Magdeburg 👉 "Wer nur einen Menschen tötet, der tötet die ganze Welt." (Koran) - Ärzte ringen um das Leben Vieler- 👉 2014 Gefährderansprache, ohne Einstufung als Gefährder ...
Wenn jemand einen Menschen tötet, so ist es, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben schenkt, so ist es, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben geschenkt.
Der Koran Sure 5 Vers 32
Es war geplant, Taleb A. mit der so genannten "Gefährderansprache" zu konfrontieren. Was a) zeigt, dass er den deutschen Sicherheitsbehörden sehr wohl als ein "Gefährder" galt, b) die Ansprache aber (angeblich) unterlassen wurde! Aktualisiert!! Wie sich nun herausstellte, fand diese Ansprache 2014 doch statt, der "Angesprochene" wurde aber dennoch nicht als Gefährder eingestuft. ...
(bei der Pressekonferenz nach der Tat, hatte keiner der hohen Anwesenden von Polizei und Hilfsdiensten anscheinend davon Kenntnis)
... Und der Polizeipräsident (!) von Ravensburg persönlich ergänzt: "Man habe dort die Präsenz erhöht, 'aber wenig Sinn darin gesehen, baulich mehr zu machen."
Blogger
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Stefan Weinert
Am Samstagabend ist im Dom an die Opfer des Anschlags erinnert worden. Nicht weit davon entfernt – am Hasselbachplatz – versammelten sich zur selben Zeit rund 2.000 Menschen zu einer Demonstration aus der rechtsextremen Szene, so berichtet es mdr.de Bei dieser Demonstration haben sich Journalisten nicht ausreichend durch die Polizei geschützt gefühlt. Schon vor Beginn der Kundgebung hätten sich Journalisten vor Ort um ihre Sicherheit gesorgt, weil ihnen das Polizeiaufgebot für die Art der Mobilisierung in rechten Netzwerken als zu niedrig erschien, heißt es von den beiden Verbänden. Es habe Bedrohungen gegeben – dazu gehörten neben verbalen Äußerungen auch Griffe in Kameras. Ein Fotojournalist aus Sachsen sei von Demonstrationsteilnehmern mehrfach geschubst, getreten und geschlagen worden. Die Polizei habe zwar versucht, Journalistinnen und Journalisten in sichere Bereiche zu bringen, von dort sei eine Beobachtung der Demo aber kaum bis gar nicht möglich gewesen, kritisieren die Presseverbände.
Über Taleb A., den Amokfahrer von Magdeburg, der seit März 2020 als Facharzt für Psychiatrie im Maßregelvollzug Bernburg angestellt war, gibt es nun wohl berechtigte Zweifel, was seine Qualifikation als Arzt anbetrifft. Von seinen Kollegen wurde er Dr. Google genannt, weil er vor jeder gestellten Diagnose im Internet recherchieren musst. Grundsätzlich habe er habe seine Visiten allein gemacht und Gespräche mit anderen Mitarbeiter/innen vermieden. Einige Patientinnen und Patienten hätten sich zudem geweigert, von ihm behandelt zu werden. (a.a.O.)
Wie nun das "Handelsblatt" berichtet, gab es vor dem Amtsgericht Rostock 2013 eine Verurteilung des Iraners - und zwar wegen Störung des öffentlichen Friedens und wegen Androhung von Straftaten. Taleb A. hatte in einem Streit um die Anerkennung von Prüfungsleistungen gegenüber Vertretern der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern mit einer Tat gedroht, die internationale Beachtung bekommen werde. Im Zuge von Ermittlungen habe es auch eine Durchsuchung bei Taleb A. gegeben, dabei seien aber keine Hinweise auf eine reelle Anschlagsvorbereitung gefunden worden.
