatte ich diese Petition gestartet. Ich habe meine Meinung zu diesem Moloch, der 110 Millionen Euro und mehr verschlingen wird, nicht geändert. Im Gegenteil - je mehr Zeit ins Land geht, um so deutlicher wird, dass der Molldietetunnel wider jede Vernunft ist, wider die moderne Mobilitätsentwicklung spricht und die Stadt Ravensburg vom Rest der zukünftigen Welt abhängen wird.
Was die finalen Kosten anbetrifft, sind einige unsichere Wirtschaftsdaten, die jährlichen Inflationsraten und vor allem die geotechnische Daten nicht berücksichtigt. Allein aber schon aufgrund der typischen Diskrepanz zwischen der "Ravensburger Kostenschätzungen für Projekte" einerseits und der tatsächlichen Kosten nach Fertigstellung der Projekte in den vergangenen Jahre muss davon ausgegangen werden, dass das Tunnelprojekt "Molldiete" schon allein deshalb am Ende mindestens 160 Millionen Euro [plus der verteuernden unsicheren Daten, siehe oben = 200 bis 300 Millionen] kosten wird. Und gleichgültig, wer die Kosten trägt (Land und/oder Kommune), es sind Steuergelder!!
Stefan Weinert, 4. September 2019
Exkurs:
Ein Tunnelmeter kostet das 20-fache eines Bundesstraßenmeters.
Der geplante zweispurige Autotunnel unter der Ravensburger Molldiete wird nach aktuellen offiziellen Schätzungen 110 Millionen Euro kosten. Fertig gestellt wird er sein - so hieß es ursprünglich - im Jahre 2042 oder auch erst 2045. Vorausgesetzt, die aktuellen Wirtschaftsdaten bleiben in den kommenden Jahren so wie dato. Neuerdings wird jedoch davon gesprochen, dass der Tunnel auch schon 2035 fertig gestellt sein könnte, da der Beginn des Planungsverfahren um ein paar Jahre auf Ende 2019 vorgezogen wurde. Der Molldietetunnel in einer Länge von cirka 3600 Metern soll die Stadt Ravensburg vor allem vom Durchgangsverkehr von Friedrichshafen/Tettnang; Biberach, Wilhelmsdorf und Markdorf kommend auf die B 32 nach Wangen (A 96/A 7) und umgekehrt entlasten. Der Beginn des Tunnels liegt geplant beim "Möbelhaus Rundel" am südwestlichen Rand der Stadt Ravensburg und soll oberhalb vom Knollengraben (Osten) auf die B 32 nach Wangen stoßen.
Die Schwäbische Zeitung berichtete folgendes: >>Wie lange würde der Bau dauern? Das lässt sich schwer sagen. Baubürgermeister Dirk Bastin geht von vier bis fünf Jahren aus. Ein Problem: Niemand kennt den Untergrund. Da es sich um eine Eiszeitmoräne handelt, rechnet man mit einem hohen Anteil von Geröll in den oberen Schichten und weicheren Ton- oder Sandsteinschichten darunter. Dass man auf Granit stößt, hält Bastin für sehr unwahrscheinlich. Die porösen oder weichen Schichten haben Vor- und Nachteile. Einerseits komme man mit einer bergmännischen Baumaschine gut durch, andererseits sei eine aufwändige Hangsicherung notwendig, um Einstürze und Rutschungen zu vermeiden. Leidvolle Erfahrungen haben die Anwohner im Ravensburger Süden bereits bei der Erweiterung des Möbelhauses Rundel 1999 gemacht. Damals kam es zu erheblichen Schäden an manchen Häusern im umliegenden Wohngebiet." (13.4.16) Seit dem gibt es diesbezüglich keine neuen bzw. günstigere Erkenntnisse.
