315 - Was, wenn Friedrich Merz morgen keine Mehrheit als Kanzler erhält - Szenarien der Möglichkeiten ...
- Der folgende Artikel beleuchtet das Szenario, in dem selbst im dritten Wahlgang keine relative Mehrheit für Friedrich Merz bei der morgigen Kanzlerwahl erzielt wird und das politische System dadurch in einen schwerwiegenden Stillstand gerät. Weiter wird beschrieben, dass in einem solchen Fall der Bundespräsident zunächst versuchen würde, einen Kompromisskandidaten ins Rennen zu schicken. Scheitern diese Verhandlungen, stünde letztlich als verfassungsrechtlich letzter Ausweg die Auflösung des Bundestages und damit Neuwahlen im Raum. Das unterstreicht, wie eng und fragil Koalitionsmehrheiten in Krisenzeiten sein können und wie das Grundgesetz Mechanismen vorsieht, um einen Stillstand zu überwinden – so, dass spätestens durch Neuwahlen wieder handlungsfähige Mehrheiten herbeigeführt werden müssen.
- Neben dieser juristischen und prozeduralen Betrachtung regt der Artikel auch dazu an, über die tieferen politischen Implikationen nachzudenken. Eine solche Situation hätte unmittelbare Auswirkungen auf das öffentliche Vertrauen, die Stabilität der Regierungsarbeit und könnte den Druck auf die politischen Akteure enorm erhöhen. Es würde nicht nur gezeigt werden, dass selbst kleine Abweichungen in der Stimmenverteilung zu einer massiven politischen Krise führen können, sondern auch, dass die Suche nach einem breiten politischen Konsens in der Praxis oftmals komplizierter und zeitintensiver ist als es die Theorie vermuten lässt
Verehrte Leserschaft,
Der formale Ablauf der Kanzlerwahl in Deutschland geht so. Nach dem Grundgesetz wird der Kanzler in mehreren Wahlgängen gewählt: In den ersten beiden Wahlgängen benötigt ein Kandidat eine absolute Mehrheit (das heißt mehr als die Hälfte aller Bundestagsabgeordneten, in der aktuellen Situation 316 Stimmen). Sollte Merz in diesen Wahlgängen nur 315 Stimmen erhalten – bedingt durch Enthaltungen oder gezielte Gegenstimmen einiger Koalitionsangehöriger – würde er formal nicht die erforderliche absolute Mehrheit erreichen.
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Das Ergebnis führt dann automatisch in einen dritten Wahlgang, in dem die relative Mehrheit reichen würde. Erhielte Merz weiterhin die meisten Stimmen – in diesem Szenario 315 –, so würde er schlussendlich vom Bundespräsidenten zum Kanzler ernannt werden. Es handelt sich dabei also um einen verfahrensrechtlichen Lösungsmechanismus, der einen festgefahrenen politischen Stillstand im Bundestag zumindest formal überbrückt.
Ist denn das nur Theorie, oder könnte es tatsächlich passieren? Betreffen der praktischen Wahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios berichten einige politische Beobachter und Medienanalysen von Unsicherheiten innerhalb der Koalition. So haben etwa Stimmen aus investigativen Analysen bereits darüber spekuliert, dass innerparteiliche Differenzen – etwa unzufriedene Fraktionsmitglieder, aber auch kritische „rote“ Abgeordnete – dazu führen könnten, dass Merz in den ersten beiden Wahlgängen knapp hinter der notwendigen Mehrheitszahl zurückbleibt. Diese Berichte stützen sich zwar oft auf hypothetische Überlegungen und interne politische Dynamiken, weisen jedoch darauf hin, dass gerade in solch brisanten Zeiten selbst wenige abweichende Stimmen zu einer verlängerten Regierungsbildungszeit führen können.