In der Folge gab es weitere Auffälligkeiten. Den Verdacht der Nötigung im Januar 2014, der dann doch zu einer Gefährderansprache der Polizei geführt habe (bei der Pressekonferenz nach der Tat, hatte keiner der hohen Anwesenden von Polizei und Hilfsdiensten anscheinend davon Kenntnis) wie Innenminister Pegel sagte. Der Mann sei auf Konsequenzen solcher Taten hingewiesen worden und ihm sei gesagt worden, dass man einen sehr viel genaueren Blick auf ihn haben werde.
Die Richter, die ihn 2013 verurteilt hatten, hatte er wohl später in einer Petitionshotline der Bundesbehörden als Rassisten bezeichnet. Er habe dabei Überlegungen angedroht, sich eine Pistole zu besorgen und im Zweifel Rache an den Richtern nehmen, sagte Pegel. Als Gefährder sei der Mann aber nicht eingestuft worden. (Blogger:???)
Weiter gibt es wohl berechtigte Zweifel am Sicherheitskonzept für den Weihnachtsmarkt in Magdeburg. So berichtet mdr.de - Der Zufahrtsschutz soll nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprochen haben. Ein Fachmann erklärte, es sei baulich möglich, Zufahrten so zu gestalten, dass ohne Fahrzeugkontrolle niemand durchkomme. Wie bei einer Tiefgarage mache man ein Tor auf, dann fahre der berechtigte Verkehr durch und dann mache man das Tor wieder zu. "Also jetzt zu behaupten und zu sagen 'Wir haben da große Löcher lassen müssen, damit die Rettungsfahrzeuge reinfahren können', das ist falsch. [...]", so der Fachmann. Die Bild-Zeitung hatte gestern berichtet, dass laut Sicherheitskonzept eigentlich ein Fahrzeug der Polizei im Breiten Weg hätte quer stehen sollen. Dies sei allerdings nicht der Fall gewesen.
Blogger: So sehe ich das persönlich auch für "meine" Stadt Ravensburg. Ich habe mir Gegebenheiten im Laufe der vergangenen Woche und am Freitag-Mittag gegen 14 Uhr auf meinem Weg zum Bahnhof genau angeschaut! Doch heute print und gestern bereits online ist in der Provinzzeitung zu lesen, dass "... in Ravensburg, wo der Markt noch bis einschließlich Montag, 23. Dezember geht, die Überprüfung des Sicherheitskonzepts ergeben habe, dass weitere bauliche Maßnahmen nicht sinnvoll seien." Und der Polizeipräsident (!) persönlich ergänzt: "Man habe dort die Präsenz erhöht, 'aber wenig Sinn darin gesehen, baulich mehr zu machen.' “ (a.a.O.)
Der Amokfahrer und gleichzeitig offensichtliche Attentäter von Magdeburg war nicht nur der Polizei und anderen Behörden (siehe oben) bekannt, sondern auch dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin. Hier sollte er nur 24 Stunden vor seinem Mord an fünf Menschen - darunter ein neunjähriges (9) Kind aus Niedersachsen - und Mordanschlag auf weitere 200 Bürger/innen, zu einem Termin erscheinen. Er hatte im Februar 2024 verwirrt vor einer angeblichen Gewalttat gewarnt, wurde aber wegen Missbrauch von Notrufen verurteilt, wogegen er Einspruch einlegte. Um diesen Einspruch sollte es einen Tag vor der Amokfahrt gehen. Jedoch blieb er diesem Termin fern, erschien also nicht. Seine Tat muss mittlerweile wohl als Terrorakt eingestuft werden
Das Geschehen von Magdeburg ist "nur" ein (1) Baustein des wieder einmal zusammengebrochenen bundesdeutschen Sicherheitsnetzes, dass nach der Tat von Solingen (Hanau 2020 sei nicht zu vergessen) angeblich nicht nur in NRW und Hessen, sondern bundesweit signifikant enger gestrickt werden sollte. Damals (Solingen) wurde von politischer Seite aus von einer "Zäsur", also einer Art Zeitenwende, gesprochen, um dem Terror die Stirn zu bieten. Das Waffenrecht sollte verschärft und überhaupt mehr für die Sicherheit getan werden. Doch so gut wie nichts dergleichen ist seither geschehen.