Der geplante Molldietetunnel soll wie gesagt 3,6 Kilometer lang sein. Aufgrund der Tatsache der Bodenbeschaffenheit "unter Tage" wird man nur sehr langsam voran kommen: zehn Meter bohren und zehn Meter absichern, bevor es weiter geht. Sollte von beiden Seiten gebohrt werden, wird sich zwar die Bauzeit halbieren, die Kosten aber werden sich bei zwei gleichwertig ausgerüsteten und mit Personal besetzten Teams zumindest gleich hoch sein. --- Zwar mag der Tunnel nach etwa vier bis sechs (2-3) Jahren gebohrt sein, doch es wird noch einmal Jahre dauern, bis die ersten Autos von A nach B rollen können.
Die Baukosten würden sich übrigens durch die aufwändigen Kosten zur Absicherung mindestens noch einmal verdoppeln, wenn nicht gar verdreifachen. Dann wären wir schon bei 330 Millionen Euro. Dabei weiß niemand, wie viele Meter eine bergmännische Baumaschine pro Tag schaffen wird. Wie gesagt hängt das von der Beschaffenheit des Abraums ab. Die Tunnelbohrmaschine "SUSE" (TBM S-738) beim Projekt "Stuttgart 21" schafft 45 Meter pro 24-Stunden-Tag. Sie wird elektrisch betriebene, ist 120 Meter lang und 5700-PS stark und umfasst auch eine Förderschnecke für den Abraum. Die aus mehreren zehntausend Teilen zusammengesetzte Bohrmaschine kostet zwischen 30 und 100 Millionen Euro in der Herstellung. Nach vier bis fünf Jahren Bohrarbeit ist ihre Lebensdauer ausgereizt Eine solche TBM S-738 wird für Ravensburg wegen ihrer Größe nicht in Frage kommen. Und nicht zu vergessen die Sauerstoffzufuhr für das Bauteam und die hohen Stromkosten, die Wartungskosten für die Maschine.
Stattdessen favorisieren die Unterzeichner dieser Petition eine Überlandlösung, die wesentlich kostengünstiger und berechenbarer sein wird. Der Neu-Bau von einem (1) Meter zweispurige Überlandstraße kostet derzeit cirka 1.000 Euro. Bei der gedachten Überlandlösung mit einer Gesamtlänge von maximal 35 Kilometer, kämen auf den Steuerzahler Kosten von 35 bis 40 Millionen Euro zu. Selbst wenn an bestimmten Stellen Lärmschutz installiert werden müsste, blieben die Kosten immer noch unter 50 Millionen Euro.
Natürlich müsste die Stadt Ravensburg in Stuttgart einen neuen Antrag stellen, damit die Überlandlösung in den nächsten Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wird, und gleichzeitig den jetzigen Plan fallen lassen bzw. zurück ziehen. Bei einer möglichen Einsparung von 100 bis 200 Millionen Euro öffentlicher Steuergelder, kann auch ein Verkehrsminister nicht den Kopf in den Sand stecken.
Sollte der Tunnel tatsächlich 2042/45 [2035] eröffnet werden, gibt es dann kaum noch einen PKW, einen Bus und einen LKW, der mit fossilen Brennstoffen betrieben wird. Insofern ist der Molldietetunnel ein Projekt, dass ins Leere läuft, weil das Abgasargument pro Tunnel entfallen sein wird. Außerdem werden Tesla und Co. bereits ab Ende der 2020er Jahre ihre PKW-tragenden Drohnen anbieten, die die Autos unserer Enkelkinder von West nach Ost und Nord und Süd kostengünstig ÜBER die Molldiete befördern werden. Das sind keine "hirnlose Utopien" oder Spinnereien, sondern bereits heute in Teilen der Welt Realität und Fakt bzw. in der erfolgreichen Erprobungsphase! Man schaue sich auch die aktuelle Autowerbung in der BRD an, die jetzt schon mit der KI (Künstlichen Intelligenz) liebäugelt.