Sollte also Friedrich Merz – aufgrund von internen Koalitionsstreitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten – in den ersten beiden Wahlgängen nicht die absolute Mehrheit erreichen und lediglich 315 Ja-Stimmen erhalten, würde die Wahl in den dritten Wahlgang übergehen. Dort könnte er, wenn er als Kandidat die meisten Stimmen erzielt, zum Kanzler ernannt werden, auch wenn er nicht die ursprüngliche absolute Mehrheit erreicht. Dieses Szenario wird übrigens aktuell in der Medien- und Fachöffentlichkeit breit diskutiert, da sie verdeutlichen, wie fragil selbst vermeintlich stabile Mehrheiten sein können. Es gibt also durchaus Hinweise und Spekulationen, dass genau ein solches Szenario eintreten könnte – wenn auch keinesfalls garantiert.
Was in der Geschichte der BRD noch nie geschehen ist: Wenn auch im dritten Wahlgang – in dem normalerweise der Kandidat mit der höchsten Stimmenzahl (also die relative Mehrheit) ausreicht – keiner der Vorgeschlagenen (in diesem Fall ist es nur Merz) klar als Sieger hervorgeht oder insbesondere Merz nicht mehr Stimmen als alle anderen erhält, gerät die Situation in einen verfassungsrechtlich bedenklichen Stillstand.
Alternative Kandidaten: Das parlamentarische System sieht vor, dass nicht zwangsläufig nur der ursprüngliche Kanzlerkandidat zur Wahl steht. Scheitert Merz, könnte es passieren, dass andere Parteien oder Fraktionen einen anderen Kandidaten ins Spiel bringen – jemanden, der in der Stimmenverteilung die Führung übernimmt. In einem solchen Fall würde dieser Kandidat die relative Mehrheit erreichen und als neuer Kanzler vorgeschlagen werden. Das ist ein Weg, über den ein Patt überwunden werden kann, bevor es zu drastischeren Maßnahmen kommt.
Politisches Patt und neue Wahlen: Wenn sich jedoch überhaupt keine Konstellation finden lässt, bei der irgendein Kandidat auch nur relativ mehr Stimmen als die übrigen erhält – etwa, weil alle Stimmen auf sehr eng beieinanderliegende Ergebnisse verteilt wären oder wenn gerade entscheidende Fraktionen komplett blockieren –, dann hätte das weitreichende Konsequenzen. In einem solchen Fall sieht die verfassungsrechtliche Notlösung vor, dass der Bundespräsident weitere Wege prüfen muss. Zum einen könnte er versuchen, einen Kandidaten zu nominieren, der einer parteiübergreifenden Einigung eher Rechnung trägt. Bleibt dieser Versuch jedoch erfolglos, ermöglicht das Grundgesetz dem Bundespräsidenten letztlich, den Bundestag aufzulösen, so dass Neuwahlen angesetzt werden. Diese Option dient als Mittel, um einen andauernden Regierungsstillstand zu überwinden und zumindest neu gestimmte Mehrheiten herbeizuführen.
Historische und theoretische Perspektive: In der bisherigen parlamentarischen Praxis in Deutschland kam es noch nicht zu einem solchen extremen Szenario, da schon die dritte Wahlrunde mit der relativen Mehrheitsregelung gerade dafür geschaffen wurde, eine Entscheidung herbeizuführen. Das beschriebene hypothetische Szenario – in dem sogar die relative Mehrheit nicht erreicht wird – signalisiert aber eine äußerst tiefe politische Spaltung. Einige politische Analysten und Medien (etwa in Beiträgen, wie sie auch bei Telepolis diskutiert wurden) führen aus, dass ein solches Szenario zwar theoretisch möglich ist, aber in der Praxis wegen des enormen institutionellen Drucks und der bereits etablierten Kompromissfindung praktisch kaum erwartet wird.
In summa: Sollte also Friedrich Merz – oder ein anderer Kandidat – im dritten Wahlgang keine relative Mehrheit erreichen, steht unserem Grundgesetz zufolge als letztmögliche Option die Auflösung des Bundestages und damit eine Neuwahl bevor. Alternativ würde der Bundespräsident versuchen, einen Kandidaten zu finden, der eine breitere Zustimmung im Parlament genießt, um einen Regierungsstillstand zu vermeiden. Dieses Szenario wäre ein deutliches Zeichen tiefgreifender politischer Spaltungen und würde die Krise der Regierungsbildung belegen.