Es war geplant, Taleb A. mit der so genannten "Gefährderansprache" zu konfrontieren. Was a) zeigt, dass er den deutschen Sicherheitsbehörden sehr wohl als ein "Gefährder" galt, b) die Ansprache aber (angeblich) unterlassen wurde! Aktualisiert!! Wie sich nun herausstellte, fand diese Ansprache 2014 doch statt, der "Angesprochene" wurde aber dennoch nicht als Gefährder eingestuft.
Für den Leser dieses Blogs habe ich hier den entsprechenden Paragrafen des deutschen Polizeigesetzes wiedergegeben.
Gefährderansprache und -anschreiben, Gefährdetenansprache
(1) 1Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem überschaubaren Zeitraum die öffentliche Sicherheit stören wird, kann die Polizei diese Person über die geltende Rechtslage informieren und ihr mitteilen, welche Maßnahmen die Polizei im Fall einer bevorstehenden oder erfolgten Störung ergreifen wird. 2Zu diesem Zweck kann die Polizei die Person ansprechen (Gefährderansprache) oder anschreiben (Gefährderanschreiben).
(2) 1Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem überschaubaren Zeitraum eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, die sich gegen Leib, Leben, Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder bedeutende fremde Sach- oder Vermögenswerte richtet, kann die Polizei andere Personen hierüber informieren, sofern diese als Opfer der drohenden Straftat in Betracht kommen oder deren Kenntnis von der drohenden Straftat aus anderen Gründen unbedingt erforderlich ist. 2Zu diesem Zweck kann die Polizei die betroffenen Personen ansprechen (Gefährdetenansprache). - - - - - - - - - -
Und es ist davon auszugehen, dass es noch tausende von "Schläfer" in der Bundesrepublik gibt, potentielle Attentäter, die sich vor allem im Netz = Internet radikalisiert haben respektive sich radikalisieren. Und zwar sowohl von "Rechtsradikaler Seite", als auch von der Seite der gewaltbereiten Islamisten. Viele von ihnen äußern sich auch entsprechend im Netz, wo es überwiegend ohne Strafverfolgung bleibt, also geduldet und dadurch sogar gefördert wird.
Auch der saudi-arabische Taleb A. gehört dazu. Er und seine "Mitdenker" gehören der weltweiten "Rechten Bewegung" an und vertreten die Narrative von "Volksaustausch" und "Islamisierung" der westlichen Welt und auch Deutschlands mit angeblicher Unterstützung der deutschen Regierung, und sie sind Anhänger von Elon Musk und teilweise auch mit der AfD verbandelt. Bei Taleb A. Amokfahrt - auch wenn er vermutlich ein Einzeltäter ist - handelte es sich um eine ideologische, also terroristische Tat. Dies unterstreicht der Sozialforscher Hans Goldenbaum in einer gestrigen Sendung bei Phönix.
Auch web.de berichtet, dass "kurz nach dem Auto-Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt drei Personen die unfassbare Tat bejubelten – das berichtet auch die "Volksstimme" aus Magdeburg. Die Polizei bestätigte den Vorfall unter anderem auch der "Bild"-Zeitung. Demnach stand das Trio unweit des Tatorts, an der Goldschmiedebrücke, wo es den Anschlag lautstark feierte und sich dem Bericht zufolge über die Tat freute. Die Polizei stellte anschließend die Personalien der drei Personen fest. Sie erhielten eine Anzeige wegen der "Billigung von Straftaten"."
Noch eine Bemerkung zum Sicherheitskonzept von Weihnachtsmärkten allgemein und in Bezug auf Magdeburg und "meiner" Stadt Ravensburg. Selbst wenn an allen Zugangsstraßen Poller, welche kein Auto durchlassen aufgestellt sind oder wären, so könnte doch ein Motorradfahrer hindurchrasen, Menschen niederfahren, oder eine Bombe zünden, oder ... Und: wer ein Attentat will, findet auch einen Weg; 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht.