Natürlich wird auch die Umsetzung der vorgeschlagenen Überlandlösungen einige Jahre benötigen. Deswegen ist es notwendig, den sofortigen Bau von Kreisverkehren an den Ravensburgern Hauptverkehrsknoten in die Wege zu leiten und dann auch in absehbarer Zeit zu implementieren.
die Kreisverkehre haben vier (4) Vorteile gegenüber den mehr armigen Ampelanlagen:1) Der Straßenverkehr wird insgesamt wesentlich flüssiger und damit leiser und ärmer an NOx/CO². 2) Kreisverkehre generieren etwa zehnmal weniger Unfälle, als Ampelanlagen. 3) Durch die Kreisel werden teurer "Flüster- und/oder der lärmoptimierter Asphalt" überflüssig. 4) Durch die weggefallenen Ampeln und den nicht mehr notwendigen Steuerungscomputer samt Bedienungspersonal werden nicht nur Energie, sondern auch erhebliche Kosten gespart.
(c) Stefan Weinert, Ravensburg - 4. September 2019 / 24. Oktober 2019
"SCHNECKE3️⃣0️⃣" für RAVE: Polizei meldet Bedenken an: Schilderwald und fehlende Akzeptanz bei Autofahrern - IHK sieht Verschlimmerung der Verkehrssituation - "Was gestern noch galt, stimmt schon heut oder morgen nicht mehr." !!
Ravensburg - via E-Mail an
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Tappeser,
Blogartikel
Stefan Weinert, Ravensburg, 18.10.24
Wohlgemerkt 01: Bei der folgenden Meldung handelt es sich um eine vom 8. Januar aus dem Jahre 2012, und ich fand Sie heute morgen (18. Oktober 2024) im ewigen Netz (Internet), das nichts vergisst unter
https://www.b30oberschwaben.de/news.html&newsid=3478&mode=singleview. Der Text dieses Artikels siehe unter *)
Vorsichtshalber habe ich mir davon ein Foto gemacht, falls diese Seite womöglich auf komische Weise verschwinden sollte.
Und wohlgemerkt 02: Es handelt sich hier um das Ansinnen der Stadt Ravensburg im Jahre 2 von OB Dr. Rapp nicht um eine Tempolimit für 24 Stunden am Tag, sondern "lediglich" um das nächtliche. Und dennoch, gab es damals recht nachvollziehbare Bedenken von Polizei, Regierungspräsidium und IHK (drei mächtige Protagonisten, Meinungsmacher und Entscheidungsträger), welche jetzt - wo es heißt: Ab dem 4. November 2024 gilt auf den Ravensburger Durchgangsstraßen von 00:00 bis 24:00 Uhr "Tempo 30" - nicht mehr zu hören sind, jedenfalls nicht von Herrn Uwe Stürmer, dem aktuellen Polizeipräsidenten, nicht von Herrn Klaus Tappeser, dem aktuellen Regierungspräsidenten - jedenfalls soweit ich mich persönlich erinnern kann - und auch nicht von Herrn Sönke Voss, Hauptgeschäftsführer der IHK Bodensee-Oberschwaben.
Das Einzige was geblieben ist, ist die fehlende Akzeptanz unter den Autofahrern, den Taxiunternehmen, der Dienstleistungsbetrieben, den Busunternehmen und vieler, vieler ~~~ anderer mehr. Aber weder die Öffentlichkeit, noch diese Protagonisten der Straße, werden angehört, gehört und ernst genommen. Im Gegenteil.
Die Stadt Ravensburg hat meiner persönlichen Meinung nach mehrere Möglichkeiten des Lärmschutzplanes übersprungen respektive erst gar nicht ausprobiert.
Meine entsprechende Gegenpetition von 2021, welche ich vor wenigen Tagen erneut und aktualisiert an die Ravensburger Stadtverwaltung gesendet habe, wurde damals nie bestätigt (Eingang), noch wurde sie je bearbeitet.
*)
Die markierten Stellen von mir
Im vergangenen Sommer [2011] hatte der Gemeinderat einstimmig für die Umsetzung des Lärmaktionsplans im Bereich Straßenverkehr votiert. Als Sofortmaßnahme wurde dabei eine Reihe von neuen Tempolimits zwischen 22 und 6 Uhr beschlossen. Das Regierungspräsidium Tübingen, das den Beschluss genehmigen muss, teilte zunächst mit, dass es großflächige nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen für rechtswidrig erachte und daher ablehnen werde, ruderte dann aber zurück. Inzwischen gilt es als wahrscheinlich, dass das nächtliche Tempolimit kommen wird.
