Ravensburg und das BaWü-Straßengesetz // In 180 Tagen in den Abgrund ... Was passiert, wenn auch der südliche Marienplatz zur "Bauwunde" wird ...
Stefan Weinert
Wäre der Blogger - wie einst geplant - in Ravensburg Gastronom geworden - und hätten die "Technischen Werke Schussental" (TWS) im Auftrag respektive unter Duldung der der Stadtverwaltung vor seiner Türe die Straße aufgerissen und sechs Monate gebraucht, um diese geschäftsschädigende Wunde wieder zu schließen - dann würde er gewiss den Rechtsweg auf adäquate Entschädigung gegen beide Institutionen beschreiten. Vermutlich sogar mit Erfolg.
Meine Location hätte den Namen "Contrabass" getragen und mein Wunschort für diese wäre die ehemalige Judengasse/Judenstraße in Ravensburg gewesen - es wäre keine BAR wie das RIVA in der Kirchstraße gewesen, sondern eine Kneipe, wie man/frau/di sich halt eine solche für jedermann und jedefrau vorstellt. Vor allem nicht nur mit Worten sondern de facto als eine "sozio-kulturelle" Location. Darüber lesen sie bitte diesen Bericht.
Das eben angesprochene RIVA wird nach 13 Jahren seine Türen für immer schließen, zwar nicht allein deshalb aber auch - so jedenfalls geht es aus einem Artikel der verlässlichen "Schwäbischen Zeitung" hervor - weil eben jene TWS die erwähnte offene Wunde direkt vor seiner Tür über einen Zeitraum von in etwa 180 verlustreichen Tagen hat eitern lassen, um Fernwärme für andere zu implementieren. "Hinzu kam, dass die Technischen Werke Schussental direkt vor dem Lokal sechs Monate die Straße aufriss, um Fernwärmeleitungen zu verlegen - was die Kundschaft vergraulte." (Quelle: SZ)
Ich kann es weder behaupten und will es auch nicht tun, dass das RIVA entscheidend an den TWS-Arbeiten scheiterte. Doch ein halbes Jahr ist für eine Gastronomie viel Zeit. Und sind die Kunden erst einmal weg, kommen sie meist auch nicht wieder. (Gastronomen-Weisheit). Aber man/frau müsste es - jetzt mal losgelöst von der "Causa RIVA" und der TWS - in jedem Einzelfall prüfen und vor Gericht klären lassen.
Denn im deutschen demokratischen Bundesland Baden-Württemberg gibt es Gesetze. Und eines von ihnen ist das "Straßengesetz". Dort heißt es im Paragraphen 15, Absatz 3 wie folgt:
§15 Absatz 3 Straßengesetz BW
Satz 1 Werden für längere Zeit Zufahrten oder Zugänge durch Straßenarbeiten unterbrochen oder wird ihre Benutzung erheblich erschwert, ohne dass von Behelfsmaßnahmen eine wesentliche Entlastung ausgeht, und wird dadurch die wirtschaftliche Existenz eines anliegenden Betriebs gefährdet, so kann dessen Inhaber eine Entschädigung in Höhe des Betrags beanspruchen, der erforderlich ist, um das Fortbestehen des Betriebs bei Anspannung der eigenen Kräfte und unter Berücksichtigung der gegebenen Anpassungsmöglichkeiten zu sichern.
Satz 2 Der Anspruch richtet sich gegen den, zu dessen Gunsten die Arbeiten im Straßenbereich erfolgen.
Satz 3 Absatz 2 Satz 3 [Die Verpflichtung ... entsteht nicht, wenn die Grundstücke eine anderweitige ausreichende Verbindung zu dem öffentlichen Wegenetz besitzen oder wenn die Zufahrten oder Zugänge auf einer widerruflichen Erlaubnis beruhen] gilt entsprechend.
Das klingt irgendwie ziemlich eindeutig. Nach meiner gesicherten Information, hat der entsprechende Gastronom in dem aktuellen Fall keinen einzigen Cent, Euro oder gar eine existenzsichernde Gutmachung von irgendeinem "Begünstigten" dieser "Bausünde" erhalten. Und eigentlich - so mein Rechtsverständnis - wäre eine Entschädigung unabhängig von einer Geschäftsaufgabe auf jeden Fall fällig gewesen. Der Blogger will keinesfalls hier jemand ermutigen, vor den Kadi zu gehen.
Aber er will - "prophetisch" wäre hier etwas übertrieben - darauf hinweisen, dass in "Bälde" (2026 Planungen, 2027/28 Sanierungen), der südliche Marienplatz in Ravensburg aufgerissen wird, weil der sogenannte Deckel der darunterliegenden "Marienplatztiefgarage" (MTG) grunderneuert werden muss. Da will ich doch mal sehen, wie das "Kupferle", die italienischen "Ristoratori", die schuler'sche "Ratsstube", das "Zoe's", das "Waldhorn" und . . . reagieren, respektive von der Stadt fordern werden.
Denn mit 180 Tagen ist es da nicht getan - und ist die "Wunde" erst einmal geschlagen, werden garantiert Dinge zum Vorschein kommen, die das Ganze noch hässlicher machen, teurer machen, zeitaufwändiger machen. Abgesehen davon, dass mal wieder und eventuell "Asbest" gefunden wird. Hoffen wir Letzteres nicht!
Wie werden wohl der Baubürgermeister, der neue "Erste" und ein hoffentlich neuer Oberbürgermeister (in neun Monaten sind in Ravensburg OB-Wahlen) mit dieser "längsten Theke Oberschwabens" einfühlend und mitfühlend reagieren!!
Apropos "Wunde". Die MTG ist seit 2016 eine metaphorisch gesehen "offene Wunde", welche bereits vor neun Jahren und spätestens nach den angeblich überraschend gefundenen 70.000 Asbest-Nuggets wenig später, für immer zugeschüttet hätte werden, oder für andere Zwecke als ein Parkhaus umgewidmet sein müssen. Doch diese Umeltwunde und auch Umweltsünde mussten wohl erhalten bleiben, damit der Rubel und die "Lire" rollen und die Blutwurscht weiterhin schmeckt.