Doch wenn schon ein Mitbürger dieses Landes im Focus von Polizei und Justiz steht und dessen "Wirrnis" bekannt ist und die Gefährderansprache unterlassen wurde, (siehe unten) dann ist die Möglichkeit eines solches Geschehen meines Erachtens unverzeihlich!
Neben dem Thema Sicherheit geht es bei der Fortsetzung der Weihnachtsmärkte unter der aktuellen Prämisse auch um die "Solidarität" und sichtbare Zeichen von Mitgefühl, nach denen die humanistischen und ethischen (von den "christlichen" Mal ganz abgesehen) Grundsätze regelrecht schreien, was bedeuten würde, die oft mit Glühwein geschwängerten Weihnachtsmärkte nicht fortzuführen. Doch leider zählen diese Maximen des Anstandes bei Vielen nicht mehr.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das vor acht Jahren stattgefundene Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt, wo 99 Prozent aller Weihnachtsmärkte im Land dennoch fröhlich fortgeführt wurden. Der Terrorist Anis Amri sollte eigentlich abgeschoben werden. Er saß sogar deshalb in Ravensburg in der JVA, wurde aber wieder freigelassen und hat wenige Monate später tun können, was er auch vorhatte zu tun. Am 30. Juli 2016 hatte die Bundespolizei Anis Amri nach einem Tipp des Berliner Landeskriminalamtes kurz vor der Ausreise in die Schweiz in Friedrichshafen aus einem Fernbus geholt. Bei ihm wurden zwei gefälschte Pässe gefunden.
Amri wurde in der JVA Hinzistobel in Ravensburg inhaftiert. Und obwohl Amri im polizeilichen Informationssystem INPOL als eine Person ausgeschrieben war, welche „dem islamistischen Spektrum zuzuordnen“ sei, wurde er bereits zwei Tage später, am 1. August 2016 aus der Justizvollzugsanstalt entlassen und ist vermutlich auch über den Ravensburger Marienplatz geschlendert, da wo jetzt in alter Manier weiterhin Glühwein getrunken wird (wenn es denn jedenfalls zumindest das schlechte nicht verhindert).
Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Ravensburg hatten sich mit dem Bescheid aus dem nordrhein-westfälischen Kleve zufriedengegeben, Amri solle entlassen werden, weil für eine Abschiebung die notwendigen Papiere fehlen.
Doch während des Attentats von Berlin 2016 auf einen "christlichen" Weihnachtsmarkt und/oder eindeutig gegen die christliche Religion gerichtet und radikal-islamistisch intendiert war, muss davon ausgegangen werden, dass es im aktuellen Fall von Magdeburg eher konträr dazu war. Es war seine Anklage gegen den deutschen Staat und die deutsche Kultur (Weihnachtsmarkt), weil sie nichts gegen die "Islamisierung" des Landes tue. Denn für den Saudi-Araber Taleb A. war ein Flüchtling aus einem islamischen Land nur dann wirklich auch ein echter und anzuerkennender Flüchtling, wenn er sich vom islamischen Glauben eindeutig distanziert und lossagt (a.a.O.)
Der Tatverdächtige des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt war bereits vorher der Berliner Justiz aufgefallen. So sollte Taleb A. einen Tag vor der Tat vor dem Amtsgericht Tiergarten erscheinen. Saudi-Arabien warnte vor ihm.
Der Tatverdächtige des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg, Taleb A., war der Berliner Justiz bereits vor seiner Tat aufgefallen. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Berlin dem rbb am Samstag auf Nachfrage. Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet.
Demnach soll A. im Februar 2024 in Berlin auf einer Polizeiwache erschienen sein um eine Anzeige zu erstatten. Dabei machte er laut "Spiegel" wirre Angaben und war mit dem Verhalten der diensthabenden Beamten unzufrieden. Gegen ihn wurde Strafbefehl erlassen, wegen des "Missbrauchs von Notrufen". Dagegen legte A. Einspruch ein.