Die Polizei meldete bereits im Vorfeld Bedenken an, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Überwachung dieser Geschwindigkeitsbeschränkungen. Zudem warnte sie vor einer Ausweitung des Schilderwaldes sowie einer geringen Akzeptanz durch die Autofahrer.
Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben kritisierte die Ravensburger Gemeinderatsentscheidung hart. Tempolimits verschlimmerten die Situation, anstatt sie zu verbessern, da vermehrtes Bremsen und Anfahren und das Fahren in niedrigeren Gängen mit höherer Drehzahl zu erheblichem Lärm führten.
In der Nachbarstadt Friedrichshafen gilt bereits seit dem 15. September [2012] ein nächtliches Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde auf Abschnitten der B 31 zwischen dem Maybachplatz und Fischbach. Kontrolliert wird die Einhaltung über drei neue stationäre Blitzer. ..."
"Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. Juli [2022] die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der Stufe 3 verabschiedet. Herzstück des Plans ist die Einführung von Tempo 30 ganztägig auf zentralen Straßen des Stadtgebietes. Weil auch die Busfahrpläne angepasst werden müssen, können die Geschwindigkeitsbeschränkungen erst frühestens Ende 2023 umgesetzt werden. [daraus wurde: Ende 2024]
Grund für die Aktualisierung des Lärmaktionsplans sind rechtliche Vorgaben der Europäischen Union und des Bundes. [???] ]Zu viel Lärm macht krank. Die Stadt wird daher zum Handeln verpflichtet, wenn die Lärmwerte im Straßenverkehr an bestimmten Straßen zu hoch sind.
Ein wirksames Instrument den Lärm zu verringern ist nach wissenschaftlichen Aussagen, wenn die Autos nicht mehr so schnell fahren. Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h allgemein als besonders geeignet vorgegeben. Andere Maßnahmen, wie zum Beispiel der Einbau von so genanntem Flüsterasphalt oder anderem baulichen Lärmschutz reichen nicht aus."
- Gerade zum letzten Absatz dieses angeblich "wissenschaftlichen" Statements ist zu sagen, dass nicht nur die IHK 2012 dem widersprochen hat (siehe oben), sondern dass auch viele Wissenschaftler dies anders sehen, und die Ravensburger Stadtverwaltung schon fast böswillig die höhere CO2-Generierung unterschlägt. Die Tatsachenbehauptung "der Einbau von so genanntem Flüsterasphalt oder anderem baulichen Lärmschutz reichen nicht aus" ist juristisch angreifbar (!!), denn diese Maßnahmen wurden erst gar nicht (außer Teststrecke "Frauentorkino/Ecke Zeppelinstraße") ergriffen. Oder wo sind wissenschaftlich erarbeitete empirisch belegte Gutachten, dass LOA, Flüsterasphalt und Lärmschutzwände explizit nicht ausreichen? Wo?
Aber ganz offensichtlich hat sogar das RP in Tübingen diesem - meines persönlichen Erachtens - rechtswidrigen Verhalten zugestimmt, denn ansonsten könnte die Ravensburger Stadtverwaltung dieses Vorhaben nicht bereits in gut 14 Tagen umsetzen, oder sehe ich das falsch? -
Soweit der heutige Blogartikel von Stand 10:30 Uhr am 18.10.24 ...
Mit freundlichen Grüßen, Stefan Weinert
Ich bitte nochmals höflich um Eingangsbestätigung meiner Petition von dieser Woche. Danke!
Ravensburg: "Tempo 3️⃣⭕ des nachts und tags" ist das Ergebnis verfehlter Umweltpolitik und fehlenden systemischen Denkens und Handelns der Stadtspitze ...
Der Lärm in Ravensburg soll entscheidend reduziert werden. Denn Lärm macht krank, Lärm schwächt die Konzentration, Lärm ist lebensfeindlich und mindert Wohn- und Aufenthaltsqualität. Allerdings gilt dies laut (!) den tiefgreifenden und professionellen Erkenntnissen der drei Bürgermeister der Turmstadt und der Mehrheit des ebenso qualifizierten "alten" Gemeinderates, ausschließlich für den durch den KFZ-Verkehr generierten Lärm. Jedwede andere Quelle von Lärm und Lärm (man/frau kann auch "Krach" dazu sagen) des extra-Strassen Ursprungs, hat demnach keinen krankmachenden und lebensfeindlichen und umweltbedingten Einfluss auf den Menschen. Im Gegenteil: Er wird noch gefördert, wie zum Beispiel durch die jährlich wiederkehrenden Feuerwerke zum Rutenfest oder an Silvester. Wir kommen noch drauf zurück
In der geplanten Aktion "3⭕ nachts und tags", die in drei Wochen begonnen werden soll, werden lediglich einige zu vernachlässigende Symptome bekämpft, nicht aber die Ursachen aus der Um-Welt geschaffen.
Achtung Satire:
Das nennt mann (!) wohl ganzheitliches und systemisches Denken der Bürgermeister, welches sich nicht in Details verliert, verliert, und sich an ihnen festbeißt, um dabei die Gesamtzusammenhänge nie aus den Augen zu verlieren. Wie gesagt: Dieser Satz war Satire, liebe Leser/innen. Denn von alle dem, ist in Bezug auf das Thema, bei der Stadtverwaltung und Gemeinderat absolut nichts wiederzuerkennen, im Gegenteil!
Dabei weiß doch eigentlich jeder an verantwortlicher Stelle, dass Lärmschutz auch immer gleich Klimaschutz und Klimaschutz immer gleich Lärmschutz sein muss. Denn BEIDES gehört zur Umwelt, unserer Umwelt; und wir - DU und ich - sind die "Umwelt", die geschützt werden muss.
- Da gibt zum einen die verkehrsträgerorientierten Handlungsfelder, die bedacht werden müssen und welche die folgenden sind:
- Radverkehr
- der Fußverkehr -
- der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV)
- der Kraftfahrzeugverkehr
- Zum zweiten müssen aber auch querschnittsorientierte Handlungsfelder interdisziplinär bedacht werden, was mit zum systemischen Denken und Handeln gehört, wenn mann (!) denn wirkungsvoll und nachhaltig Mensch, Fauna und Flora (auch die drei gehören zusammen) schützen will. Denn auch diese drei gehören untrennbar zusammen
- Lärmschutz (und zwar umfassend und nicht nur auf Straße bezogen)
- Klima- und Umweltschutz
- Straßenraumgestaltung - Neuverteilung des Straßenraums mit Reduzierung der Kfz-Verkehrsfläche sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
- Verkehrssicherheit
- Inter- und Multimodalität
- Elektromobilität
- Barrierefreiheit
- Mobilitätsmanagement
- Institutionelle Struktur und Zusammenarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung
Mit einfachen Worten: Auch das Thema "Lärm" muss global - gemeint in Bezug auf den "Mikrokosmos" Ravensburg - gesehen und angegangen werden. Wird es aber in der Türmestadt nicht. Immer nur bruchstückhaft, isoliert, detailversessen und detailfokussiert, schilder- und schildahaft, wird dieses und werden andere Probleme angegangen. Heute und gestern. Und vor allem - wo war und ist hier die Öffentlichkeitsbeteiligung?
In der Folge führe ich ein paar Punkte auf, die sowohl Lärmquellen außerhalb des Straßenverkehrs darstellen, als auch Ursachen des Lärms speziell auf den Straßen nennen, die aber allein durch "30" nicht behoben werden können.
- Müssen die Blaulichtsirenen der Sanka wirklich dermaßen und immer (z. B. bei großen Verkehrslücken, die es aber bei "30" nicht mehr geben wird, und des nachts) angestellt und so laut sein, dass man/frau sich die Ohren zuhalten muss, um nicht um sein Gehör fürchten zu müssen?