Über jenen Einspruch sollte am Donnerstag, dem Tag vor der Todesfahrt in Magdeburg, vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt werden. Der Angeklagte erschien aber nicht zu seinem Termin, wie die Amtsanwaltschaft bestätigte. Der Einspruch wurde dem "Spiegel" zu Folge verworfen.
Der Tatverdächtige stammt aus Saudi-Arabien und kam 2006 nach Deutschland [mdr.de]. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (DPA) stellte der Arzt im Februar 2016 einen Asylantrag, über den im Juli desselben Jahres entschieden wurde. Der saudische Staatsbürger erhielt damals Asyl als politisch Verfolgter.
Das Motiv war möglicherweise Unzufriedenheit mit dem Umgang von Flüchtlingen aus Saudi-Arabien in Deutschland. Das sei der gegenwärtige Stand der Ermittlungen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt. A. ist nach DPA-Informationen als islamkritischer Aktivist bekannt und bezeichnet sich selbst als Ex-Muslim.
In sozialen Medien und Interviews erhob er zuletzt teils wirr formulierte Vorwürfe gegen deutsche Behörden. Er hielt ihnen unter anderem vor, nicht genügend gegen Islamismus zu unternehmen. Unter den öffentlich einsehbaren Äußerungen des Tatverdächtigen in den sozialen Medien finden sich auch explizite Gewaltandrohungen. Das berichtet unter anderem die Tagesschau [tagesschau.de].
Als Gefährder wurde der mutmaßliche Täter jedoch nicht eingestuft, auch als Extremist war er den Behörden nach Informationen aus Sicherheitskreisen nicht bekannt. Bei der Polizei sollen sich allerdings nach Informationen von WDR, NDR und SZ mehrfach Menschen wegen dieser Gewaltdrohungen gemeldet haben, auch in Magdeburg.
Auf einer Pressekonferenz am Samstagnachmittag erklärte der Direktor der Polizei Magdeburg, Tom-Oliver-Langhans, in der Vergangenheit sei eine Strafanzeige gegen den Tatverdächtigen aufgenommen worden. Es sei beabsichtigt gewesen, eine Gefährderansprache vorzunehmen. Warum es dazu nicht gekommen sei, sei Gegenstand der Ermittlungen. Die Polizei geht von einem Einzeltäter aus. Nach derzeitigem Ermittlungsstand könne ein zweiter Täter ausgeschlossen werden, sagte ein Polizeisprecher.
Sympathien für die AfD waren unter anderem in einem Post auf einem X-Account geäußert worden, der unter dem Namen des tatverdächtigen Mannes aus Saudi-Arabien geführt wird.
Der mutmaßliche Täter war nach Angaben der AfD aber kein Parteimitglied. "Wir können ausschließen, dass der Täter von Magdeburg Mitglied der AfD war", sagte ein Sprecher von Parteichefin Alice Weidel der "Rheinischen Post". Es habe auch nie ein Mitgliedsantrag vorgelegen.
Saudi-Arabien hat Deutschland saudischen Sicherheitskreisen zufolge vor dem mutmaßlichen Täter gewarnt. Das Königreich habe seine Auslieferung beantragt, darauf habe Deutschland nicht reagiert, hieß es.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin hatte es vor rund einem Jahr eine Art Warnhinweis zu dem Mann an die deutschen Behörden gegeben.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verwies bei einem Statement am Samstag in Magdeburg darauf, dass derzeit Ermittlungen liefen. Details nannte sie nicht. Was es möglicherweise an Warnungen gegeben habe oder nicht, obliege den Ermittlungsbehörden, betonte die SPD-Politikerin.
Der Tatverdächtige sei Schiit gewesen. Nur etwa zehn Prozent der Bevölkerung in dem mehrheitlich sunnitischen Land Saudi-Arabien sind schiitisch. Es gibt immer wieder Berichte über Diskriminierungen gegenüber Schiiten im Land.