- Und ist es nicht höchst widersprüchlich und unangebracht, wenn sich ein nächtlicher Diskobesucher (120 dB) am nächsten Morgen bei der Stadtverwaltung über den nächtlichen "Lärm" (12,5 % des Disco-Lärms) auf der "Schussenstrasse" beschwert, weil er/sie nicht schlafen konnten?
- Warum wurden beim und um den Bahnhof nicht großflächig Parkmöglichkeiten für Pendler und andere ÖPNV-Nutzer geschaffen, sondern ein weiteres Hotel gebaut und ein nutzloser "Schussenstreifen" geplant?
- Was ist mit dem nächtlichen Lärm von März bis Oktober auf der längsten Theke Oberschwabens (Südlicher Marienplatz), in der Markstraße oder beim "Irish Pub"?
- Gibt es genügend Lärmschutz für die Anwohner der Bahnstrecke, wenn nachts ein Güterzug mit bis zu 90 dB (doppelt so laut wie starker Straßenverkehr) die Siedlung am Deisenfang und andere tangiert?
- Warum hält mann (!) am Traum (!!) des "Molldietetunnels" fest, statt schon längst eine Überlandlösung, die den innerstädtischen Verkehr mächtig reduziert, angegangen zu sein?
- Und was ist mit den beiden obligatorischen Feuerwerken Mitte und Ende des Jahres, die einen Lärm von 64-facher Stärke des Rush-Hour-Verkehres generieren? *)
- Und - hallo ganzheitliches Denken - was ist mit dem bis zu 30 Prozent erhöhten CO2-Ausstoß bei Tempo 30, den vorprogrammierten Staus und Blockaden für die "Blaulichter"? Da helfen auch keine Sirenen von 160 dB!
- Wo ist die Förderung des ÖPNV zu Niedrigstpreisen oder gar kostenlos für Schüler/innen (Elterntaxis), für Rentner/innen (TAXIS) und überhaupt für jeden und für den ländlichen Raum im Speziellen?
- Wo ist das Radwegenetz (nicht aufgemalte Radstreifen), um ein sicheres und hohes Fahrradaufkommen zu garantieren und zu fördern?
- Seit Schließung des Bad Waldseer Krankenhauses, hat das Helikopter-Tiefflug-Aufkommen in der Nordstadt (auch nachts) zugenommen. Bis zu 130 dB sind das! Presslufthammer B...B...Berhard.
- Kreisverkehre statt Ampeln mit Stopp & GO. Nachgewiesen das beste Steuerungsmittel für Lärmschutz und für Klimaschutz und für Umweltschutz.
- Die äußerst nervigen "Laubbläser" und "Grünschnittbläser" (90 dB), welche einem den gesammten Samstag Mittag verderben können ...
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Ein Feuerwerk (Rutenfest, Silvester ...) ist 64-Mal so laut wie der Straßenverkehr auf der Gartenstrasse zur Rush-Hour.
Lesen Sie dazu - inclusive der Petitionen gegen "Tempo 30/24/7":
- Ravensburg im Tempo 30 - Offener Brief an die "Schwäbische Zeitung"
16. Okt. 2024 - Tempo 30 --- Ab hier hilft nur noch beten ... Ein Rückblick ... 1.123 Unterschriften gegen 24/7/30 ...
16. Okt. 2024 - Oberschwäbischer Spaß - oder demokratischer Ernst? Tempo 🔴30 innerorts 24/7?
15. Okt. 2024
Um es kurz und bündig und mit dem verbalen Skalpell zu beschreiben: Tempo 30 Tag und Nacht auf den Ravensburger Durchgangsstraßen ist das Ergebnis einer verfehlten Umweltpolitik und dem fehlenden systemischen und/oder weitsichtigen Denken und Handeln gerade der drei Bürgermeister in den zurückliegenden zehn (10) Jahren.
Tempo 30 tags und nachts in Ravensburg - NIEMALS! ⏪ Bitte diese Petition unterschreiben (auch das ist Beteiligung der Öffentlichkeit)